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Corinna Weiß
Rechtsanwältin
Corinna Weiß
Bahnhofstr.27
94032 Passau
SEIT 2011 BEI 123RECHT.NET
2 Beratungen bei 123recht.net durchgeführt

Schwerpunkte

Schwerpunkte

Strafrecht, 20%

Mietrecht, 20%

Zivilrecht, 20%

Kaufrecht, 20%

Vertragsrecht, allgemein, 20%

Kurzprofil

Mein Wahlspruch lautet: „Mein Mandant hat bei mir erste Priorität!" Dieses Versprechen geben sicherlich viele bis alle Kollegen. Tatsache aber ist, dass jedes Problem individuell ist und daher als solches einer maßgeschneiderten, einzelfallbezogenen Lösung zugeführt werden muss.

In meiner Kanzlei haben Sie die Sicherheit, dass Sie nicht als Nummer in einem Aktenständer verschwinden, vielmehr ist Ihnen tagtäglich der persönliche Kontakt garantiert, da Sie die direkte Durchwahl an meinen Schreibtisch haben. So wird sichergestellt, dass Ihr Problem bedarfsgerecht und hochaktuell betreut wird. Traditionelle Methoden, Qualität und höchste Leistungsbereitschaft sind dafür ebenso notwendig, wie die Fähigkeit an neue Herausforderungen mit kreativen Ideen.

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Rechtsanwältin
Corinna Weiß

Anschrift:
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Amtsgerichtsbezirk:
Amtsgericht Passau

Sprachen:
Englisch, Französisch

Ort der Kammerzulassung:
München

Mitgliedschaften:
in einer Bürogemeinschaft

Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Versicherung

Beruf:
Rechtsanwältin, verliehen in Deutschland

Bewertungen von Corinna Weiß

Anwalt Direktanfrage
28.12.2011 | Einsatz: € 70,00

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Kommentar:
Bei einer Anfrage erwartet der Ersuchende eine Lösung seines evtl. brennendes Problems. Dabei ist es immer schwierig etwas differenziert zu betrachten. Vielleicht hätte ich besser einen Richter gefragt, wie er in dem Fall entscheiden würde. Allerdings verstehe ich auch, dass ins Besondere im Fall der schriftlichen Darlegung besondere Vorsicht für einen Anwalt gilt, schnell ist man zerrissen... Preis/Leistung: In Relation zu einem realen Anwlatsbesuch, ging es sehr schnell und war ein Schnäppchen! Mit Blick auf die paar E-Mails, fände ich eher 20 € angemessen. Richtig blöd war aber ich, die selbe Auskunft hätte ich sicher bei meiner RechtschutzV. bekommen, wenn ich kurz angerufen hätte. LG & einigermaßenen Dank Stellungnahme vom Anwalt: Zu Ihrer Bewertung möchte ich wie folgt Stellung nehmen: meine Aufgabe ist es, zu der jeweiligen Frage des Mandanten die jeweils geltende Rechtslage darzustellen. Sicher kann es sein, dass die Darstellung der Rechtslage nicht den Vorstellungen des Mandanten entspricht. . Schlimm wäre es, wenn der Anwalt die Fragen seines Mandanten wider besseren Wissens nach dessen Wünschen und Erwartungen beantwortet. Es ist nun einmal so, dass das geltende Recht nicht immer den Wünschen und Erwartungen der Mandanten enstpricht. Es ist die Pflicht des Anwalts, auch über eine ungünstige Rechtslage aufzuklären. Hinsichtlich des Preis/Leistungverhältnisses merke ich nur an, dass hinter der beantwortung per email Arbeitaufwand in Form von Recherchen steckt. Das sollten Sie berücksichtigen. Auch eine RS-Versicherung kann Ihnen nur die geltende Rechtslage erläutern und diese nicht nach den Wünschen der Vers.nehmer verbiegen. Ich wünsche Ihnen nichtstedstotrotz alles Gute !

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Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen