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Schwerpunkte
Die Kanzlei Engler Edelhoff Muhr versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Spezialisierung ist eine wichtige Voraussetzung für qualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung. Die Vielzahl neuer Gesetze, die zunehmende Bedeutung europäischen Rechts und die schnelle Fortentwicklung der Rechtsprechung erfordern dies. Dem stellen wir uns. Als kleine aber feine Spezialkanzlei für Versicherungs- und Haftungsrecht sind wir flexibel und können unsere Mandanten bedarfsgerecht unterstützen. Unser Angebot ist fachlich hochqualifiziert und kann deshalb schnell und kostengünstig abgerufen werden.
Die Vermeidung von Auseinandersetzungen steht im Vordergrund unserer Bemühungen. Wir beraten unsere Mandanten regelmäßig bereits vor der Entstehung rechtlicher Probleme. Wir entwickeln Strategien, erarbeiten Vertragskonzepte, führen Verhandlungen, vertreten unsere Mandanten in behördlichen, gerichtlichen sowie schiedsgerichtlichen Verfahren und erstellen Rechtsgutachten.
Johannes Muhr
Engler Edelhoff Muhr Partnerschaft von Rechtsanwälten Geschäftsführender Gesellschafter Mitgliedschaft im Deutscher Anwaltverein [ DAnschrift:
Sachsenring 43, 50677 Köln
Tel: 0221 8011881
Fax: 0221 8011882
muhr@engler-edelhoff-muhr.de
Bewertung:
38 Bewertungen
Amtsgerichtsbezirk:
Köln
Sprachen:
Deutsch, Englisch
Ort der Kammerzulassung:
Köln
Rechtsanwalt seit 1998
Mitgliedschaften:
Engler Edelhoff Muhr
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Geschäftsführender Gesellschafter
Mitgliedschaft im Deutscher Anwaltverein [ D
Handelsregistereintrag:
PR 1927
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 258911664
Beruf:
Rechtsanwalt, verliehen in Deutschland
Leistung durch Berufsunfähigkeitsversicherung (Zahnmedizinische Fachangestellte)
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
| 12.08.2010 | 2052 Aufrufe | ***
Die komplette Überschrift sollte lauten: Leistung durch Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich als Zahnmedizinische Fachangestellte für die Stuhlass...
Risikozuschlag bei Tarifwechsel private Krankenversicherung
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
| 04.08.2010 | 3537 Aufrufe | ***
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
ich bin seit ca. 24 Jahren in der PKV. Nach mehreren extremen Tariferhöhungen möchte ich in einen güns...
Tarifwechsel in der PKV nach Urteil Bundesverwaltungsgericht
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
| 28.07.2010 | 1962 Aufrufe | ***
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
darf ich jetzt als langjähriger Versicherter mir einen anderen geöffneten Tarif meines Versicherers au...
Endlich erste Urteile zum § 81 Abs. 2 VVG. Bei einfachem Rotlichtverstoß darf die Vollkaskoversicherung den Anspruch um 50 % kürzen
Versicherungsrecht
| 25.01.2010 |
Nach § 81 Abs. 2 VVG ist die Versicherung berechtigt ihre Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens der Klägerin entsprechenden Verhältnis ...
Niederschlagung der von nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versicherungspflichtigen nachzuzahlenden Beiträge
Krankenversicherungsrecht
| 14.01.2010 |
Es kommt immer wider vor, dass sich bisher nicht krankenversicherte Personen bei einer Krankenkasse anmelden. Dann sind eigentlich ...
BGH: Wieder mal keine Verletzung einer Obliegenheit im Versicherungsfall
Versicherungsrecht
| 24.11.2009 |
Der BGH hat erneut klargestellt, dass bei der Obliegenheit zur rechtzeitigen Anzeige des Versicherungsfalls, die Kenntnis und nicht das bloße Kennenmüssen ...
Anwalt Direktanfrage
04.01.2012 | Einsatz: € 95,00
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31.10.2008 Versicherung erkennt höhere Heilmittelkosten an
In einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Köln konnte die Kanzlei Engler Edelhoff Muhr eine die bisherige Rechtsprechung ändernde Entscheidung erringen. Eine Versicherungsgesellschaft erkannte vor Gericht die Erstattung der Kosten für Heilmittelbehandlungen (Maßnahmen der physikalischen Therapie, Krankengymnastik, der podologischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Maßnahmen der Ergotherapie) über dem Beihilfesatz an.
Die Versicherung darf zudem innerhalb des Vertragsverhältnisses ihre Leistung für die physiotherapeutischen Behandlung nicht mehr auf die Beihilfesätze begrenzen.
Weitere Informationen erteilt Rechtsanwalt Johannes Muhr.
Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen


