Grambusch
Rechtsanwalt LL.M. (Medizinrecht), Fachanwalt für Medizinrecht

Ulf S. Grambusch, Düsseldorf


Friedrichstraße 73, 40217 Düsseldorf de
Tel: 0211635561820, Fax: 0211635561829
E-Mail: , Internet: www.grambusch.de
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Kurzprofil
Bundesweite Beratung und Vertretung durch RA, Fachanwalt für Medizinrecht, Ulf S. Grambusch, LL.M. (Medizinrecht) – Unsere Kanzlei ist im Medizinrecht, Versicherungsrecht, Medizinstrafrecht/ Arztstrafrecht spezialisiert. Eine konsequente Spezialisierung ermöglicht eine bundesweite qualifizierte Beratung.

Die überregionale Präsenz mit Standorten in Köln, Düsseldorf und München gewährleistet, dass wir Verhandlungs- und Prozesstermine bundesweit regelmäßig selbst wahrnehmen.

Empfehlungen – Unsere Reputation im Markt wird insbesondere bestätigt durch die Mitgliedschaft als unabhängiger und qualifizierter Vertrauensanwalt
der Stiftung Gesundheit, Verein Medizinrechtsanwälte e.V.. Fachkompetenz,
Erfahrung und Vertrauen in einer Vielzahl von Spezialfragen in außergerichtlichen wie gerichtlichen Streitigkeiten stellen eine Stärke der Anwaltskanzlei Grambusch dar.
Profil
Ort der Kammerzulassung:
Köln
Mitgliedschaften:
Master of Laws, LL.M. (Medizinrecht), Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit für Medizinrecht, Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinr
Beruf:
Rechtsanwalt LL.M. (Medizinrecht), Fachanwalt für Medizinrecht , verliehen in LL.M. (Medizinrecht) Fachanwalt für Medizinrecht
Sprachen:
Englisch
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE242756331
Schwerpunkte:
Fachanwalt Medizinrecht, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftungsrecht der Ärzte, Fachanwalt Versicherungsrecht
Antworten & Aufträge
Schwerpunkte
Fachanwalt Medizinrecht
Fachanwalt Medizinrecht
Unfallversicherung
Unfallversicherung
Krankenversicherung
Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Haftungsrecht der Ärzte
Haftungsrecht der Ärzte
Fachanwalt Versicherungsrecht
Fachanwalt Versicherungsrecht
Kreisdiagramm
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Verfälschen von Behandlungsunterlagen, Krankenakten im Arztstrafrecht
In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist anerkannt, dass der Arzt aufgrund standesrechtlicher Satzung (vgl. § 11 GOÄ) und des ärztlichen Behandlungsvertrages sowie gemäß ...
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Kausalität zwischen Fehler und Schaden im Arztstrafrecht bei Behandlungsfehlern
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Für Rechtsanwälte gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen.

Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen.

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