Erneut Abmahnungen im Auftrag der RGF Productions Ltd für den Film "Extreme Pervers Nr. 3" im Umlauf

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Rechtsanwalt Rainer Munderloh mahnt wegen Filesharing von Erotikfilm ab

Derzeit werden offenbar zahlreiche Abmahnungen von Rechtsanwalt Rainer Munderloh im Namen der RGF Productions Ltd im Umlauf ausgesprochen. Der Vorwurf bezieht sich auf das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz und Anwaltskosten. Abmahnungen der RGF Productions Ltd beziehen sich häufig auf eher unbekannte Werke, so auch hier: es geht um "Extreme Pervers Nr. 3 – Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele (Wenn Deine Frau Dich langweilt, zeigen Dir diese Teens wie es geht)".

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwalt Rainer Munderloh
Rechteinhaber: RGF Productions Ltd im Umlauf
Betroffenes Werk: Extreme Pervers Nr. 3 – Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele (Wenn Deine Frau Dich langweilt, zeigen Dir diese Teens wie es geht)

Worum geht es?

Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen trifft so gut wie immer erst einmal den Anschlussinhaber, da die derzeitige Rechtsprechung vermutet, dieser sei Täter der behaupteten Rechtsverletzung.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollte zunächst Ruhe bewahrt und verstanden werden, welche Ansprüche tatsächlich im Raum stehen.

Vorab muss gesagt werden, dass eine Abmahnung nicht zwangsläufig in den Bereich Abzocke oder Betrug fällt. Der jeweils betroffene Rechteinhaber darf sich durchaus gegen die rechtswidrige Verbreitung seiner Werke im Internet zur Wehr setzen. Fraglich kann aber immer sein, ob die erhobenen Ansprüche angemessen sind.

Der üblicherweise erst einmal wahrgenommene Zahlungsanspruch mag von der Höhe her erschreckend wirken, ist aber nicht das Hauptproblem der Abmahnung. Die Beträge erreichen oft  mehrere hundert Euro, müssen jedoch stets kritisch hinterfragt werden. Ob die Ansprüche wirklich in dem behaupteten Umfang bestehen, kann nicht pauschal bejaht oder verneint werden, allerdings erscheinen die Summen in nahezu allen Fällen unangemessen.

Hauptbestandteil einer jeden Abmahnung ist immer der Unterlassungsanspruch.  Der Unterlassungsanspruch steht sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund.

Jeder Unterlassungsanspruch, der mit einer Unterlassungserklärung erfüllt wird, führt zunächst einmal zu einer lebenslangen Bindung an die Erklärung. Diese Bindung muss auch sehr ernst genommen werden, weil bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen ist.

In finanzieller Hinsicht wirkt sich der Unterlassungsanspruch zunächst einmal deswegen aus, weil er für den hohen Gegenstandswert verantwortlich ist. Jedenfalls im gerichtlichen Verfahren, vor allem bei einer einstweiligen Verfügung, kann nach wie vor ein höherer Gegenstandswert angesetzt werden. Die aus einem solch hohen Gegenstandswert folgenden Anwalts- und Gerichtskosten lassen eine Abmahnung schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Losgelöst von der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers kann daher durchaus empfehlenswert sein, die Unterlassungsansprüche zu erfüllen, rein vorsorglich, um Kostenrisiken im Bereich mehrerer tausend Euro auszuschließen.

Es sollte jedoch auf keinen Fall die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung verwendet werden. Die originale Unterlassungserklärung stellt nämlich ein Schuldanerkenntnis dar und hat für den Anschlussinhaber nur nachteilige Folgen. Besser sollte die Erklärung modifiziert, d.h. abgeändert werden. Man spricht in einem solchen Fall von einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese lässt dem Abgemahnten die Möglichkeit, sich gegen den Zahlungsanspruch zu verteidigen.

Weil die Unterlassungserklärung an diverse inhaltliche Formalien gebunden ist, sollte sie in jedem Fall von einem erfahrenen Anwalt erstellt werden.

Erst im Anschluss daran sollte auf den Zahlungsanspruch reagiert werden. Der Kostenpunkt Schadenersatz setzt jeweils ein entsprechendes Verschulden voraus, das aber nicht bei jedem Anschlussinhaber gegeben ist. Dann würden noch maximal Anwaltskosten anfallen, bezüglich deren Höhe jedoch durchaus gestritten werden kann.

Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie - gerne helfen wir Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit, diese einem wirtschaftlichen Ergebnis zuzuführen.

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