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Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3
70173 Stuttgart
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Deutschlandweit kooperierende Rechtsanwaltsgesellschaft mit über 50 Partnern in 15 Kooperationskanzleien

Stuttgart: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Mietrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Verwaltungsrecht (s. u.), Zivilrecht

RA Daniel Hesterberg

(Verwaltungsrecht: Ausländerrecht, AbfallR, AbgabenR, Baurecht, BeamtenR, GewerbeR, Kommual- und Kommunalabgabenrecht, Planungsrecht, (Hoch-)schulrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, WirtschaftsverwaltungsR, UmweltR, u. a.)

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Rechtsanwalt

Daniel Hesterberg

HSV Rechtsanwälte GbR (Stuttgart)
Anschrift:
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Fax: 0711-7223-6738
www.hsv-rechtsanwaelte.de

Bewertung:
4.6 / 5 545 Bewertungen

Amtsgerichtsbezirk:
Stuttgart

Sprachen:
Deutsch, Englisch

Ort der Kammerzulassung:
Stuttgart

Mitgliedschaften:
HSV Rechtsanwälte GbR (Stuttgart)

Berufshaftpflichtversicherung:
Berufshaftpflichtversicherung: Allianz AG, Königinstraße 28, 80802 München; Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU‐Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Beruf:
Rechtsanwalt, verliehen in Deutschland

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Bewertungen von Daniel Hesterberg

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Mieterhöhung wegen Modernisierung
Mietrecht, Wohnungseigentum | 04.06.2013 | Einsatz: € 51,00

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Kommentar:
Die Antwort hat mir nicht wirklich weitergeholfen, da der Anwalt nicht konkret meine Frage beantwortet hat, sondern vorgeschlagen hat, für die konkrete Beantwortung einen Anwalt zu befragen, da es eine Gesetzesänderung gegeben hätte. Warum hat er diese nicht auf meinen Fall angewendet? Das Geld hätte ich mir sparen können, denn was er mir geschrieben hat, war eine allgemeine Antwort zum Thema "Mieterhöhung bei Modernisierung". Das wusste ich schon selber, deshalb hatte ich eine konkrete Frage zu einer meiner Mietparteien gestellt. Ich nehme an, nun wird der Hinweis kommen, mein Einsatz sei zu gering gewesen. Ich habe den vom System empfohlenen Einsatz gewählt und bei einer so konkret gestellten Frage war er meiner Meinung nach auch völlig ausreichend.

Stellungnahme vom Anwalt: Der Einsatz war nicht zu gering. Letztlich kann es aber nur um eine vorläufige und nicht abschließende Einschätzung der Sach- und Rechtslage im Rahmen einer Erstberatung gehen.

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2.9.2009 Urlaubsabwesenheit 2.9. - 20.9.09
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin in der Zeit vom 2.9. - 20.9.2009 im Urlaub, kann demnach erst nach meiner Rückkehr alle Fragen wieder beantworten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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