Die Ausführungen waren korrekt und klar, auch wenn diese nicht meinem persönlichen Rechtsempfinden entsprachen. Dafür kann aber der Anwalt nichts, sondern die Gesetze. Mein Dank trotzdem an den Anwalt
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Schwerpunkte
ist Fachanwalt für Familienrecht. Rechtsanwalt Schiessl hat die Prüfung des Fachanwalts für Banken- und Kapitalanlagerecht erfolgreich abgelegt. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Banken und Kapitalanlagerecht.
Der Schwerpunkt seiner familienrechtlichen Tätigkeit liegt im Scheidungs-, Unterhalts- und Vermögensrecht. Rechtsanwalt Schiessl ist auf dem Gebiet des Immobilienrechts, insbesondere auch im Bereich der Finanzierung seit Jahren tätig.
Der Schwerpunkt seiner bankenrechtlichen Tätigkeit liegt in der Vertretung geschädigter Anleger von Wertpapieren aller Art. Auf dem Gebiet des Darlehensrechts ist er bereits seit über einem Jahrzehnt umfangreich tätig. Den Fortbildungskurs zum Fachanwalt für Banken- und Börsenrecht hat Rechtsanwalt Schiessl bereits erfolgreich bestanden.
Rechtsanwalt Schiessl ist langjähriger Berater des Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes.
Selbstverständlich bildet sich Rechtsanwalt Schiessl regelmäßig fort.
Hans-Georg Schiessl
Kanzlei SchiesslAnschrift:
Pfarrergasse 2, 93047 Regensburg
Tel: 0941/... » NUMMER ANZEIGEN
Fax: 0941/... » NUMMER ANZEIGEN
www.raschiessl.de
Bewertung:
115 Bewertungen
Amtsgerichtsbezirk:
Regensburg
Sprachen:
Englisch
Ort der Kammerzulassung:
Nürnberg
Mitgliedschaften:
Kanzlei Schiessl
Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs AG, Dieselstraße 8
85774 Unterföhring, Geltungsbereich:Deutschland
Beruf:
Rechtsanwalt, verliehen in Deutschland
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Grundstücke |
23.12.2009 | Einsatz: € ***
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Rechtsanwalt Alexander Stephens
Ich empfehle Herrn Kollegen Schiessl weiter, da er auch bei schweren Fragegestaltungen, die sicherlich einen viel höheren Kosteneinsatz rechtfertigen würden, sich dennoch des Falls kompetent und ausführlich annimmt.
Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen

