Rechtsanwalt zahlt Erbmasse nicht aus.

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Starwhooper
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanwalt zahlt Erbmasse nicht aus.

Moin zusammen,

meine Familie und ich hatten zur Abwicklung der Erbmasse meines Vaters einen Rechtsanwalt für Erbrecht eingeschaltet. – Da es zu dem Zeitpunkt noch ein paar unklare Details und unkooperative weitere Erben gab, schien uns dies am Sinnvollsten.

Als wir bemerkten das die Rückmeldungen des Rechtsanwaltes seltener wurden und sich seine Fragen wiederholten, fühlten wir der Sache mal auf den Zahn.

PROBLEM : Der Anwalt hat die Erbmasse laut eigener Mündlichen Aussage nicht mehr zur Verfügung.

Wir haben dann zusammen mit dem Rechtsanwalt bei einem Notar (Notar unserer Wahl) eine Vollstreckbare Ausfertigung beurkunden lassen.

Der zur Rückzahlung fällige Termin ist nun seit ein paar Tagen verstrichen, was Natürlich aufgrund des Jahreswechsels auch an der Bank liegen könnte. Aber wir erhalten auch die bei seiner Sekretärin gewünschten Rückrufe oder Reaktionen auf E-Mails. – Daher befürchten wir nun, dass der Rechtsanwalt den Betrag nicht selbstständig überweisen will (anstatt kann).

FRAGE : Hat jemand erfahrungen wie man nun am besten vorgeht?
- Ein Gerichtsvollziehen würde uns ja abhängig von der Streitmasse auch wieder gebühren kosten, und wir wissen nicht ob es beim Rechtsanwalt was zu holen gibt. Denn sonst würde er ja wohl seine Schuld begleichen wollen.
- Ich kenne das Wort Anwaltskammer, aber kann und würde die in sowas helfen?
- Bringt es mir irgendwas, wenn ich einfach zur nächsten Polizeiwache gehe ?
- Ich habe gehört dass man Grundschulden für Immobilien verkaufen kann. Gibt es da was auf diesen Fall übertragbares?

Und nur für mein Verständnis: Der Anwalt spielt hier doch mit seiner Zulassung, oder ? Denn mit der Notariatsurkunde bestätigt er ja seine Schuld.

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"Gruß, Starwhooper"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
- Ein Gerichtsvollziehen würde uns ja abhängig von der Streitmasse auch wieder gebühren kosten, und wir wissen nicht ob es beim Rechtsanwalt was zu holen gibt.

Ohne Gerichtsvollzieher (und Antrag auf Abgabe einer eidestattlichen Versicherung) werdet ihr das aber vermutlich nie erfahren.



quote:
- Ich kenne das Wort Anwaltskammer, aber kann und würde die in sowas helfen?

Nein. Diese würde sich nur mit der Zulassung des Anwalts beschäftigen.



quote:
- Bringt es mir irgendwas, wenn ich einfach zur nächsten Polizeiwache gehe ?

Nein, man sollte dann auch reingehen und Anzeige erstatten. ;)
Hierzu genügt eine detaillierte Schilderung des Sachverhalts, die Nennung von Paragraphen ist nicht notwendig. Kopien von Beweismitteln sollte man auch dabeihaben.

Vorher sollte man den Anwalt auf die drohende Strafanzeige und die Einschaltung der Anwaltskammer hinweisen, die setz oft 'vergessene' Barmittel frei


quote:
- Ich habe gehört dass man Grundschulden für Immobilien verkaufen kann. Gibt es da was auf diesen Fall übertragbares?

Dann könnte man diesen Titel verkaufen, es gibt zwischen 5-80% der Forderung, das kommt auf die Höhe der Forderung und die Möglichkeit der Durchsetzung an.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
Starwhooper
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also währen 1. das beauftragen eines Gerichtsvollziehers zum beschaffen einer eidesstattlichen Versicherung, 2. die Strafanzeige bei der Polizei und 3. die Information an die Anwaltskammer die nächsten Schritte.

Schließen sich die drei Punkte denn voneinander aus oder sollte eine gewisse Reinfolge eingehalten werden ?

Soweit ich verstanden habe, benötigen wir diese eidesstattliche Versicherung damit wir den Gerichtsvollziehen anschließend quasi gleich nochmal losschicken können um zu pfänden, oder ?
Oder kann man da was abkürzen ? Von mir aus kann ich dem Gerichtsvollzieher gleich mit einem Möbelwagen folgen und dann solange einladen bis sich die Schuld + Gerichtsvollzieherkosten + evtl. Auktionskosten auf meinem Wagen befinden. - Aber ich glaube so einfach geht's das bestimmt nur in Hollywood :sad:

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"Gruß, Starwhooper"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich würde den GV beauftragen
1. zu pfänden
2. ersatzweise die EV abzunehmen
3. bei verweigerung der EV Haftbefehl zur Abgabe der EV zu beantragen
Desweiteren würde ich dem GV untersagen dem Schuldner den Titel auszuhändigen.


Eine Reihenfolge muss nicht eingehalten werden.
Ich würde jedoch als erstes den GV in Gang setzen, damit der Rechtsanwalt nicht vorgewarnt wird.

War die Pfändung erolgreich würde ich jedoch keine Anzeige mehr erstatten, diese wird da die Schuld beglichen wurde höchstwahrscheinlich eingestellt. Die Arbeit kann man sich also dann sparen.


quote:
Von mir aus kann ich dem Gerichtsvollzieher gleich mit einem Möbelwagen folgen und dann solange einladen bis sich die Schuld + Gerichtsvollzieherkosten + evtl. Auktionskosten auf meinem Wagen befinden. - Aber ich glaube so einfach geht's das bestimmt nur in Hollywood :sad:

Nein, das läuft auch schon mal hier so ab, bei einem Kunden der mir noch Geld schuldig war fuhr der GV mit Abschlepper vor und lud den Posrche auf.
Der Kunde fuhr daraufhin mit dem Golf der Sekretärin zur Bank und zahlte dann alles in bar :grins:
Aber wo nichts ist kann auch nichts gepfändet werden und das ist in D viel öfter Realität.



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#4
 Von 
guest-12307.01.2010 10:08:05
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

> Diese würde sich nur mit der Zulassung des Anwalts beschäftigen.

Zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammer gehört u.a. auch die Vermittlung von Streitigkeiten, die zwischen dem Anwalt und seinem Auftraggeber entstehen; vgl. § 73 BRAO

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""

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#6
 Von 
Starwhooper
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal zur Anwaltskammer :
Ihr habe mir nun mehrere Dinge genannt die die Anwaltskammer machen würde, aber soweit ich verstanden habe macht die nichts was mir in diesem Fall helfen würde.
Helfen würde mir so etwas wie:
Die Anwaltskammer hat für solche Vorfälle einen Fund und zahlt mir daraus spontan die 20% der offenen Schuldsumme aus.
Oder die Anwaltskammer übernimmt die zusätzliche Kosten die mir durch ihr schlechtes Mitglied entstanden sind.

Für die Anwaltskammer im Gegensatz sofort das Praktizieren das Anwalts unterbinden, würde mir das indirekt nur schaden, denn wenn dieser kein Einkommen hat, sieht es ja schlecht aus mit seinem Geld.

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"Gruß, Starwhooper"

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#7
 Von 
Starwhooper
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin zusammen,
in SH informiert der GV die Rechtsanwaltskammer in solchen Fällen.

Ich werde hier bei Zeiten weitere Fakten zu dem weiteren Vorgehen hinterlassen - Ich darf das ganze ja nun leider aus erster Hand erleben.

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"Gruß, Starwhooper"

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