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Rechtsausschuss billigt neues Mietrecht

15.3.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 10637 Aufrufe
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Mietrecht, Miete

Die Reform des Mietrechts wurde Mitte dieser Woche vom Rechtsausschuss des Bundestags mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen gebilligt. Nachdem die ersten Entwürfe auf heftige Kritik gestoßen waren, fand die neue Fassung des Gesetzes jetzt eine Mehrheit. CDU/CSU, F.D.P. und PDS votierten gegen die Initiative, ein eigener Entwurf der Liberalen fand keinen Zuspruch.

Das neue Gesetz sieht vor, Vorschriften über Wohnraummiete im BGB zusammenzufassen und verständlicher zu formulieren. Zur Zeit setzt sich das Mietrecht aus einzelnen Artikeln im BGB zusammen, die insbesondere für Bürger unverständlich und unübersichtlich sind. Wesentliche Rechte und Pflichten sollen nach Wunsch von Regierung und Koalitionsfraktionen auch ohne fachlichen Beistand direkt dem Gesetzestext zu entnehmen sein.

Weiterer Kernpunkt ist die Vereinheitlichung der Fristen. Künftig soll die Kündigungsfrist für den Mieter grundsätzlich drei Monate betragen. Für den Vermieter werden die bestehenden Fristen etwas verlängert.

Die Opposition übte an dem Entwurf scharfe Kritik, Union und F.D.P. bemängelten übereinstimmend eine "nicht akzeptable" Benachteiligung der Vermieter. Die PDS lobte dagegen die vorgesehenen Regelungen als wichtigen Schritt, vermisste aber weitere wichtige Vorschriften, wie etwa Regelungen zu Schönheitsreparaturen oder die Abschaffung der Staffelmiete.

Die Reform soll am 1. September 2001 in Kraft treten.

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