Der größte Teil meiner Mandanten ist im Begriff sich von seinem Ehepartner zu trennen, bzw. steht kurz vor seiner Scheidung. Meine Mandanten beschäftigen folgende Fragen: - Was ist anläßlich der Trennung sofort zu bedenken? - Kann ich die alleinige elterliche Sorge für die Kinder bekommen? - Unsere Kinder leben bei meiner Frau. Wann und wie oft kann ich die Kinder zu mir nehmen? - Wovon soll ich leben, ab welchem Alter der Kinder bin ich verpflichtet zu arbeiten? - Wie bestimmt sich die Höhe des Unterhalts? - Was verbleibt mir als Unterhaltspflichtigem von meinem Einkommen? - Wie lange muß ich Unterhalt bezahlen? - Wie wird unser Vermögen geteilt? - Nach welchen Gesichtspunkten wird der Hausrat verteilt? - Was regelt der Versorgungsausgleich? - Mein Partner und ich wollen alles einvernehmlich regeln. Können wir einen gemeinsamen Anwalt beauftragen? - Ich möchte mich scheiden lassen, verdiene aber recht wenig. Kann ich Prozeßkostenhilfe bekommen?
Birgit Eberling
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAVAnschrift:
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www.RAe-am-Marktplatz.de
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Amtsgerichtsbezirk:
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Tübingen
Mitgliedschaften:
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV
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78134/00899
Berufshaftpflichtversicherung:
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Beruf:
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht, verliehen in Deutschland
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07.09.2009 12:08:25 | 51,96 Dauer: 39,97 Min.
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Rechtsanwältin Natascha Unruh
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