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Anwalt zum Festpreis » Kaufrecht » Autokauf

Rechtsberatung nach Autokauf

Rechtsberatung nach Autokauf
Rechtsanwalt Mathias F. Schell
Daimlerstr. 24 G , 65197 Wiesbaden, Tel: 0611 - 42 00 510, Fax: 03212 - 4 14 16 18
Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht
Bewertungen: 140
Onlineanfragen möglichRechtsberatung nach Autokauf enthält folgende Leistung:

Preis 
€149,00 
inkl. MwSt. 
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Überblick
Sie haben Probleme mit einem Pkw Ware, die Sie gekauft oder verkauft haben?

Ich berate Sie als privaten oder gewerblichen Käufer oder Verkäufer über Ihre Möglichkeiten in Angelegenheiten mit Bezug zu Pkw-Kaufverträgen im Inland:

- Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer (privat oder gewerblich)?
- Welche außergerichtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten kommen in Betracht?
- Nacherfüllung oder Nachbesserung
- Rücktritt und Minderung
- Schadensersatz.

Erteilt wird ein reines Beratungsmandat. Eine Kontaktaufnahme mit dem Gegner ist darin nicht enthalten. Sollte in dieser Angelegenheit ein weitergehendes Mandatsverhältnis begründet werden, wird das hier vereinbarte Honorar angerechnet.


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Rechtsberatung nach Autokauf
Rechtsanwalt Christian Schilling, Dipl.-Jur.
Kaiser-Friedrich-Promenade 31, 61348 Bad Homburg v.d. Höhe, Tel: + 49 (0) 6172 / 265 - 8400, Fax: + 49 (0) 6172 / 265 - 7716
Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Baurecht, Erbrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 108
Onlineanfragen möglichRechtsberatung nach Autokauf enthält folgende Leistung:

Preis 
€65,00 
inkl. MwSt. 
Auswählen
Überblick
Probleme nach dem Autokauf, insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Gebrauchtwagen, sind häufig.

Liegt ein Mangel am Fahrzeug vor, haben Sie als Käufer gegebenenfalls folgende Möglichkeiten:

- Nacherfüllung (regelmäßig Reparatur)
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Schadensersatz.

Als Verkäufer treffen Sie gegebenenfalls die oben genannten Pflichten.

Ich prüfe für Sie im Rahmen einer Erstberatung, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen und stelle Ihnen die Rechtslage klar und verständlich dar.

Nicht umfasst ist die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, wenn Erfolgsaussichten bestehen sollten.


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