Sehr lesenswert die Frage nach der Zulässigkeit des Handels mit *********** und die Antwort der Rechtsanwältin. Warum der Begriff Abercomb. hier durch Sternchen ersetzt wird, weiss ich allerdings nicht.
-- Editiert von Thomas.Newton am 06.01.2007 08:33:01
-- Editiert von Thomas.Newton am 06.01.2007 08:34:27
Rechtsanwälte antworten ***********
6. Januar 2007
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Frage vom 6. Januar 2007 | 08:32
Von
Status: Praktikant (608 Beiträge, 62x hilfreich)
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#1
Antwort vom 6. Januar 2007 | 13:43
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Was ist daran lesenswert? Die Antwort geht auf die Markenrechtsproblematik ja nur sehr am Rande ein (beim Hinweis auf den Verkauf über lizensierte Händler).
Ergo nichts neues im Westen, oder?
#2
Antwort vom 6. Januar 2007 | 14:11
Von
Status: Praktikant (608 Beiträge, 62x hilfreich)
na, dann kann ja der Fragesteller mit seinem Handel loslegen.
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#3
Antwort vom 6. Januar 2007 | 22:05
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
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