Rechtsanwälte Waldorf

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
sandik456
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanwälte Waldorf

Hallo!
Ich war bis vor kurzem eBay-Verkaufsagent, aber leider hat es sich nicht wirklich gelohnt und ich habe mich wieder abgemeldet.

Ende November habe ich einen Anruf bekommen, ob ich nicht ein paar PC-Teile und einige Original-DVD's verkaufen möchte. Spontan habe ich zugesagt.

Unter den Sachen war u.a. auch die Software Movie Jack 2. Leider kenne ich mich mit sollchen Sachen nicht besonders gut aus. Ich habe die Sachen dann mit dem Turbo-Lister eingestellt, was auch alles Bestens funktionierte.

Nach ca. 2 Tage ist aber die Auktion mit der Movie Jack Software von eBay gelöscht worden und man klärte mich darüber auf, das ich dieses Programm nicht verkaufen darf, weil damit der Kopierschutz geknackt werden kann. Ich hab's hingenommen und ich fand es auch okay. Bis dahin wusste ich nicht, dass man sollche Sachen nicht verkaufen darf.

Am nächsten Tag hatte ich dann eine Mail von der Anwaltskanzlei Waldor auf dem Rechner. Darin erklärte man mir, das ich umgehend die Unterlassungserklärung zu unterschreiben hätte und zurückschicken sollte. Das ganze bekam ich auch noch per Post. Der Brief war am 11.12.06 bei mir und sollte bereits bis zum 15.12.06 um 12:00 Uhr wieder bei den Anwälten sein. Umgehend habe ich diese Erklärung unterschreiben und zurück geschickt.
Damit war die Sache für mich erledigt.

Heute erhielt ich erneut Post. Ich solle doch umgehend die anfallenden Kosten in Höhe von 1500,- € begleichen, da ich ja auf den letzten Brief nicht eingegangen bin. Sofort rief ich in der Kanzlei an. Dort erklärte man mir, dass am 15.12. ein Brief an mich rausgegangen sei, in dem man mir anbot 900,- € zu zahlen. Es wird von einem Streitwert von 70000,- € ausgegangen und dadurch erklärt sich diese Summe.

Diesen Brief habe ich aber nie erhalten. Der Herr in der Kanzlei erklärte mir, dass der Breif dann noch einmal an mich verschickt wird. arauf hin bat ich Ihn, mir vorab schon mal ein Exemplar per Mail zu schicken (ging ja beim ersten Mal auch). Leider habe ich es aber noch nicht erhalten und so muss ich auf den Brief warten.
Ich glaube aber auch nicht, das der erste Brief wirklich an mich verschickt wurde.

Was kann ich denn jetzt machen? Leider gibt es immer noch so doofe Leutche wie mich, die wirklcih nicht wissen, das man sowas nicht vekaufen darf. Ich dachte mir nichts dabei, denn im Internet, im Geschäft und auch bei eBay kann ich diese u.ä. Programme kaufen.
Ich habe diese Sachen doch nur im Auftrage verkauft um meine finanzielle Situation etwas zu verbessern. Viel ist es ja eh nicht, was man da so bekommt.

Ich weiß auch nicht, wovon ich den Betrag begleichen soll!
Soll ich zu einer Rechtsberatung gehen und mich beraten lassen? Ich habe im Internet schon so einiges über diese Kanzlei gefunden. U.a. wird ihnen Abzocke nachgesagt. Aber das nützt mir alles nichts. Kann denn der Auftraggeben auch belangt werden? In seiner Wohnung befinden sich 1000 von gebrannten CD's mit Filmen. Allerdings habe ich keinen schriftlichen Vertrag mit ihm. Er hatt mir nur eine Aufstellung der ganzen Sachen mitgegeben.
Aber letztendlich steht ja mein Name auf den Briefen und nicht seiner.

Was kann ich nur tun?

Bitte um schnelle Hilfe und Rat!
Vielen Dank
Sandi

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA Schwarzer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

ich empfehle Dir umgehend einen Anwalt aufzusuchen.

Unterlassungserklärungen unterschreibt man immer und wriklich immer nur nach Rüchsprache mit einem Anwalt der sich damit auskennt. Die Folegn einer solchen Unetrschrift sind weitreichend.

Der Streitwert erscheint auf den ersten Blick völlig überhöht.

Viel Erfolg.

-----------------
""

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#2
 Von 
sandik456
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute bereits den angekündigten Brief erhalten.

Streitwert 70000,- €, zahlen soll ich 1580,- €, vorgeschlagen wird mir ein Betrag von 850,- € (lt. Telefongespräch waren es 900,- €). Ratenzahlung in Höhe von 50,- € mtl.

Ich habe mir auch bereits überlegt, die Rechtsberatung des Gerichts aufzusuchen.

Ich als Laie habe leider doch überhaupt keine Ahnung, was mir schlimmstenfalls bei einer Unterlassungserklärung passieren kann.

Der zeitliche und psychische Druck war zu enorm.

Sandra

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonyman
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 27x hilfreich)

Kleiner Tip für denn Rechtsanwalt !
ACHTUNG: Dieses Produkt ist nach § 95 neues Urhebergesetz nicht in der Lage, wirksam geschützte DVDs zu kopieren!
Vieleicht bringts etwas

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#4
 Von 
sandik456
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Genau dieser Paragraph steht in dem Schreiben drin.§§ 95a f. UrhG .

Ich habe mich gestern mit dem Mann in Verbindung gesetzt, für den ich u.a. dieses Programm verkauft habe und ihn auf den neusten Stand gebracht. Er will sich am Montag mit seinem Freund in Verbindung setzten, der ein guter Rechtsanwalt ist. Ich kenne ihn auch und der hat "Haare auf den Zähnen".
Er will sich mal fachkundigen Rat holen.

Aber letztendlich steht ja mein Name auf den Schreiben. Was kann ich bloß tun. Ich bdenke mal, dass ich bestimmt aus der ganzen Sache nicht wieder rauskomme und zahlen muss, oder?

Ich habe mir schon überlegt, ob ich noch mal bei Waldorf anrufe und versuche die Rechnung auf 500,- € oder so zu drücken, wenn ich dennen irgendwie entgegenkomme. Aber schließlich haben die mich ja in der Hand und ich muss zahlen, was die wollen.

Sandra

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#5
 Von 
sonyman
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 27x hilfreich)

Lass das gespräch mit dem Rechtsanwalt Waldorf sein,Lass das über einen versierten Anwalt laufen.
Alles was über ein Telefongespräch läuft hat keine beweiskraft,das Geld kannst du dir sparen !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schnuckel123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo ,- schau doch bitte mal auf diesen link in diesen forum, da wurde schon seitenweise über die walldörfer gepostet...
vielleicht hilft dir dies etwas weiter!!!

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=52365

:fight:

und überleg dir auch ob du unbedingt einen anwalt einschalten musst/willst...denn diese sind auch nicht umsonst...
manchmal heißt es auch:
warum sollte man den schlechten noch gutes geld hinterher werfen
(ich mein jetzt mit -schlechten- die angelegenheit an sich...
und nicht die guten anwälte)

aber es besteht auch kein zweifel das diese anwälte in bezug auf einige kopierknacksoftware erfolg beim münchener gericht verbuchen konnten.
schau doch mal auf diese diversen ebayseiten mit den kopier cd`s,
vielleicht ist deine garnicht so verboten und wird noch von vielen anderen händlern angeboten...am besten von gewerblichen...
oder powersellern...wenn die so etwas weiter anbieten sieht es erstmal gut für dich aus!!!

-- Editiert von Schnuckel123 am 09.01.2007 18:47:35

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

wenn die so etwas weiter anbieten sieht es erstmal gut für dich aus

Warum würde eine häufig begangene Rechtsverletzung dazu führen, daß es keine Rechtsverletzung mehr ist?
Ein 'das machen doch alle so' war schon immer ein gefährlicher Freund.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schnuckel123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

@mareike.....
weil besagte händler bei e-bay, ohne konsequenzen (sprich, löschung des angebotes, abmahnung durch diverse anwälte bzw weil die unterlassung nicht unterlassen wurde...)zu fürchten weiterverkaufen...

es ist auch unsinn wenn ebay sagt:
du bist aufgefallen...wie ich ??? mit solch einem artikel innerhalb von 2 od. 3 jahren???

andere verkaufen ---ohne aufzufallen--- umgehungssoftware oder entschlüsselungshardware als powerseller od. gewerblich im tages bzw wochenrythmus...

ich denk doch gleiches recht gilt für alle,
aber ebay schaut weg...denn diese bringen das geld, und nicht der kleine einzelverkäufer...der wird gleich noch von anwälten ausgeschlachtet.

