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Michael Amberg
Rechtsanwalt
Michael Amberg
Heinsestr. 2-4
63739 Aschaffenburg
SEIT 2010 BEI 123RECHT.NET

Schwerpunkte

Schwerpunkte

Fachanwalt Arbeitsrecht, 60%

Fachanwalt Sozialrecht, 40%

Kurzprofil

Seit 20 Jahren bin ich ausschließlich auf den Gebieten Arbeits- + Sozialrecht tätig, wobei ich mich auf die Vertretung von Arbeitnehmer/innen spezialisiert habe.

Weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und Vertretung von Betriebsräten, vom „Ein–Mann“-Betriebsrat bis zu Betriebsräten großer Industrieunternehmen. Breiten Raum nehmen hier Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen ein. Ansonsten stehe ich Betriebsräten auch im Tagesgeschäft (z.B.Mitbestimmung nach §§ 87, 99 BetrVG) zur Seite.

Im Individualarbeitsrecht bearbeite ich das gesamte Spektrum, beginnend bei Abwehr von unberechtigten Abmahnungen über Kündigungsschutz und Mobbing–Fällen bis hin zu Zeugnisstreitigkeiten. Immer ist es mir dabei ein besonderes Anliegen, den Arbeitnehmer/innen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Mein Schwerpunkt im Sozialrecht ist die gesetzliche Unfallversicherung. Ich vertrete Mandanten bei Auseinandersetzungen mit Berufsgenossenschaften wegen Entschädigungsleistungen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder wegen Anerkennung einer Berufskrankheit (z.B. bandscheibenbedingte Wirbel- säulenerkrankung durch langjähriges schweres Heben und Tragen). Sehr hilfreich ist hier meine enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Ärzten.

Zunehmend an Bedeutung gewinnen Hartz IV-Verfahren. Schließlich zählen das Kranken- + Renten- versicherungsrecht (u.a. Erwerbsminderungsrente) zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten ebenso wie das Recht schwerbehinderter Menschen.

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Rechtsanwalt
Michael Amberg

Anschrift:
Heinsestr. 2-4
63739 Aschaffenburg
Tel: 06021... » NUMMER ANZEIGEN
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www.anwaltskanzlei-ssa.de

Sprachen:
Englisch

Ort der Kammerzulassung:
Bamberg

Beruf:
Rechtsanwalt, verliehen in Deutschland

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Für Rechtsanwälte gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen.

Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen