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LL.M. (Medizinrecht) Ulf S. Grambusch
Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht, Versicherungsrecht
LL.M. (Medizinrecht) Ulf S. Grambusch
Neumarkt 36-38
50667 Köln
SEIT 2005 BEI 123RECHT.NET
19 Ratgeberartikel veröffentlicht
7 Beratungen bei 123recht.net durchgeführt
Kurzprofil

Rechtsanwalt Grambusch, LL.M. (Medizinrecht) ist Master of Laws (Medizinrecht), Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht - Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht, Versicherungsrecht beraten wir Sie u.a. als Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit für Medizinrecht, Versicherungsrecht gerne in den folgenden Bereichen: Arzthaftung, Zahnarzthaftung, Geburtsschadensrecht, Geburtsschaden, Geburtschaden, Recht der Geburtsschäden, Arzneimittelhaftung, Medizinprodukthaftung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Rechtschutzversicherung,
private und betr. Haftpflicht, Produkthaftpflicht, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Unfallversicherung,

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Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht, Versicherungsrecht
LL.M. (Medizinrecht) Ulf S. Grambusch

Anschrift:
Neumarkt 36-38
50667 Köln
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Sprachen:

Ort der Kammerzulassung:
Köln
RA Grambusch, LL.M. (Medizinrecht) ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Mitgliedschaften:
Fachanwaltskanzlei Grambusch für Medizinrecht, Versicherungsrecht; Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit; Verein Medizinrechtsanwälte

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE242756331

Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Versicherung, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf, Europaweite Deckung

Beruf:
Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht, Versicherungsrecht, verliehen in Deutschland

Ratgeber von LL.M. (Medizinrecht) Ulf S. Grambusch

Schadensersatz im Geburtsschadensrecht – Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungspflichten im Geburtsschadensrecht
Medizinrecht, Arztrecht | 08.12.2009 |
  Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen über die Verletzung von ...

Schadensersatz im Geburtsschadensrecht – Die Beweislast bei der therapeutischen Sicherheitsaufklärung im Geburtsschadensrecht
Medizinrecht, Arztrecht | 08.12.2009 |
Die sog. therapeutische Sicherheitsaufklärung ist von der sog. Eingriffsaufklärung zu unterscheiden. Letztere ist dadurch gekennzeichnet, dass diese dem ...

Schadensersatz im Geburtsschadensrecht – Schadensersatz wegen der Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten im Geburtsschadensrecht
Medizinrecht, Arztrecht | 08.12.2009 |
Mögliche Anspruchsgrundlagen für Aufklärungsfehler sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, u.a. in den Regelungen der §§ 823 ...

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Anwalt Direktanfrage
11.03.2009 | Einsatz: € 75,00

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Kanzleimitteilungen

7.12.2009 Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht
RA Ulf S. Grambusch, LL.M. (Medizinrecht) ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht - Die Führung der Fachanwaltsbezeichnung ist auf Antrag zu gestatten, wenn der Rechtsanwalt die hierfür von der Fachanwaltsordnung (FAO) vorausgesetzten besonderen Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen hat. Diese Kenntnisse und Erfahrungen müssen erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird, § 2 Abs. 2 FAO; Das Masterstudium "geht hinsichtlich der vermittelten theoretischen Kenntnisse weit über dasjenige hinaus, was die Fachanwaltsordnung für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Medizinrecht“ verlangt ..." vgl. http://www.studiengang-medizinrecht.de/

7.12.2009 Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Ulf S. Grambusch, LL.M. (Medizinrecht) ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht - Die Führung der Fachanwaltsbezeichnung ist auf Antrag zu gestatten, wenn der Rechtsanwalt die hierfür von der Fachanwaltsordnung (FAO) vorausgesetzten besonderen Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen hat. Diese Kenntnisse und Erfahrungen müssen erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird, § 2 Abs. 2 FAO.

7.12.2009 Master of Laws - LL.M. (Medizinrecht)
Rechtsanwalt Ulf S. Grambusch, LL.M. (Medizinrecht), Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht , ist Master of Laws, LL.. (Medizinrecht) - Die Führung der Fachanwaltsbezeichnung ist auf Antrag zu gestatten, wenn der Rechtsanwalt die hierfür von der Fachanwaltsordnung (FAO) vorausgesetzten besonderen Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen hat. Diese Kenntnisse und Erfahrungen müssen erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird, § 2 Abs. 2 FAO.

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