Rechtsberatung in Foren erlaubt oder verboten

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Rechtsberatung in Foren erlaubt oder verboten

Guten Abend zusammen Ich hoffe ich schreibe meinen Beitrag in das richtige Abteil hier.

Und zwar geht es um folgendes. Ich habe heute abend in einer Diskussion in einem anderen Forum zwei Standpunkte zum Thema Rechtsberatung in Internetforen gelesen. Allerdings ist das kein spezielles Rechtsforum.
Da denke ich mir, in diesem Forum hier sicher eine einigermaßen verlässliche Auskunft erhalten zu können.

Die Standpunkte sind dort folgende:

eine Person behauptet, eine Rechtsberatung in einem Forum ist nicht erlaubt, sobald diese sich auf einen konkreten Einzelfall bezieht, sondern nur so lange es sich um eine allgemeine Diskussion handelt.
Das es also zum Beispiel nicht erlaubt wäre jemanden im Bezug auf die rechtliche Absicherung s_e_i_n_e_s Internetangebots zu beraten, ihm aber allgemeine Infos zur Rechtslage zu geben. Wie zum Beispiel der Impressumspflicht etc.

Eine andere Person behauptet, unerlaubte Rechtsberatung wird es erst, wenn sich jemand als Jurist ausgibt und berät, ohne tatsächlich einer zu sein.
Das man also beraten kann, so lange man nicht behauptet Jurist zu sein.

Welcher dieser Standpunkte trifft denn nun rechtlich gesehen zu?

Mich interessiert das insbesondere, weil ich selbst ein Forum betreibe, und demnächst auch ein Unterforum für Rechtsfragen zum Forenthema (Tuning) einbauen wollte.

Wäre schön, wenn mir jemand ein bisschen Klarheit verschaffen könnte. Danke euch!


von kleenemona am 21.11.2008 23:47
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Rechtsberatung in Foren erlaubt oder verboten
Rechtsberatung im Einzelfall ist Rechtslaien weiterhin nicht erlaubt (genauer: eine OWi).

Sich als Jurist (genauer: Richter, Anwalt) auszugeben ist hingegen sogar eine Straftat.





von Leibgerichtshof am 22.11.2008 01:12
Status: Unsterblich (2397 Beiträge)
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>Rechtsberatung in Foren erlaubt oder verboten
**** eine Person behauptet, eine Rechtsberatung in einem Forum ist nicht erlaubt, sobald diese sich auf einen konkreten Einzelfall bezieht, sondern nur so lange es sich um eine allgemeine Diskussion handelt. ****

Es müßte wohl danach unterschieden werden, um was es sich bei dem "Forum" genau handelt.

Werden allen Teilnehmern Schreib-, oder nur Leserechte eingeräumt? ( z.B. das "Forum" einer Versicherung / Partei / Automobilclub etc. , in dem an den Forenbetreiber gestellte (Rechts-)Fragen von diesem beantwortet werden.)

Sind die von den Forenteilnehmern "geschriebenen", d.h. auf den Forenserver hochgeladenen Inhalte von jedem / weltweit uneingeschränkt abrufbar, oder nur nach zu beantragender Erteilung einer Nutzungserlaubnis ( geschlossenes Forum ) ?

Ist die Verwendung von Namenspseudonymen gestattet? Sind anonyme Beiträge erlaubt?

Kann jeder Schreibberechtigte sämltliche Antworten anderer Nutzer a) lesen und b) kommentieren? ( Oder kann jeder Forenteilnehmer auf eine "Rechtsfrage" eines Fragestellers nur beratend/empfehlend antworten, ohne die Antworten anderer "Berater" lesen und/oder kommentieren zu können? )

Es wird von der genauen Ausgestaltung des Internet-Diskussionsforums abhängen, wann das Verhalten eines Forenteilnehmers im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes als eine "Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert" anzusehen wäre, d.h. als eine Rechtsdienstleistung Im Sinne von § 2 RDG.

Eine nötige Einzelfallprüfung wird Tätigkeiten in konkreten fremden Angelegenheiten dem Sinn u. Zweck des Rechtsdienstleistunsgesetzes (nur) dann zu "Rechsdienstleistungen" machen, wenn damit dem Gesetzeszweck gedient ist, nämlich "die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen." , § 1 Rechtsdiensleistungsgesetz.

Je "schutzunwürdiger" sich nun die Suche des Internetnutzers nach qualifizierten Rechtsdienstleistungen erweist, je weniger er also davor geschützt zu werden braucht, auf die Qualifikation einer angebotenen Rechtsdienstleistung vertrauen zu dürfen, desto weniger werden auf seine konkrete Angelegenheit bezogene Äußerungen anderer Forennutzer als "Rechtsdienstleistung" im Sinne des RDG anzusehen sein.

