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Günter Schmaler
Notar und Rechtsanwalt
Günter Schmaler
Nesserlander Str. 1 (Handelshof)
26721 Emden
SEIT 2005 BEI 123RECHT.NET
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Schwerpunkte

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Kurzprofil

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Verbraucherinsolvenz, Mietrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Vereins- und Sportrecht

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Notar und Rechtsanwalt
Günter Schmaler

Anschrift:
Nesserlander Str. 1 (Handelshof)
26721 Emden
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Fax: 04921... » NUMMER ANZEIGEN

www.ra-schmaler.de

Amtsgerichtsbezirk:
Emden

Sprachen:
Englisch

Ort der Kammerzulassung:
Oldenburg

Mitgliedschaften:

Berufshaftpflichtversicherung:
Victoria Versicherung

Beruf:
Notar und Rechtsanwalt, verliehen in Deutschland

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Anwalt Direktanfrage
20.07.2009 | Einsatz: € 50,00

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Kommentar:
Ein Hinweis auf mein mögliches Verhalten wenn keine Rechtsschutz-Versicherung besteht, hätte mir noch weiterhelfen können. Stellungnahme vom Anwalt: Hallo Herr Lechtenbörger, Ihre Bewertung gibt mir Veranlassung, ergänzend darauf hinzuweisen, daSie die Klage auch ohne Anwalt erheben können. Dazu begeben Sie sich zum Arbeitsgericht und lassen die Klage von einem Rechtspfleger aufnehmen. Zu dem Gütetermin, den das Gericht dann anberaumt müssen Sie dann auch persönlich erscheinen. Sehr wahrscheinlich wird es dann auch eine Einigung in diesem Termin geben, da Ihr Arbeitgeber sich ja nicht grundsätzlich geweigert hat, ein Zeugnis auszustellen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen und Sie nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten aus eigener Tasche zu zahlen, können Sie auch Prozeßkostenhilfe beantragen. Wenn das Gericht sie bewilligt, zahlt Vater Staat Gerichts- und Anwaltskosten. Ob sie bewilligt wird, kann ich mangels Informationen nicht beurteilen. Das kann aber der Anwalt, den Sie aufsuchen. Ich hoffe, damit ist Ihre Rückfrage beantwortet. Gruß Schmaler Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Arbeitsrecht

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