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Rechtliche Frist zur Aufhebung der Kontopfändung?

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Rechtliche Frist zur Aufhebung der Kontopfändung?

Hallo,

Wie bereits in einem anderen Thread beschrieben, habe ich seit einiger Zeit ziemlich ärger mit BSF Risk Collect.
Am 08.11 erhielt ich einen Pfändungsbeschluss über einen Betrag von 448,05€. Diesen beglich ich gleich am selben Tag via Überweisung an BSF (nicht vom selben Konto, das gepfändet wurde) und das Geld traf dort auch am 10.11 ein.
Seitdem kämpfe ich darum, dass BSF endlich die Pfändung aufhebt. Sämtliche Beträge sind gezahlt, es bestehen keine offenen Kosten mehr. Dies wurde mir auch so bestätigt.
Auf die Frage hin, wann ich denn nun wieder über mein Konto verfügen könnte, teilte man mir mit, dass die Zuständige Sachbearbeiterin derzeit nicht im Hause sei, und das wohl erst nächste Woche gemacht werden könne.

ABER: Nächste Woche sind dann auch die 14 Tage Frist rum, in der die Bank das Geld "aufbewahrt" und noch nicht an den Gläubiger überweist.

Daher meine Frage: Gibt es eine rechtliche Frist, in welcher Zeit der Gläubiger die Pfändung aufzuheben hat, nachdem der fällige Betrag auf deren Konto eingegangen ist?
So langsam komme ich mir mit Verlaub ziemlich verarscht vor.

Danke schonmal für eure Antworten!


von tenqui am 17.11.2011 15:39
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Beiträge zum Thema "Frist".


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>Rechtliche Frist zur Aufhebung der Kontopfändung?
Geh zum Amtsgericht (Rechtsstelle) und lass die Pfändung dort unter Nachweis der Zahlung (Kontoauszüge dgl. mitnehmen) aufheben.
Die Pfändung wird dann durch den Rechtspfleger aufgehoben, den Schrieb musst Du dann zur Bank mitnehmen.

Am besten auch sämtlichen Schriftverkehr bzgl. der Pfändung mitnehmen.


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von Albarion am 17.11.2011 16:05
Status: Unsterblich (993 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 35 User(n) bewertet)

>Rechtliche Frist zur Aufhebung der Kontopfändung?
quote:
Daher meine Frage: Gibt es eine rechtliche Frist, in welcher Zeit der Gläubiger die Pfändung aufzuheben hat, nachdem der fällige Betrag auf deren Konto eingegangen ist?
Daher meine Frage: Gibt es eine rechtliche Frist, in welcher Zeit der Gläubiger auf die Erfüllung der Zahlungsvereinbarung mit Ihnen hoffen durfte!?
quote:
So langsam komme ich mir mit Verlaub ziemlich verarscht vor.
Und der Gläubiger erst ...

Wenn es zur Kontopfändung kommt und erst dann bezahlt wird, dann ist dem eine lange Zeit des (vergeblichen und offensichtlich unbegründeten) Wartens voraus gegangen. Ich finde, Sie sollten den Ball ziemlich flach halten!
Im Übrigen ist es wenig sinnvoll, einen bereits bestehenden Thraed zu doppeln - das schafft zwar Masse, ist aber wenig hilfreich!


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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ...
"


von anephan am 18.11.2011 10:34
Status: Unsterblich (1279 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 55 User(n) bewertet)

>Rechtliche Frist zur Aufhebung der Kontopfändung?
Das ist die Rache derer deren Rechnung nicht wie vereinbart bezahlt wurde. Du kannst, wie du es von deinen Gäubigern auch verlangt hast den "Rechtsweg" gehen :-))

Rache ist süss

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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 18.11.2011 11:18
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
Userwertung:  1,5  von 5 (von 42 User(n) bewertet)

>Rechtliche Frist zur Aufhebung der Kontopfändung?
Mag sein, dass die Schadenfreude bei euch überwiegt - die Umstände des Ganzen kennt ihr nicht, daher würde ich ebenfalls den Ball flach halten.

Fakt ist, dass der Betrag Montag von der Bank eingezogen wird (14 tägige Einbehaltungsfrist) und die Zahlung somit doppelt getätigt wurde.




von tenqui am 18.11.2011 15:36
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Rechtliche Frist zur Aufhebung der Kontopfändung?
Hallo,

warum hast du denn nicht den Drittschuldner(die Bank) die Überweisung laut Pfändung machen lassen? Dann wäre das ganze Theater nicht passiert!

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von bummelbiene99 am 18.11.2011 18:07
Status: Philosoph (577 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 12 User(n) bewertet)


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