**** weil ich selbst ein Forum betreibe, und demnächst auch ein Unterforum für Rechtsfragen zum Forenthema (Tuning) einbauen wollte. ****

Handelt es sich z.B. um ein (geschlossenes) Forum für Kunden eines Tuning-Anbieters, denen er die unentgeltliche Beantwortung konkreter Rechtsfragen in einzelfallprüfungsbedürftigen Fällen in Aussicht stellt? Dann hätte der Anbieter dieser Rechtsdienstleistungen dafür Sorge zu tragen, daß dies zumindest unter Anleitung eines Juristen oder Anwalts, oder durch solche selbst erfolgt, § 6 RDG.

**** Eine andere Person behauptet, unerlaubte Rechtsberatung wird es erst, wenn sich jemand als Jurist ausgibt und berät, ohne tatsächlich einer zu sein.
Das man also beraten kann, so lange man nicht behauptet Jurist zu sein. ****

Die SELBSTBEZEICHNUNG kann nicht ausschlaggebend sein für die Einordnung unter den Begriff der Rechtsdienstleistung, und auch nicht für die Frage, ob eine Rechtsdienstleitung unter die gesetzlich aufgeführten erlaubten Rechtsdienstleistungen fällt.

M.


von Mirk am 22.11.2008 04:06
Status: Unsterblich (2484 Beiträge)
Userwertung:  3,6  (von 19 User(n) bewertet)
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>Rechtsberatung in Foren erlaubt oder verboten
**** Rechtsberatung im Einzelfall ist Rechtslaien weiterhin nicht erlaubt ****

Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen nun sogar Laien ( z.B. Tuning-Spezialisten ) Rechtsberatungsdienstleistungen ebringen ( z.B. gegenüber Mitgliedern einer interessenwahrenden Vereiningung ) - solange dies dem Vereinszweck entspricht ( z.B. Förderung des Tuningwesens motorloser Landfahrzeuge ), und solange nicht die Beratungstätigkeit dominiert, und sofern sichergestellt wäre, daß die Laien unter der Aufsicht eines Anwalts oder Juristen beratend tätig würden.

M.


von Mirk am 22.11.2008 04:22
Status: Unsterblich (2484 Beiträge)
Userwertung:  3,6  (von 19 User(n) bewertet)
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>Rechtsberatung in Foren erlaubt oder verboten
Guten Morgen, und schon einmal vielen Dank für die Antworten, die mich schon ein bisschen klarer sehen lassen.

Was jetzt das Forum angeht, in dem diese Diskussion stattfindet:

1. Es ist öffentlich zugänglich, die Beiträge können von jedem gelesen werden
2. Nach einer Anmeldung die auch weitgehend anonym möglich ist (nur eine E-Mail muß bestätigt werden, jedoch keine weiteren Angaben zur Person gemacht werden) kann jedes Mitglied jeden Beitrag beantworten, und kommentieren.
3. Phantasienamen als Nutzernamen sind zulässig, und es besteht keine Möglichkeit für die User näheres zur Identität der anderen Mitglieder zu ermitteln.

Konkret ist es ein Webdesignforum, und dort hatte eben einer der User aufgrund der teils verwirrenden und falschen rechtlichen Ratschläge die dort gegeben werden, eben auch zu ganz konkreten Einzelfällen, eine Schliessung dieses Unterforums zum "Schutz" leichtgläubiger User angeregt.

Dort entbrennt jetzt halt die Diskussion ob das eine unerlaubte Rechtsdienstleistung ist, oder nicht. Und da mich das einfach interessiert, wollte ich mich mal in einem ausgewiesenen Fachforum erkundigen.

Was droht einem denn als Forenbetreiber, wenn unter den oben beschriebenen Umständen (die treffen nämlich auch für mein Forum zu) auch konkrete Rechtfragen diskutiert werden? Und sich dann halt auch konkrete Ratschläge ergeben, wie "in deinem Fall ist §xyz entscheidend, nach dem du" und so weiter. Ist das eine unerlaubte Rechtsdienstleistung? Und was kann mir als Forenbetreiber, oder Beitragsschreiber passieren, wenn jemand mich dafür belangt?

Ich habe von Bußgeldern bis 5.000€ gelesen, kann einem das passieren? Oder gilt das ganze wie von einem User erwähnt so lange nur als eigene Meinung, wie man nicht behauptet Jurist zu sein?

Schützt ein Hinweis wie "Hinweis: Hier findet nur ein Meinungsaustausch statt, keine Rechtsberatung, o.ä.!", oder ist das wirkungslos?
Oben stand ja etwas von "Selbstbezeichnung". Trifft ja in dem Fall eigentlich zu, oder? Ich sage das sind nur Meinungen, rechtliche betrachtet aber dann doch verbotene Rechtsdienstleistungen?

Danke für eure Hilfe!





von kleenemona am 22.11.2008 09:01
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