Schwerpunkte
Ich bin seit Dezember 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit dieser Zeit betätige ich mich ausschließlich auf den Gebieten des Familienrechts und Strafrechts. Im Bereich des Familienrechts liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit im internationalen Familienrecht sowie im Bereich des Gewaltschutzes. Daneben berate und vertrete ich Sie selbstverständlich auch in Verfahren hinsichtlich Scheidung, Sorgerecht oder Unterhalt.
Im Dezember 2009 wurde mir der Fachanwaltstitel im Familienrecht verliehen.
Aufgrund meiner Fremdsprachenkenntnisse ist ebenfalls eine Beratung auf Englisch oder Italienisch möglich.
Sabrina Buelli
Anschrift:
Salierring 48
50677 Köln
Tel: 0221/... » NUMMER ANZEIGEN
Fax: 0221/... » NUMMER ANZEIGEN
www.abhr.de
Amtsgerichtsbezirk:
Köln
Sprachen:
Deutsch, Englisch, Italienisch
Ort der Kammerzulassung:
Köln
Mitgliedschaften:
ABHR Rechtsanwälte - Partnerschaft
Deutscher Anwaltverein
Kölner Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
Forum junge Anwal
Handelsregistereintrag:
PR 1607
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE814673289
Beruf:
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht, verliehen in Deutschland
Anwalt Direktanfrage
13.06.2010 | Einsatz: € 60,00
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Frau Buelli hat mir die Rechtslage ausführlich aufgezeichnet, die durch den abgeschlossen Vertrag, ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, bindend ist.Gleichzeitig hat Sie den wahren Hintergrund meines Handels erkannt, das was im neuen Gewaltschutzgesetz geregelt ist, und in dieser Gesellschaft noch viel zu wenig Beachtung findet.Es wäre wunschenswert, wenn sich mehr Anwälte mit diesem Thema auseinandersetzen würden. Bei Frau Buelli war es anders, sie schrieb nicht "das ist Gesetz und seien sie doch froh da rausgekommen zu sein.", sondern sie machte Hoffnung auf Gerechtigkeit . Ich würde Sie in diesem speziellen Fachgebiet auf jeden Fall weiter empfehlen.
Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen

