Schwerpunkte
Als Fachanwältinnen für Urheber- und Medienrecht sind wir seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 1998 auf die Beratung und Vertretung auf diesen beiden Rechtsgebieten sowie im Lizenzrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Internet- und Multimediarecht, Markenrecht, Foto-, Film- und Rundfunkrecht und Künstlersozialversicherungsrecht spezialisiert.
Zu unseren Mandanten gehören unter Fotografen, Foto- und Presseagenturen, Buch- und Zeitschriftenverlage, Online-Unternehmen, Künstler und Designer, Autoren, Journalisten sowie Unternehmen aus allen Branchen mit medienspezifischen Rechtsfragen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, gestalten Allgemeine Geschäftsbedingungen, prüfen und "schneidern" passgenaue Verträge und ziehen offene Forderungen unserer Mandanten ein. Wir beraten auch "Medienopfer", die - ob prominent oder nicht - gegen ihren Willen in die Öffentlichkeit – geraten sind. Genaueres zu diesem speziellen Beratungsangebot finden Sie unter www.medienopferhilfe.de.
Wegen unserer starken Spezialisierung und der Größe unserer Kanzlei reagieren wir schnell und flexibel auf Ihre Wünsche und stehen als Ansprechpartner persönlich für Sie bereit. In grenzüberschreitenden Fällen kooperieren wir mit unseren ebenfalls spezialisierten ausländischen Partnerkanzleien.
Möchten Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie uns gern an und vereinbaren einen ersten Termin mit uns. Besuchen Sie auch gern unsere Homepage www.puk-medienrecht.
Silke Kirberg
Anschrift:
Friedensallee 25
22765 Hamburg
Tel: 0049 ... » NUMMER ANZEIGEN
Fax: 0049 ... » NUMMER ANZEIGEN
www.puk-medienrecht.de; www.medienopferhilfe.de
Amtsgerichtsbezirk:
Hamburg
Sprachen:
Deutsch
Ort der Kammerzulassung:
Hamburg
Mitgliedschaften:
Partnerin der PÖTZL & KIRBERG Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht, Hamburg
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 196202141
Beruf:
Rechtsanwältin, verliehen in Deutschland
Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen

