Schwerpunkte
Gründungsmitglied Kooperation "Rechtsanwälte für Zusatzversorgungsrecht"
Jaana Ott
Anschrift:
Königstr. 50
30175 Hannover
Tel: 0511/... » NUMMER ANZEIGEN
Fax: 0511/... » NUMMER ANZEIGEN
Amtsgerichtsbezirk:
Hannover
Sprachen:
Englisch, Finnisch
Ort der Kammerzulassung:
Celle
Mitgliedschaften:
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE235337372
Beruf:
Rechtsanwältin, verliehen in Deutschland
BGH: VBL-Startgutschrift für rentenferne Versicherte unwirksam
Betriebliche Altersversorgung
| 14.11.2007 |
Der Bundesgerichtshof hat am 14.11.2007 erstmals eine Entscheidung in der lange umstrittenen Frage nach der Wirksamkeit der „Startgutschriften“ der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für die jüngeren Jahrgänge gefällt...
Anrechnung des eigenen Einkommens auf die VBL-Hinterbliebenenrente rechtswidrig
Versicherungsrecht
| 08.11.2006 |
Mit Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anwendung des § 41 Abs. 5 VBLS neuer Fassung gegen Art. 3 GG verstößt und daher unwirksam ist...
VBL erkennt nachträgliche Änderung von Berufsunfähigkeitsrente an
Betriebliche Altersversorgung
| 06.01.2006 |
In Rentenfällen, die vor dem Systemwechsel der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) am 01.01.2002 eingetreten sind, und die aufgrund der inzwischen abgeschafften Berufsunfähigkeit geleistet werden, mindert die VBL die Gesamtversorgung nach einer Vorschrift aus der alten Satzung auf 70 %...
Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen
