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Sylvia True-Bohle
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Wenn ich die Antwort richtig verstanden habe, würde ich nur dann zum Unterhalt meines Mannes herangezogen, wenn sein Anspruch auf Sozialleistungen zum Zeitpunkt des Ehevertrags bereits absehbar war und wenn ich ohne Ehevertrag ihm gegenüber unterhaltspflichtig wäre. Ich hätte mir eine Formulierung gewünscht, die meinem laienhaften Verstand Rechnung trägt und nicht so passiv und abstrakt und ist. Wenn zum Beispiel gesagt wird "Gerade unter diesem Gesichtspunkt kann ein vereinbarter Unterhaltsverzicht dazu führen, dass Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Dieses Ergebnis wird aber hinzunehmen sein", wer nimmt dieses Ergebnis dann hin? Der Staat? Die Rechtsprechung? Im Ergebnis wohl nicht wichtig, aber auch nicht besonders klar. Insgesamt jedoch eine schnelle und ausreichende Antwort.
Thomas Bohle
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