Rechtsanwalt gibt Unterlagen an gegnerische Partei raus!

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)
Rechtsanwalt gibt Unterlagen an gegnerische Partei raus!

Ich habe einen Schuldner, der mir sein Auto sicherungsmäßig übereignete wg Kredit. Habe Kfz-Brief und bei Zulassungsstelle gelockt auf mich. Prozess läuft, da keine Rückzahlung kam. Inzwischen zahlte er einen Teil. Nun kam gegnerischer Rechtsanwalt. Lullte meinen RA ein und der gab den Kfz-Brief ihm ohne meine Zustimmung!! RA entschuldigte sich bei mir. Hilft mir aber nichts. Kündigte ihn und forderte 5.000 € Kautionsstellung. Wenn ich Prozess gewinne, habe ich ja keine Pfändungsmasse durch Verlust des Autos, weil Schuldner alle versilberte, alles auf Frau überschrieb und mehrere Geschäfte über eine "GmbH mit beschränkter Haftung" mit seiner türk. Verwandtschaft macht, H4 einkassiert und offiziell nichts hat. Hier geht's aber um den Rechtsanwalt -- War das richtig oder was soll ich sonst machen gegen ihn?

-- Editier von Trailor85 am 23.06.2017 15:33

Was denn, so teuer?

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90 Antworten
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#1
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Las gerade meine Papiere/eMails an RA nach: Hatte ihn vorsorglich in einer Aktennotiz hingewiesen, dass der Beklagte ganz scharf auf das Auto ist und auch zur Zulassungsstelle gehen will, um mit Falschangaben das Auto rauszulösen.

Nun gibt er die Papiere raus. So ein I........! Ich schreibe an Rechtsanwaltkammer. Zeigt, dass die RAe keine Götter sind!

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
bei Zulassungsstelle gelockt auf mich.

Soll was genau bedeuten?



Offenbar hat der Anwalt hier einen gravierenden Fehler gemacht. Dafür haftet er auf den entstehenden Schaden.



Zitat (von Trailor85):
Wenn ich Prozess gewinne, habe ich ja keine Pfändungsmasse durch Verlust des Autos,

Nö, aber den Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt in gleicher Höhe die durch Verwertung des Autos entstanden wäre.



Zitat (von Trailor85):
Ich schreibe an Rechtsanwaltkammer.

In Hoffnung auf was genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

"Gelockt" = Neu-Deutsch!

Wenn man von jemanden einen Kfz-Brief bekommt, ist man lange nicht der Besitzer des Autos! Man muß an Kfz-Zulassungsstelle schreiben und eintragen lassen, dass man das Auto sicherungs-übereignet bekam. So kann der Besitzer nicht auf Zulassungsstelle erzählen, dass er Kfz-Brief verloren hat. So kann er dann Auto nicht weiterverkaufen.

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#4
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

"In Der Hoffnung auf was?"

Strafe muß schon sein. Spricht sich rum. Auch schon hier in der 45.000-Einw.-Kleinstadt durch mich und durch den Beklagten, der triumphierend es auch herum erzählt. Der RA ist kein Einzelkämpfer, sondern in einer 7-er RA-Gemeinschaft. Sind firmiert unter "RAe Dr. XXXXXXXX und Kollegen".

Mandat-Vertrag hatte ich mit der gesamten RAe-Truppe abgeschlossen; nicht mit dem speziellen RA. Also alle haftbar.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Strafe muß schon sein.

Würde mich wundern wenn dafür eine Strafe von der RA-Kammer gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Der RA soll den Schaden an seine Versicherung melden. Die reguliert dann.

wirdwerden

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ich frage mich, warum du den Brief überhaupt herausgegeben hast. Ich kann mir da einiges vorstellen, und auch manches was zu dem Schluss kommt, dass der Anwalt gar keinen Fehler gemacht hat.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der RA soll den Schaden an seine Versicherung melden.

Eigentlich kann er nur den Versicherungsfall melden, der Schaden steht noch gar nicht fest (und die Ermittlung des Schadens könnte problematisch werden).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Der Anwalt is weisungsgebunden, er darf deine Unterlagen nich einfach so weiterreichen!
Ich denke das is allgemein anerkannt, ein Anwalt darf schliesslich auch nich seine Partei verraten oder Geheimnisse ausplaudern etc.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Der Anwalt is weisungsgebunden

Dummerweise ergibt sich aus dem Gesetz das Gegenteil...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Warum ich den Kfz-Brief an den RA rausgegeben habe?

Hatte den ganzen Ordner (Vertrag, eMails, Bedrohungen, Meldungen an Polizei, Kfz-Brief, Beweise über Beklagten, usw.) an den Rechtsanwalt gegeben, weil es mir sicherer erschien als sie zu Hause aufzubewahren und dass RA alles gleich zur Hand hat.

War heute dort und wollte Ordner zurück haben. Der obere Chef der 7-Personen-RA-Vereinigung und "mein" RA-Sachbearbeiter waren nicht zu sehen. Kam ein 3., unbekannter RA der mir den Ordner geben wollte. Im Ordner wurde auf 2 A4-Seiten der Inhalt aufgeschlüsselt, den ich unterschreiben sollte. "Wo steht, dass der Kfz-Brief fehlt?", fragte ich. - "Wir schreiben nur auf, was wir Ihnen übergeben!", war die Antwort. Es ging laut zu und man schmiß mich förmlich raus.

Ich ging erst mal wieder. Habe mir aber überlegt, morgen wieder hinzugehen, den Ordner doch mitzunehmen und mit dem Zusatz, dass Ordner unvollständig ist und Kfz-Schein fehlt, zu unterschreiben und Kopie mitzunehmen.

Hatte der RA-Vereinigung auch per eMail mitgeteilt, dass mit Ordner-Übergabe nicht alles erledigt ist. Ich eine schriftliche Stellungsnahme erwarte. Sie den Vorfall ihrer Versicherung melden sollen und ich eine Kopie haben will. Bin am Überlegen ob ich Anzeige wegen Veruntreuung und Feststellungsklage mache. Ich schickte ihnen auch eine Kopie meiner Anzeige der beiden Rechtsanwälte (meines und des Gegen-RA zu).

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

ich frage mich, warum du den Brief überhaupt herausgegeben hast. Ich kann mir da einiges vorstellen, und auch manches was zu dem Schluss kommt, dass der Anwalt gar keinen Fehler gemacht hat.

Stefan


Spricht im Klartext! Laß uns teilhaben an Deinen Gedanken/Vermutungen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Warum der RA den Kfz-Brief rausgab? Der gegnerische RA, sein "lieber Kollege", wie er sagte, besuchte ihn und wollte Kfz-Brief, da ja "der Kredit im wesentlichen zurückgezahlt sei!" . Das stimmte, aber im Falle meines Prozeß-Sieges sind Zinskosten, meine RA-Kosten, Mahnbescheidskosten, Gerichtskosten von 3.600 € vom Gegner zu bezahlen. Der hat sich inzwischen arm gerechnet, hat das Auto schnell verkauft und ich habe keine Pfändungsmasse mehr. Bei seinen 17 Gläubigern und 22.000 € Schulden bei denen, stehe ich dann auch in der Reihe der anderen Gläubiger. So hatte ich noch ein hochwertiges Auto zur Verwertung, was auf den Namen seiner Frau läuft! Beide hatten ja den Kreditvertrag unterschrieben. Ok, im Notfall habe ich noch seinen Bruder, den ich als Ausfall-Bürge mit reinnahm. Der hat Arbeit, Haus und ist eingesetzter GF bei der beschränkten UG des Beklagten lt. Registerauszug.

Warum "mein" RA die Lage und Zinsrechnung nicht überblickte? Bezeichnet sich selber nur als Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Und das Schlimme: Vor der ganzen Kfz-Brief-Ausgabeaktion schrieb ich ihm, dass der Gegner die ganze Zeit rummacht, an den Kfz-Brief zu gelangen!

Jetzt kommt schon Abschrift vom Gericht, dass der Beklagte Prozesskostenhilfe haben will..... Ich widersprach, denn vor 9 Tagen hatte er den Kfz-Brief erhalten und schon verkauft für über 13.000 € ......

-- Editiert von Trailor85 am 29.06.2017 05:03

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#14
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Satire: Wenn ihr demnächst in Mallorca einen Leihwagen zurück gibt, macht ein Rückgabe-Detail-Liste mit " ... 4 Räder, 4 Sitze, 4 Airbags, ......, Rotkreuz-Kiste mit 4 Pflastern, Schere ....... ". Wenn dann Vermieter feststellt, dass der Motor fehlt, geht nicht darauf ein!

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#15
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mgrasek100):
Der Anwalt is weisungsgebunden

Dummerweise ergibt sich aus dem Gesetz das Gegenteil...


Aha schau mal in § 665 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Spricht im Klartext! Laß uns teilhaben an Deinen Gedanken/Vermutungen
Hatte ich doch: Warum hast du den Brief herausgegeben?

Möglich wäre etwa irgendwas in die Richtung, dass der Anwalt (auch) mit Verhandlungen beauftragt war, und somit zurecht den Brief herausgeben durfte. Ansonsten sehe ich keinen Grund, warum er das Dokument im Original besitzen sollte.

Stefan

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#17
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

@Stefan

Hast du vorher meine Beiträge erst gelesen, als du 11:48 schriebst?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Hallo Leute, will das Thema nicht breit austreten zur Unterhaltung. Brauchte nun bitte Tipp, was weitere Schritte sind, da mein RA denkt, mit der Ordner-Rückgabe ohne Kfz-Schein ist für ihn alles erledigt!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Hallo Leute, will das Thema nicht breit austreten zur Unterhaltung. Brauchte nun bitte Tipp, was weitere Schritte sind, da mein RA denkt, mit der Ordner-Rückgabe ohne Kfz-Schein ist für ihn alles erledigt! 1.350 € hat er schon eingenommen und Prozessstand ist so, dass noch paar Briefe hin- und her fliegen übers Gericht. In der Phase sind wir jetzt. - Na, ich hole den Ordner mit einschränkende Bemerkungen, die auch per eMail von mir vorliegen und warte Prozessende ab. Dann geht es weiter. Einen Totalverlust mache ich nicht im Prozess, da der Prozess notwendig war, weil Schuldner vor Mahnbescheid, RA-Einschaltung nicht zahlte, 3 Monate nachhing und Kreditkündigung damit berechtig war. Mit Schuldtitel geht's dann gegen den/die RAe.

-- Editiert von Trailor85 am 29.06.2017 13:53

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Brauchte nun bitte Tipp, was weitere Schritte sind, da mein RA denkt, mit der Ordner-Rückgabe ohne Kfz-Schein ist für ihn alles erledigt!

Feststellen, ob er zur Herausgabe tatsächlich nicht berechtigt war und dann entsprechend weitere Schritte einleiten.



Zitat (von Trailor85):
Mit Schuldtitel geht's dann gegen den/die RAe.

Kleiner Irrtum. Der Schuldttitel wirkt nur gegen den Schuldner, nicht gegen den RA.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hast du vorher meine Beiträge erst gelesen, als du 11:48 schriebst?
Ja, hatte ich (wobei du die Antwort auf meine Frage immer noch schuldig bist). Und glaub' mir, ich frage das nicht einfach so, vielmehr wird sich dein Anwalt womöglich derart verteidigen können ("der Auftrag war, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen, und dann - Zug um Zug - den Fahrzeugbrief herauszugeben").
Kannst du beweisen was der Auftrag war?

Zitat:
... da mein RA denkt, mit der Ordner-Rückgabe ohne Kfz-Schein ist für ihn alles erledigt!
Was sagt er denn auf deine Kritik, dass da was wichtiges fehlt? Bestreitet er? Oder spielt er herunter?
Außerdem, war das "Kfz-Schein" jetzt nur ein Tippfehler, oder hast du den Kfz-Brief noch? (kann aber eigentlich nicht sein, du schreibst ja, dass das Fahrzeug bereits verkauft wurde)

Zitat:
Brauchte nun bitte Tipp, was weitere Schritte sind,
Erst einmal den Anwalt in Verzug setzen (Herausgabe des Dokuments, und alternativ Schadenersatz fordern). Als nächstes dann diesen Schadenersatz auch wirklich einfordern (fraglich ist aber die Höhe, du weißt ja selber noch nicht, ob und wie viel von dem ursprünglichen Schuldner nicht eintreibbar ist).
Und zu guter Letzt zu einem anderen Anwalt gehen. Beispielsweise könnte der dem ersten Anwalt den Streit verkünden (ich bin aber nicht sicher ob das in einem solchen Fall zulässig ist).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Aha schau mal in § 665 BGB

Der § 665 BGB ist hier nicht relevant.

Der Anwalt ist der "Herr des Verfahrens".
Der Anwalt dient als unabhängiges Organ der Rechtspflege (siehe § 1 BRAO ) und als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (siehe § 3 BRAO ).

Sieht der BGH auch so (siehe z.B. Beschluss des V. Senats des BGH, V ZR 136/13 )



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Stefan,

Du verrennst Dich.

Zitat (von reckoner):
fraglich ist aber die Höhe,
Nicht wirklich, denn die Höhe der offenen Forderung aus dem Kredit ist (sollte) dem TS bekannt sein.

Der KFZ Brief dient als Pfand für den Kredit. Dieser Kredit ist aber lt. Aussage des TS weitestgehend zurückgezahlt (s. Antwort Nr. 13).

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass der Anwalt den Brief grundlos herausgegeben hat. Unterstellt doch, haftet er lediglich für den kausalen Schaden. Alles andere ist Wunschdenken des TS.

Gruß

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nicht wirklich, denn die Höhe der offenen Forderung aus dem Kredit ist (sollte) dem TS bekannt sein.
Das ist aber u.U. nicht der durch den Briefverlust verursachte Schaden. Vielleicht zahlt der Schuldner ja doch noch etwas, wer weiß?

Zitat:
Dieser Kredit ist aber lt. Aussage des TS weitestgehend zurückgezahlt (s. Antwort Nr. 13).
Es sind aber noch weitere Folgekosten offen. Meinst du, dafür dient nicht der Brief als Pfand? (wenn er noch da wäre natürlich)

Zitat:
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass der Anwalt den Brief grundlos herausgegeben hat.
Ich ja auch nicht. Daher hatte ich ja versucht zu ergründen, welchen Auftrag der Anwalt hatte bzw. wozu der Brief bei ihm verblieben ist.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

War am Donnerstag bei meinem RA und habe nun doch meinen, damals übergebenen Ordner geholt. Aber nicht nur quittiert, sondern drauf meine Einwände und fehlende Papiere aufgeschrieben. Sekretariat war sauer, da ich davon Kopie verlangte.

Das Größte: Im Ordner fehlt der komplette Original-Kreditvertrag mit den Pass-Kopien des Schuldners und Frau !!!!!

Ich werde noch wahnsinnig! RA war natürlich wieder nicht zu sprechen.

Ich warte bis Montag, ob er sich rührt. Dann soll er was erleben (RA-Kammer, Polizei, Anzeige, Mitteilung an Gericht, wo der Prozess jetzt läuft und ich mich selber vertrete). Das ist *******************!



-- Editiert von Moderator am 31.12.2017 23:10

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

RA reagierte nicht auf mein Schreiben zur Aufforderung den Fall seiner Versicherung zu melden!

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mgrasek100):
Aha schau mal in § 665 BGB

Der § 665 BGB ist hier nicht relevant.

Der Anwalt ist der "Herr des Verfahrens".
Der Anwalt dient als unabhängiges Organ der Rechtspflege (siehe § 1 BRAO ) und als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (siehe § 3 BRAO ).

Sieht der BGH auch so (siehe z.B. Beschluss des V. Senats des BGH, V ZR 136/13 )


Ich denke das Urteil des BGH ist schlicht und ergreifend falsch oder zumindest trifft es diesen Fall hier nicht.

Es gibt zu dem von dir genannten Urteil von Gelehrten dazu eine kontroverse Diskussion, dass Urteil wird kritisiert und ist nicht unumstritten.

Es geht darum, ob eine Weisung des Mandanten den Mandant wirklich schadet, der Anwalt hat das -auch wegen seiner Unabhängigkeit- zu prüfen, da spielt das von dir genannte ( Organ der Rechtspflege) eine Rolle.
Wenn der Anwalt aber nicht schädliches erkennt, so hat er die Weisungen auch auszuführen.
Im übrigen gilt das Urteil nur für den BGH nicht sber den Instanzanwalt und behandelt ein ganz anderes Thema als hier.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@Trailor85

Wenn Sie ihn verklagen wollen, ist doch eigentlich alles klar. Welche weiteren Tipps wünschen Sie alo hier noch?

Was da genau gelaufen ist und wie es rechtlich zu bewerten ist, wird kein Außenstehender beurteilen können, wäre im Falle einer Klage auch irrelevant, da Sie dann im Urteil nachlesen können, wie der Fall rechtlich zu bewerten ist.

MfG
RA Thomas Bohle

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

@ Stefan

Zitat (von reckoner):
Es sind aber noch weitere Folgekosten offen. Meinst du, dafür dient nicht der Brief als Pfand? (wenn er noch da wäre natürlich)


Ja, wenn die Folgekosten aus dem Kreditvertrag resultieren, z.B. Zinsen.

Nein, wenn damit die Gerichtskosten etc. des aktuellen Verfahrens einbezogen werden sollen.



@ Trailor

Zitat (von Trailor85):
RA reagierte nicht auf mein Schreiben zur Aufforderung den Fall seiner Versicherung zu melden!


Muss er auch nicht. Falls überhaupt ein Schaden entstanden ist, kann er den durchaus auch aus eigener Tasche zahlen.
Bisher fehlt jede Info, wie hoch die Restsumme aus dem Kredit ist.

Zitat (von Trailor85):
Dann soll er was erleben (RA-Kammer, Polizei, Anzeige, Mitteilung an Gericht, wo der Prozess jetzt läuft und ich mich selber vertrete).
Vielleicht nochmals darüber schlafen und etwas runterkommen. Falls man überzieht und z.B. etwas behauptet was nicht beweisbar ist, kann das Beabsichtigte auch schnell zum Bumerang werden.
Das ist eine reine zivile Streitigkeit, sodass ich allenfalls über eine Info an die RA Kammer nachdenken würde.
Nur es bringt nichts, da die Kammer so gut wie keine Rechte in der Sache hat.
Polizei Anzeige ist unfug, da strafrechtlich kein Fehlverhalten erkennbar.
Mit einer Mitteilung ans Gericht handelts Du dir nur Punkte ein, aber vermutlich keine Pluspunkte. Denn letztlich hat der Sachverhalt mit dem Verfahren nicht direkt etwas zu tun - will sagen, ist absolut nicht relevant für die Urteilsfindung. Mit Deinem Ansinnen bewegts Du Dich stark auf dem Weg zur üblen Nachrede, dass sollte bei aller verständlichen Verärgerung bedacht werden.

Beziffer doch erst mal Deine Restforderung aus dem Kreditvertrag.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Ich denke das Urteil des BGH ist schlicht und ergreifend falsch

Ich nicht.
Zumindest solange der Anwalt haften soll für den Unfug den der Manandt verzapft.



Zitat (von mgrasek100):
Im übrigen gilt das Urteil nur für den BGH nicht sber den Instanzanwalt

Streng genommen ja.
Man sieht das aber auch auf den Instanzanwalt anwendbar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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