Rechtschutzvers. lehnt Kostenübernahme ab!

3. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
RickBiggi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtschutzvers. lehnt Kostenübernahme ab!

hallo,
welche klauseln sollte eine private rechtschutzversicherung enthalten,
um bei einem streitfall von seiten der versicherung nicht im regen zu stehen?
aktuelles beispiel: wegen beschuldigung einer urkundenfälschung und sozialbetrugs lehnt die versicherung eine kostenübernahme ab!
danke für eure beiträge.
frank & claudi

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
urkundenfälschung und sozialbetrugs


Vorsatzstraftaten übernimmt soweit ich weiß keine Rechtsschutzversicherung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>welche klauseln sollte eine private rechtschutzversicherung enthalten,
um bei einem streitfall von seiten der versicherung nicht im regen zu stehen? <hr size=1 noshade>

Eine Klausel die besagt, das egal was der Kunde für Mist baut, die Versicherung die Kosten übernimmt.
Der Jahresbeitrag dürfte in einem solchen Falle einem Kfz der gehobenen Mittelklasse entsprechen. Falls man eine Versicherung findet die so etwas versichert.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Jetzt bin ich etwas überrascht, ich habe mich bisher noch nie wirklich mit dem Inhalt meiner RV auseinandergesetzt.
Wenn man doch beschuldigt wird solch eine Straftat begangen zu haben, dann hat man also keine Möglichkeit seine RV damit zu belasten? Man wird doch erst mal beschuldigt. Wenn man aber in Wirklichkeit unschuldig ist, wie soll man sich denn dann wehren können, denn viele können sich privat einen Anwalt doch gar nicht leisten. Man müßte dann also damit leben, dass ein völlig unbekannter Pflichtverteidiger bestellt wird und nicht der RA des Vertrauens???? Ein Pflichtverteidiger der zu einem reduzierten Satz bezahlt wird hat natürlich weniger Interesse an einem Fall als ein Anwalt der richtig Kohle damit verdient. Ist das wirklich so?

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Das ist schon etwas komplizierter!

Meist sind nur rein vorsätzlich begehbare Straftaten auch komplett ausgeschlossen.
Betrug und Urkundenfälschung gehören da zu, beides kann man nur vorsätzlich.

In anderen Fällen kann es eine Zahlung mit Rückforderungsvorbehalt geben, z.b. im Falle einer Verurteilung mit Vorsatz.

MFG


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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Wenn man doch beschuldigt wird solch eine Straftat begangen zu haben, dann hat man also keine Möglichkeit seine RV damit zu belasten?



"Leistet die Rechtsschutzversicherung auch in strafrechtlichen Angelegenheiten?



Die Rechtsschutzversicherung zahlt im Regelfall die Gerichts-und Anwaltskosten, wenn man in eine rechtliche Auseinandersetzung mit anderen Personen gerät. Dies gilt für viele Bereiche, zu denen im Normalfall auch der Straf-Rechtsschutz gehört. Dabei stellt sich jedoch trotzdem die Frage, ob wirklich alle potenziellen Probleme des Straf-Rechtschutzes abgedeckt werden, oder ob es dabei zu Einschränkungen der Leistung kommen kann. Nachfolgend wird dieses Thema etwas tiefergehend behandelt, um aufzuzeigen, womit man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im strafrechtlichen Bereich rechnen kann.

Bei Fahrlässigkeit leistet die Rechtsschutzversicherung

Wer im strafrechtlichen Bereich eines fahrlässigen Vergehens beschuldigt wird, kann damit rechnen, von seiner Rechtsschutzversicherung finanziell unterstützt zu werden. Dabei werden in vielen Fällen sogar Strafkautionen gestellt, die jedoch nur als zinslose Darlehen ausgegeben sind. Dies kann unter anderem dann sehr hilfreich sein, wenn man im Ausland in Haft genommen wird und nur durch eine entsprechende Zahlung wieder freikommen kann. Sollte sich bei einer Anklage wegen Fahrlässigkeit nachträglich eine Verurteilung wegen Vorsatz ergeben, wird der Versicherungsschutz zurückgezogen und man muss alle bisherigen Leistungen an die Rechtsschutzversicherung zurückzahlen.

Vorsätzliche Taten werden nicht von der Rechtsschutzversicherung abgesichert

In Bezug auf vorsätzliche Taten gilt der Rechtsschutz hingegen nicht, weil man dabei davon ausgeht, dass der Versicherungsfall absichtlich herbeigeführt worden ist. Dabei ist jedoch zwischen einer Anklage für ein vorsätzliches Vergehen und der Verurteilung für eine solche Straftat zu unterscheiden, denn wenn man zwar des Vorsatzes angeklagt ist, sich jedoch später herausstellt, dass man lediglich fahrlässig gehandelt hat, erhält man die finanziellen Leistungen der Rechtsschutzversicherung trotzdem.

Buß- und Strafgelder müssen im Regelfall selbst geleistet werden

Wird man von einem Gericht zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt, zahlt die Rechtsschutzversicherung dies in aller Regel nicht. Es werden bei fahrlässigem Handeln zwar die Gerichtskosten und auch die Anwaltskosten übernommen, aber Strafzahlungen fallen nicht in den Leistungsbereich der Rechtsschutzversicherung. Ein gutes Beispiel in diesem Bereich sind Strafzettel im Straßenverkehr, die man auf jeden Fall selbst bezahlen muss. Somit kann man sagen, dass die Rechtsschutzversicherung sehr hilfreich ist, wenn man ohne Vorwissen in eine schwierige Situation gerät, jedoch keine Kostenhilfe bei vorsätzlichen Straftaten bietet."

Quelle:https://www.rechtsschutz.org/rechtsschutz-faq/strafrecht


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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

quote:
Vorsätzliche Taten werden nicht von der Rechtsschutzversicherung abgesichert

In Bezug auf vorsätzliche Taten gilt der Rechtsschutz hingegen nicht, weil man dabei davon ausgeht, dass der Versicherungsfall absichtlich herbeigeführt worden ist. Dabei ist jedoch zwischen einer Anklage für ein vorsätzliches Vergehen und der Verurteilung für eine solche Straftat zu unterscheiden, denn wenn man zwar des Vorsatzes angeklagt ist, sich jedoch später herausstellt, dass man lediglich fahrlässig gehandelt hat, erhält man die finanziellen Leistungen der Rechtsschutzversicherung trotzdem
.


Verstehe ich das dann so richtig:
Ich werde z.B. des Mordes beschuldigt (also Vorsatz). Ich bin in Wirklichkeit aber unschuldig. Meine Versicherung wird daher zunächst den Versicherungsschutz ablehnen. Ich nehme mir nun einen Anwalt meiner Wahl und werde freigesprochen. Da ich unschuldig bin müsste die Versicherung dann aber wiederum, im Nachhinein, die entstandenen Kosten übernehmen.
Ist meine Interpretation korrekt?

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#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Die RSV wird überhaupt keine Deckungszusage erteilen, weil die Standardbedingungen der meisten RSV dies ausschließen.

Beispielhaft die Bedingungen der Debeka:

"Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz; ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (...). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfs noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an "

Bei Freispruch übernimmt die Staatskasse die Kosten.

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