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Rechtsanwalt Daniel Sebastian -- Abmahnung Filesharing -- (Bravo Hits 74)

Von Rechtsanwalt Marko Setzer
30.12.2011 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 517 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Abmahnung, Filesharing, Sebastian, BravoHits, Urheberrecht

im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Zum Jahresende 2011 erreichen uns wieder zahlreiche Abmahnungen wegen Filesharings von Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin. Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH werden zahlreiche Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen u.a. an Musikwerken im Zusammenhang mit der Container – Datei  “Bravo Hits 74” sowie  “Charts – German Top 100″ versendet.

Bei den in den Abmahnschreiben genannten Musikwerken handelt es sich u.a. um:

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“Beautiful People – Chris Brown & Benny Benassi”

“Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller – One Night in Ibiza”

“Timati & P. Diddy, DJ Antoine, Dirty Money – I´m on you”

“Bella Vida – Kiss kiss me bang bang”

“Spencer & Hill – Dance”

“Over the Rainbow / What a wonderful World  – Israel Kamakawiwo ole” – German Top 100 Jahres – Charts 2010; DigiRights Administration GmbH

“Hey (Neh Nah Neh) – Milk and Sugar vs. Vaya con Dios” DigiRights Administration GmbH

sowie Titel der Künsltergruppe “Die Atzen” und der Sängerin Nena.

Über den Internetanschluss der Betroffenen soll die Datei über sogenannte Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen u.a. BitTorrent, eDonkey, eKad, Freenet, FastTrack [Kazaa Lite K], GNUnet, Gnutella [Gtk-Gnutella, LimeWire, Phex], Gnutella2 [Shareaza], I2Phex, Kademlia [eMule, Vuze], StealthNet)) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein.

Das Abmahnschreiben umfasst meist mehrere Seiten inklusive der Mandatsvollmacht und einem Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso enthält es textbausteinartige Passagen in denen mehrere Gerichtsentscheidungen zitiert werden.

Neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von bis zu 4.800,- Euro !!! gefordert. Die relative knapp angesetzte Handlungsfrist soll den Adressaten wenig Zeit zur Reaktion lassen, zur Überweisung des Geldbetrages veranlassen und keine rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ermöglichen.

Dabei ist die rechtliche Überprüfung dringend zu empfehlen!

Ungeprüft kann die Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung nicht empfohlen werden”, rät der auf das Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwalt Marko Setzer. Zum einen muss der Erklärende sich bewusst werden, dass er an einen solchen Unterlassungsvertrag 30 Jahre gebunden ist und die vereinbarten Strafen schnell hohe 4 stellige Werte erreichen können. Folglich besteht ein großes Haftungsrisiko.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Erklärende durch den Inhalt der Punkte 2 und 3  zur Zahlung von Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie gegenüber der Gläubigerin UND zur Kostenerstattung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei.

Erfolgreiche Rechtsverteidigung trotz Anscheinsbeweiß:

Oft lässt sich in derartigen Fällen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen und die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich verringern. Zum anderen unterliegt die Rechtsprechung dazu ständiger Veränderungen, sodass in der jüngeren Zeit die Forderungen gänzlich zurückgewiesen werden konnten.

Voraussetzung dafür ist jedoch auf kompetente anwaltliche Hilfe zu vertrauen, mahnt Rechtsanwalt Marko Setzer und nicht durch gutgemeinte Ratschläge oder mittels von juristischen Laien (Stichwort: Internetforen) angefertigter „modifizierter Unterlassungserklärungen“ weitreichende rechtliche Konsequenzen zu provozieren. Abgemahnte sollten diesbezüglich auch nicht die Kosten der Rechtsverteidigung als dessen Ausschlusskriterium betrachten. Viele Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an. Auch wir!

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Marko Setzer
- Rechtsanwalt in Berlin-

Office: Tucholskystr. 37, 10117 Berlin /
Fon: 030 - 54 49 52 66

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