Javascript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie Javascript um alle Vorteile von 123recht.net nutzen zu können.
07.10.2008
Guten Morgen
Anwaltsuche  Erw. Suche
Textgrösse
Inhaltssuche  
Themensuche  
 SIE SIND HIER: Startseite » Ratgeber » Vertragsrecht » 
Rechtliche Einordnung handschriftlicher Eintragungen in Formularverträge
Seite 1 - vom 03.08.2005

Rechtliche Einordnung handschriftlicher Eintragungen in Formularverträge

Von Rechtsanwalt Falk Brorsen

Der Autor
Falk Brorsen, Braunschweig
hat Interessensschwerpunkte: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Erbrecht, Strafrecht.
» Homepage» artikelliste
» Online Rechtsberatung
» Kontaktinformation

Der BGH hat in einer Entscheidung zur Begrenzung des befristeten Kündigungsausschlusses in Wohnraummietverträgen nochmals einen wichtigen Aspekt hervorgehoben: Handschriftliche Eintragungen in einen Formularvertrag stellen grundsätzlich ebenfalls Formularvereinbarungen dar, die der Überprüfung anhand der Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingungen standhalten müssen.

Es spielt daher keine Rolle, ob eine Klausel komplett vorgedruckt, durch handschriftliche Eintragungen vervollständigt oder sogar vollständig handschriftlich abgefasst ist: In allen Fällen ist zumeist vom Vorliegen von Formularklauseln und nicht von Individualvereinbarungen auszugehen, denn es kommt für die Beurteilung nicht auf die Schriftart der Klausel an.

Vielmehr liegt nur dann keine allgemeine Geschäftsbedingung (Formularklausel) vor, wenn der Inhalt der Klauseln zwischen den Vertragsparteien tatsächlich individuell ausgehandelt worden ist.

Hierfür genügt natürlich nicht, dass der Verwender des Vertrags vor Unterschrift mit dem Vertragspartner die einzelnen Klauseln durchgeht, um ihm vom Inhalt der vorgefassten Klauseln Kenntnis zu verschaffen. Vielmehr muss der Verwender den Inhalt der Klauseln ernsthaft zur Disposition gestellt haben.

Die Beweislast, dass eine Klausel individuell ausgehandelt worden ist, liegt beim Verwender. Nach diversen Entscheidungen liegt ein Anscheinsbeweis für das Vorliegen einer einseitig gestellten Vertragsklausel vor, wenn diese nur eine einseitige Belastung des Vertragspartners des Verwenders enthält, ohne dass diesem im Gegenzug ein entsprechender Vorteil zugute kommen soll. Dies beruht auf der – nachvollziehbaren – Annahme, dass niemand eine gesonderte Verpflichtung eingehen möchte, ohne eine entsprechende Gegenleistung auszuhandeln.

Behauptet der Verwender im Rechtsstreit das Vorliegen einer Individualvereinbarung, muss er also Beweismittel, im Regelfall Zeugen, für die Vertragsverhandlungen aufbieten können.


« ZurückDruckversion »
Artikel verschicken »
Leserbrief schreiben »
Themasuche zu diesem Artikel »
Newsletter abonnieren »

Lesezeichen hinzufügen bei:

 Mr.Wong  Yigg  Linkarena  Google  Webnews  Folkd  Digg  Del.icio.us


Seiten dieses Artikels:
Rechtliche Einordnung handschriftlicher Eintragungen in Formularverträge

Vertragsrecht auf frag-einen-sachverstaendigen.de
Sachverständige antworten auf Ihre Fragen zum Thema Vertragsrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
»  Fugenbreiten beantwortet von SV Moser für €50
»  Baurecht - Garage und Zaun im Aussenbezirk beantwortet von SV Specht für €30
»  Schimmelbefall beantwortet von SV Moser für €50
»  Entfernung tragende Wände beantwortet von SV Moser für €30
[mehr über frag-einen-sachverstaendigen.de]
neues im Vertragsrecht forum:
Inkasso »  Sehr verzweifelt (dieser Thread wurde seltsamerweise gelöscht, daher nochmal)
Vertragsrecht »  ich bitte um hilfe
Inkasso »  Keine gültige Fahrkarte-aus40E gleich 80E-Inkasso,warum gleich das Doppelte?
Inkasso »  Inkasso nach 12 Jahren
Inkasso »  Bahn Inkasso
Vertragsrecht Top 5 Ratgeber
Vertragsrecht
Verbreitete Rechtsirrtümer - Rücktrittsrecht von Verträgen (74488 Aufrufe)
Vertragsrecht
Minderjährige und Verträge (65791 Aufrufe)
Vertragsrecht
Die Unwirksamkeit von Verträgen (53084 Aufrufe)
Vertragsrecht
Einwurfeinschreiben - unsicheres Beweismittel (35940 Aufrufe)
Vertragsrecht
Rechtsvernichtende Gestaltungsrechte (33801 Aufrufe)
123Anwaltsvermittlung
123recht.net InfoBrauchen Sie Hilfe bei Ihrer Anwaltssuche? 123recht.net erleichtert Ihnen die Kontaktaufnahme. Unverbindlich, kostenlos!
123recht.net Quickie

Bankenkrise - was jetzt?

 Bänker sollten mit ihrem Privatvermögen haften
 Mehr staatliche Kontrolle bei Finanzgeschäften
 Volkswirtschaftliche Schäden müssen anteilig von allen getragen werden
 Mir egal, meine Bank gibt es noch


Resultate

Vertragsrecht - in den Nachrichten
Archiv: Bei Sportstudio-Mitgliedschaft auf Art der Zahlungsweise achten
Archiv: Gericht erklärt Stromtarif von Eon-Tochter für unzulässig
Archiv: BGH kippt lange Vertragslaufzeiten mit Heizkosten- Dienstleistern
Archiv: Verbraucherschützer kippen kundenfeindliche Regelung von Airlines
Archiv: Verbraucherschützer warnen vor Ablauf von Verjährung für Gaskunden
[mehr aus den Nachrichten]

© qnc GmbH 2008 Haftungsausschluss


Rechtsberatung Online | Hilfe | Service | Impressum | Inhaltsübersicht | Newsletter | Für Leser | Für Anwälte | Kooperationspartner | Partnerprogramm | Jobs @ 123recht.net | Jobbörse | Datenschutz | Nachrichten XML | Ratgeber XML |