Die Antwort war war sehr korrekt und sehr ermutigend. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, werde ich selbstverständlich auf Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher z...
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Schwerpunkte
Michael Zecher
Anschrift:
König-Wilhelm-Strasse 56, 74360 Ilsfeld
Tel: 0706295450
Fax: 07062954515
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Amtsgerichtsbezirk:
Heilbronn
Sprachen:
Deutsch, Englisch
Ort der Kammerzulassung:
Stuttgart
Beruf:
Rechtsanwalt Dr., verliehen in Deutschland
Achtung Familien-GmbH`s: Änderungen bei der Schenkungssteuer beachten
Erbrecht
| 10.02.2012 |
Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom Dezember 2011 bringt eine unscheinbare Änderung, die jedoch erhebliche steuerliche Konsequenzen haben kann. / Betroffen ...
Keine Verwirkung des Betreuungsunterhalts nach § 1615 l BGB durch verfestigte Lebensgemeinschaft
Familienrecht
| 22.06.2011 |
Der Anspruch der nicht verheirateten Kindesmutter auf Betreuungsunterhalt gernäß § 1615 l BGB ist nicht deshalb verwirkt, weil die Mutter in ...
Eltern übertragen Vermögen gegen Vorbehaltsnießbrauch
Erbrecht
| 22.06.2011 |
Häufig übertragen Eltern bereits zu Lebzeiten Vermögen auf ihre erwachsenen Kinder. Ziel ist es hierbei beispielweise: Erbstreitigkeiten zu vermeiden oder ...
Anwalt Direktanfrage
23.03.2011 | Einsatz: € 90,00
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1.5.2009 Vortrag 19.05.2009: „Wie Sie mit dem richtigen Forderungsma¬nagement Außenstände minimieren!“
Eine effektive und schnelle Forderungsbeitreibung ist heutzutage für jeden Gewerbetreibenden notwendig. Dies gilt angesichts der stetig steigenden Zahl von Insolvenzen und sinkender Zahlungsmoral umso mehr. Zahlungseingänge nach 90 Tagen oder später sind schon lange keine Seltenheit mehr. Mit einem konsequenten Forderungsmanagement, das bereits bei der Entgegennahme des Auftrages beginnt, können Zahlungsausfälle verhindert bzw. minimiert werden und dadurch Beitreibungskosten gespart werden. Tipps und Tricks zur Neustrukturierung des betrieblichen Forderungswesens soll dieser Vortrag geben. Hilfe bietet darüber hinaus die GMZ-Inkasso GmbH, die sich anlässlich des Vortrags ebenfalls vorstellt.
1.5.2009 Vortrag 16.06.2009: „TÜV - Testament, Übergabevertrag, Vorsorgeverfügung“
T wie Testament: Wozu brauche ich überhaupt ein Testament? Was muss ich darin regeln um Streit und unnötige Kosten zu vermeiden.
Ü wie vorzeitige Übertragung / Übergabe: Verliere ich dann mein Vermögen. Was kann ich tun um dies zu verhindern?
V wie Vorsorge (Vollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen) Nicht nur der Tod, sondern auch Krankheit oder Unfall können mich handlungsunfähig machen. Wer soll in einem solchen Fall einmal für mich handeln dürfen, wenn ich dies nicht mehr tun kann.
Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen


