Schwerpunkte
Die Dr. Obst & Hotstegs Rechtsanwaltspartnerschaft berät und vertritt Sie seit 1985 im Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht. Unser wichtigstes Spezialgebiet ist dabei das Beamtenrecht. Dies betrifft insbesondere die Themengebiete Beurteilung und Beförderung, Umsetzung und Versetzung, Zurruhesetzung sowie Dienstaufsichtsbeschwerden.
Im Bereich des Disziplinarrechts haben wir in vielen hundert Verfahren besonders umfangreiches Spezialwissen angesammelt. Hieraus ergibt sich auch ein weiterer Schwerpunkt: die Vertretung in Strafverfahren, die sich gegen Beamte richten. Regelmäßig ist es bei derartigen Strafverfahren gegen Beamte nämlich wichtig, auch die disziplinarischen Konsequenzen von vornherein mit in die Wahl der Strategie einzubeziehen.
Seit 1994 hat sich auch die Betreuung und Beratung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu unserem dritten Spezialgebiet entwickelt. Hierunter fällt sowohl die vorbereitende Beratung als auch die Vertretung im Klageverfahren, z.B. um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens.
Bei unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir ohne örtliche Begrenzung vor allen Behörden und Verwaltungsgerichten der Bundesrepublik zugelassen. Ebenso vertreten wir Mandanten in Prozessen vor den Oberverwaltungsgerichten, sowie dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mandanten aus ganz Nordrhein-Westfalen, bei Bedarf aber auch darüber hinaus, werden durch unsere Kanzlei vertreten.
Katharina Voigt
Anschrift:
Mozartstr. 21
40479 Düsseldorf
Tel: 0211/... » NUMMER ANZEIGEN
Fax: 0211/... » NUMMER ANZEIGEN
www.obst-hotstegs.de
Amtsgerichtsbezirk:
Düsseldorf
Sprachen:
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch
Ort der Kammerzulassung:
Düsseldorf
Mitgliedschaften:
Dr. Obst & Hotstegs Rechtsanwaltspartnerschaft
Berufshaftpflichtversicherung:
AVA Versicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Rechtsanwälte sind aufgrund der BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Beruf:
Rechtsanwältin, verliehen in Deutschland
Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Gerne empfehle ich Frau Rechtsanwältin Voigt in verwaltungs- und beamtenrechtlichen Verfahren. Sie vertritt die Interessen der Mandanten stets engagiert und mit einem realistischen Blick auf Chancen und Risiken.
Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen

