Rechtsanwalt hat Betriebsgeheimnisse an einen fremden Dritten weitergegeben.

9. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rupperich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanwalt hat Betriebsgeheimnisse an einen fremden Dritten weitergegeben.

Hallo zusammen,
ich habe mit einem Rechtsanwalt zusätzlich zur üblichen standesrechtlichen "Verschwiegenheit" eine Vertraulichkeitserklärung über 1.000.000 Euro gezeichnet. Jetzt hat sich der "böse Bube", eindeutig belegbar, als Geheimnisverräter mir gegenüber erwiesen. So hat er als Teilnehmer einer eintägigen Veranstaltung von mir, wesentliche Informationen aus dieser Veranstaltung, sowie Erkenntnisse und Rückschlüsse, an einen "kritischen" Geschäftspartner von mir weiter gereicht, um "die Basis für die Vergleichsverhandlungen zu verbessern". Leider für den Anderen.

Die Frage ist jetzt, was sollte ich jetzt tun?

Möglichkeit 1: ich gehe auf ihn zu, heiße ihn "Rauf und Runter" und sage ihm, dass er sich "außergerichtlich mit mir einigen kann", er soll mir 250.000 Euro geben, dann verzichte ich auf den Gang vor Gericht.

Möglichkeit 2: ich gehe zur Kammer und bitte um Beratung?

Möglichkeit 3: ich verklage den RA direkt auf den vereinbarten Schadenersatz in Höhe von 1.000.000. Wobei mir die Summe zu hoch erscheint und ich auch die Gerichtskosten und das Risiko meiden will, vielleicht 250.000 Euro?
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?

Ich freue mich auf Antworten, gerne auch Empfehlungen für einen Rechtsanwalt, der mich dabei unterstützt.

Mfg Rupperich

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn ein Anwalt so eine Vereinbarung über so eine Summe unterzeichnet, würde ich als erstes mal prüfen lassen, ob die Vereinbarung überhaupt das Papier wert ist, auf dem sie steht.

Als zweites würde ich prüfen lassen, ob die Veranstaltung bzw. der Inhalt überhaupt von der Vereinbarung umfasst ist.



Wenn beides positiv verläuft, dann würde ich ihn entsprechend auf dievolle Summe verklagen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Wobei mir die Summe zu hoch erscheint und ich auch die Gerichtskosten und das Risiko meiden will, vielleicht 250.000 Euro?


Warum nicht erst mal auf 5000 EUR? Nur garantiert dir das nicht, daß der nächste Richter das genau so sieht.

Zitat:
So hat er als Teilnehmer einer eintägigen Veranstaltung von mir, wesentliche Informationen aus dieser Veranstaltung, sowie Erkenntnisse und Rückschlüsse


Dann tippe ich mal, daß die Chancen gut stehen, daß die Veranstaltung nicht von der Verschwiegenheitserklärung umfaßt ist.

1x Hilfreiche Antwort


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