Grambusch
Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsr

LL.M. (Medizinrecht) Ulf S. Grambusch, Köln


Neumarkt 36-38, 50667 Köln de
Tel: 0221.3553378500, Tel2: 0221.3553378500, Fax: 0221.3553378509
E-Mail: , Internet: www.grambusch.de
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Kurzprofil
Rechtsanwalt Grambusch, LL.M. (Medizinrecht) ist Master of Laws (Medizinrecht), Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht - Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht, Versicherungsrecht beraten wir Sie u.a. als Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit für Medizinrecht, Versicherungsrecht gerne in den folgenden Bereichen: Arzthaftung, Zahnarzthaftung, Geburtsschadensrecht, Geburtsschaden, Geburtschaden, Recht der Geburtsschäden, Arzneimittelhaftung, Medizinprodukthaftung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Rechtschutzversicherung,
private und betr. Haftpflicht, Produkthaftpflicht, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Unfallversicherung,
Profil
Ort der Kammerzulassung:
Köln
Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht
Mitgliedschaften:
Fachanwaltskanzlei Grambusch für Medizinrecht, Versicherungsrecht; Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit; Verein Medizinrechtsanwälte
Beruf:
Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsr , verliehen in Deutschland
Sprachen:
Englisch
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE242756331
Schwerpunkte:
Krankenversicherung
Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich auf die Bereiche der außergerichtlichen Streitbeilegung einschließlich Prozessführung. Wir bieten unseren Mandanten ein umfassendes anwaltliches Beratungsangebot, gleichermaßen für alle Versicherungen insbesondere hinsichtlich - des Beginns des Versicherungsvertrages - der Annahme oder Ablehnung des Antrags durch den Versicherer - der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - der Laufzeit des Versicherungsvertrages - des Inhaltes des Versicherungsvertrages - der Versicherungssumme - der Leistungspflicht des Versicherers - der Prämienzahlungspflicht - der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers - der Gefahrerhöhung - der Verantwortlichkeit für Dritte - des Versicherungsfalls - der Beendigung des Versicherungsvertrages
Fachanwalt Versicherungsrecht
Wir bieten unseren Mandanten ein umfassendes anwaltliches Beratungsangebot, gleichermaßen für alle Versicherungen insbesondere hinsichtlich - des Beginns des Versicherungsvertrages - der Annahme oder Ablehnung des Antrags durch den Versicherer - der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - der Laufzeit des Versicherungsvertrages - des Inhaltes des Versicherungsvertrages - der Versicherungssumme - der Leistungspflicht des Versicherers - der Prämienzahlungspflicht - der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers - der Gefahrerhöhung - der Verantwortlichkeit für Dritte - des Versicherungsfalls - der Beendigung des Versicherungsvertrages
Haftungsrecht der Ärzte, Produkthaftungsrecht
Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich auf die Bereiche der Streitbeilegung einschließlich Prozessführung: Arzneimittelhaftungsrecht, Medizinprodukthaftungsrecht, Schadensersatzrecht, Schmerzensgeldrecht
Fachanwalt Medizinrecht
Arzthaftung, Zahnarzthaftung, Geburtsschadensrecht, Arzneimittelhaftungsrecht, Medizinprodukthaftungsrecht, Schadensersatzrecht, Schmerzensgeldrecht, Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, Recht der Privaten Krankenversicherung
Medizinrecht
Geburtsschaden, Geburtsschaden, Geburtsschadensrecht, Geburtschadenrecht
Antworten & Aufträge
Schwerpunkte
Krankenversicherung
Krankenversicherung
Fachanwalt Versicherungsrecht
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Haftungsrecht der Ärzte
Haftungsrecht der Ärzte
Produkthaftungsrecht
Produkthaftungsrecht
Fachanwalt Medizinrecht
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Medizinrecht
Medizinrecht
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Für Rechtsanwälte gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen.

Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen.

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