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Oliver Kremer
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht
Oliver Kremer
Remigiusstr. 21
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Fachanwalt für Strafrecht

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Amtsgerichtsbezirk:
Köln

Sprachen:
Englisch, Französisch

Ort der Kammerzulassung:
Köln

Mitgliedschaften:
SKFH Rechtsanwälte

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE209051025

Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Vers.-AG, Kaiser-Wilhelm-Ring 31, 50672 Köln, Räumliche Geltung: Bundesgebiet

Beruf:
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht, verliehen in Deutschland

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Kommentar:
Insgesamt bin ich sehr zufrieden. Offenbar haben sie angenommen, dass ich hier eine Frage stellte und den theoretischen Ablauf wissen wollte, dies ist so nicht ganz korrekt, ich habe von Anfang an nach praxisnahen Urteilen, die das FÜR und WIEDER behandeln, gefragt, ich weiss jetzt nicht wie sie was anderes annehmen können, ich finde daher auch nicht, dass ich von meiner Frage abweiche, ich stellte nur fest, dass es ja offenbar Unterschiede gibt, und ich verstehe auch nicht, wieso sie Theorie gerade im Strafrecht von der Praxis abweichen sollte.Zu ihrer Antwort bzgl, des BGH 4 StR 461/02 würde mich interessieren, ob dies auch bei Aussage gegen Aussage im Hinblick auf Aussage des Zeugen zur Aussage des Angeklagten gleichwertig gesehen wird, da wie schon gesagt, der Angeklagte ja der einigste ist, der in einem Strafprozess lügen darf und da die Glaubwürdigkeit drunter leidet. Ich bitte dies wenn möglich noch in einer kurzen Nachantwort hier im Portal zu beantworten. Trauriges Recht.

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