mareike, du brauchst jetzt nicht wieder ne zeile aus mein posting rausnehmen und kommentieren,- ich kenn deine meinung zu dieser ganzen angelegenheit
und wie schon jemand so treffend bemerkte:
such dir doch ein andres hobby...
hier sucht jemand rat bzw hilfe und will nicht noch als krimineller runter gemacht werden...
viel unterhaltung noch ...
:augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

gleiches recht gilt für alle

Kennen Sie auch 'keine Gleichheit im Unrecht'?

such dir doch ein andres hobby

Wenn Ihnen (von der Ihren abweichende) Meinungen nicht passen, sollten Sie nicht in öffentlichen Foren um Rat fragen.
If you can't stand the heat, stay out of the kitchen.

Und hier als Neuling Leute anzupöbeln, die anderen helfen (ja, in ihrer Freizeit!), ist schon ein starkes Stück. Haben Sie keine Kinderstube?

als krimineller runter gemacht werden

Den Unterschied zwischen 'Rechtsverletzer' (der übrigens keinen Vorsatz voraussetzt und in sofern keine 'Herabsetzung' ist) und 'Krimineller' sollten Sie lernen, bevor Sie gegen andere losbollern. :augenroll:

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#10
 Von 
sandik456
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mareike!

Es hörte sich in deinem letzten Posting so an, als ob du mich meinst. Ich habe dich nicht angepöbelt.

Heute war ich beim Anwalt.Generell hälte er diese Machenschaften von solchen Kanzleien auch für nicht richtig und versteht nicht, warum die Anwaltskammer da nicht mal eingreift.
Da keine Vollmachten der einzelnen Mandanten vorliegen, hätte er schon da was machen können. Allerdings sieht er das viel größere Problem darin, dass ich die Unterlassungserklärung unterschrieben habe und praktisch meine Schuld anerkannt habe. Ist ja auch irgendwie richtig, aber ich hatte diese Erklärung so verstanden, das ich bei einer erneuten Verletzung diese 10.000,- € zahlen muss. Da ich nicht vor hatte, diese Software erneut einzustellen, habe ich natürlich unterschrieben. Dieser massive Zeitdruck kam noch dazu.

Mein Anwalt gab mir den Rat, mal im Internet etwas unter Abmahnungen und Abmahnwelle zu suchen. Leider kennt er die genaue Seite nicht. Es muss ein Forum sein. Habe aber bisher nichts gefunden. Dort sollte ich mal nach Erfahrungen mit bereits unterschriebenen Unterlassungserklärungen machen und evtl. den Anwalt der Leute ausfindig machen.

Kennt sich da jemand aus? Hat schon einer Erfahrungen mit unterschriebenen Unterlassungserklärungen?

Ein Rätsel ist ihm auch, warum der Preis so schnell um 730,- € gesunken ist. Hätter ich diese doofe Erklärung nicht unterschrieben, hätte ich nicht zahlen sollen.

Heute habe ich die einzelnen Firmen angeschrieben, die RA Waldorf vertreten. Evtl. gibt es noch eine Chance, da die Firmen für diesen speziellen Fall keine Vollmacht ausgestellt haben, sondern Waldorf nur eine altte Vollmacht benutzt.

Hoffe es klappt..
LG
Sandi :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
schnuckel123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

sandik...ich hatt den link schonmal weiter oben !!!
da findest du jede menge andererer links, hinweise und anregungen...alles zu diesen Thema!

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=52365


@ mareike...
ich als neuling (smile) sitz auch nicht früh um 2.30 uhr am pc um meine beitragsliste zu pushen...da gibt es besseres zu tun

:love:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
schnuckel123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Achtung !!!
Hochaktuell!!!

http://www.rettet-das-internet.de/

http://www.rettet-das-internet.de/offener-brief-an-frau-zypries.htm

:fight: :fight: :fight: :fight: :fight:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
gricar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Servus zusammen,

ich bin auch ein Betroffener, der leider das uralte Movie Jack eingestellt hat. Hab nun auch gleich die Kanzlei Waldorf am Hals. Ich würde gerne wissen, wie das ausgegangen ist und was nun wirklich bezahlt werden musste. Von mir möchten sie 1300€ haben.

HILFE!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> ich bin auch ein Betroffener

Jooo, der Thread ist ja auch erst seit 2 Jahren tot... :-P

Guck doch mal in die 400+ Seiten Threads hier im Forum, da "mußte" noch niemand zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

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