Die erste Antwort war ausführlich und hat mir viel gebracht. Die Antwort auf die Rückfrage war, durch dass ich in der Rückfrage zu ungenau war, ihrerseits ungenau. Aber dafür kann ich der Anwältin keinen Vorwurf machen.
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Rechtsanwalt Felix M. Safadi
Die Kollegin Trenner kann ich im allgemeinen Vertragsrecht und insbesondere als Expertin in allen datenschutzrechtlichen Belangen empfehlen.
Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen

