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Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der Firma Daedalic Entertainment GmbH ab

Von Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
3.2.2012 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 893 Aufrufe
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Urheberrecht, Abmahnung, Rechtsanwalt, Harveys neue Augen, Abwehrschreiben

1.250,00 € Schadensersatz für das Spiel "Harveys neue Augen"

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt derzeit im Auftrag der Daedalic Entertainment GmbH die unerlaubte Verbreitung des Computerprogramms "Harveys neue Augen" ab.

Die Abmahnerfahrung der Kanzlei Daniel Sebastian zeigt sich insbesondere auch darin, dass in Bezug auf die Formulierungen der Abmahnung des Kollegen Daniel Sebastian diese sich auf dem derzeit aktuellen Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur befindet.

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Für die Auftraggeberin verlangt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian wie üblich die Unterzeichnung einer vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von immerhin 1.250,00 €

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung des Vergleichsangebots wird die kurze Frist von 10 Tagen gesetzt.

Abgemahnte sollten die vorbereitete Unterlassungserklärung anwaltlich prüfen und modifizieren lassen. Diese ist nach diesseitiger Ansicht zu weit gefasst und kommt einem Schuldanerkenntnis gleich. Durch eine anderslautende Formulierung können zu strenge Rechtsfolgen vermieden werden.

Die von der Kanzlei Daniel Sebastian gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Angeschriebenen ist zunächst anzuraten, nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing Ruhe zu bewahren. Trotz allem sollte das Abmahnschreiben nicht ignoriert werden, sondern anwaltlich geprüft werden.

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist entscheidend, dass Betroffene weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch eine Zahlung vornehmen, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt. Dies würde eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld zu Nichte machen. Auch eine telefonische Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei ist zu vermeiden.

In der Regel bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind. Auch wenn Abgemahnte nicht davon ausgehen können und dürfen, dass der Rechtsanwalt Daniel Sebastian von der 100,00 EUR Deckelung des § 97 II UrhG überzeugen zu können, gibt es erfolgsversprechende Verteidigungstrategien.

IT-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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Fon 052 02 / 7 31 32
Fax 052 02 / 7 38 09
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