Schwerpunkte
Wir sind eine Anwaltssozietät die Sie sowohl persönlich in unserer Kanzlei in der Münchner Fußgängerzone als auch bundesweit online berät und auch vertritt.
Spezialisiert sind wir auf das gesamte Strafrecht
und weite Teile des Zivilrechts
wie Schadensersatz- und Haftungsrecht,
Vertragsrecht,
Bau-, Werk- und Maklerrecht,
Schenkungs- und Erbrecht
Arbeitsrecht,
Inkasso und Zwangsvollstreckung,
Pfändung und Forderungsmanagement,
Verkehrsrecht,
Allgemeines Zivilrecht.
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Zu Rechtsanwalt Bernhard Fricke:
Ich berate seit nunmehr über 24 Jahren Mandanten aus allen Bevölkerungsschichten, zu denen auch Prominente wie Ottfried Fischer oder Konstantin Wecker zählen.
E-Plus, Pro Sieben, die Deutsche Bahn und die Telekom AG gehören zu vielen der erfolgreich besiegten Gegnern.
Mein Motto lautet Konflikte erfahren, diskret und erfolgreich lösen und ich würde mich daher freuen, wenn ich auch Ihnen mit meinem juristischen Rat tatkräftig zur Seite stehen kann.
Gern können Sie mich in diesem Zusammenhang per E-mail, Telefon oder Fax kontaktieren oder schauen Sie einfach in unserer Kanzlei direkt in der Münchener Fußgängerzone, gegenüber dem Frauendom vorbei...
Bernhard Fricke
Anschrift:
Neuhauserstr. 3 (direkt am Frauendom), 80331 München
Tel: 0892366200
Fax: 08923662020
www.bernhard-fricke-law.de
info@fricke-law.de
Sprachen:
Deutsch, Englisch
Ort der Kammerzulassung:
München
Berufshaftpflichtversicherung:
n.n.
Beruf:
Rechtsanwalt, verliehen in Deutschland
Warum sind eigentlich Computer oder Handys in den jvas nicht erlaubt?
Strafrecht
| 12.04.2010 | 1689 Aufrufe | ***
Sehr geehrte Anwälte,
man ließt immer in den Medien, dass so was banales wie ein Handy in den jvas nicht gestattet werden, im Strafvollzugsgesetz f...
Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Warum sind eigentlich Computer oder Handys in den jvas nicht erlaubt?
Strafrecht |
12.04.2010 | Einsatz: € ***
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Nun ja, nette Antwort, aber ich find Fdas die Jvas fast schon paranoid, denn was soll man mit nem Handy schon ausrichten.. Die meistenmp3 Player haben ja schon WLAN, wahrscheinlich wäre das auch verboten...
Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen


