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Herr RA von Harten ist im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig:
I. Betäubungsmittelstrafrecht, die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht umfaßt hauptsächlich die Straftatbestände Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, oder die Herstellung von Betäubungsmitteln.
II. Strafverfahren allgemein, wie Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Urkundsdelikte, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Begünstigung, Hehlerei, Geldwäsche, Betrugsstraftaten, Untreue etc.
III. Arztstrafrecht
RA Marc von Harten ist zudem auf dem Gebiet des Arztstrafrechts tätig, in dem die Ermittlungsverfahren für die Ärzte oft existenzielle Folgen haben können.
Ein solches Ermittlungsverfahren bedroht möglicherweise sogar die wirtschaftliche Existenz des Arztes, da bereits eine Verurteilung zu einer entsprechenden Geldstrafe den Entzug der Approbation des Arztes zur Folge haben kann. Strafanzeigen gegen Ärzte wegen Körperverletzung und Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen Abrechnungsbetruges sind nur zwei denkbare Konstellationen, mit denen ein Arzt mit dem Strafrecht in Berührung kommen kann.
IV. Verkehrsstrafrecht
Marc von Harten
Anschrift:
Louisenstraße 84, 61348 Bad Homburg
Tel: 06172-662800
Fax: 06172-662801
www.strafverteidiger-vonharten.de
ra@harten.de
Bewertung:
7 Bewertungen
Amtsgerichtsbezirk:
Sprachen:
Englisch, Französisch
Ort der Kammerzulassung:
Frankfurt am Main
Mitgliedschaften:
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
03 825 01875
Berufshaftpflichtversicherung:
AFB GmbH, Kaistraße 13, 40221 Düsseldorf
Beruf:
Rechtsanwalt, verliehen in Deutschland
Die Strafbarkeit des Arztes durch Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen
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Anwalt Direktanfrage
02.08.2012 | Einsatz: € 89,00
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