Rechtliche Einordnung des PayPal-Kontos

22. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Chris63
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtliche Einordnung des PayPal-Kontos

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich derzeit mit den zivilrechtlichen Rahmenbedingungen von PayPal. Schnell kam die Frage auf, wie das PayPal-Konto rechtlich einzuordnen ist bzw. um welche Art von Konto es sich handelt (Girokonto?). Über Tipps jeglicher Art wäre ich sehr dankbar!

Beste Grüße

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119328 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Chris63):
Schnell kam die Frage auf, wie das PayPal-Konto rechtlich einzuordnen ist bzw. um welche Art von Konto es sich handelt

Es ist ein Bankkonto mit dem man Geldzahlungen in diversen Währungen empfangen und versenden kann.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Was ist denn der Hintergrund der Frage?

Zwei Tips:
Wenn man Kohle von Paypal will -> vergiss es (sitzen in Luxembourg)!
Wenn Paypal Kohle von jmd. haben will -> nicht zahlen (Paypal klagt i.d.R. nicht)!

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Es ist ein Bankkonto

Kann es zumindest im Sinne des Gesetzes nicht sein. Alleine schon, weil Paypal nicht an SEPA teilnimmt und Einzahlungen teilweise Wochen unterwegs sind, bevor sie auf dem Konto auftauchen.

Denn wenn es ein Gesetzeskonformes Bankkonto sei, müsste Paypal auch die Spielregeln dieses Bankkontos einhalten und das tut es in vielerlei Hinsicht einfach nicht.

-- Editiert von mepeisen am 23.05.2017 07:37

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#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Man könnte es als Darlehen betrachten. Man gibt PayPal ein Darlehen. Sobald man etwas "einzahlt", hat man einen Auszahlungsanspruch. Diese Auszahlungsansprüche lassen sich mit Zahlungsanweisungen, die man tätigt, verrechnen.

Das wäre eine ungefähre rechtliche Einordnung, aber nur spontan. Wenn du mehr dazu schreibst, kann man sich das auch genauer ansehen. Falls doch konokrete Probleme hinter deiner Frage stehen, lassen die sich vllt anders lösen; gut möglich, dass es dafür nicht auf die hier aufgeworfene Frage ankommt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119328 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Kann es zumindest im Sinne des Gesetzes nicht sein

Da Paypal eine Bank ist, ist logischerweise auch das Konto zum Geldtransfer ein Bankkonto - sagt die zumindest die CSSF.



Im übrigen frage ich mich da gerade wo das Bankkonto gesetzlich überhaupt definiert wurde, da konnte ich ehrlich geagt nichts finden.

Finden konnte ich nur allgemeine gesetzliche Regeln (Geldtransfer in einem Tag, Jedermannkonto, ...) die dann auch nicht für jede Art von Bankkonten gelten.



Zitat (von mepeisen):
weil Paypal nicht an SEPA teilnimmt

Ein Bankkonto muss keine SEPA-Funktion haben um ein Bankkonto zu sein, eine Bank muss nicht an SEPA teilnehmen um eine Bank zu sein.



Zitat (von mepeisen):
und Einzahlungen teilweise Wochen unterwegs sind, bevor sie auf dem Konto auftauchen.

Nur weil eine Bank schlampt, ist es immer noch eine Bank und das Bankkonto immer noch ein Bankkonto.

Dafür gibt es dann die Aufsichtsbehörden und Gerichte.



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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ein Bankkonto muss keine SEPA-Funktion haben um ein Bankkonto zu sein, eine Bank muss nicht an SEPA teilnehmen um eine Bank zu sein.

SEPA ist im BGB in Gesetzesform gegossen worden (für Deutschland).

Die Zahlungsrichtlinien sind rechtsverbindlich in den teilnehmenden Staaten. Luxemburg gehört durchaus auch dazu.

Und genau um diese "allgemeinen Zahlungsregeln", die du gefunden hast, geht es ja. Paypal spielt nicht nach den gesetzlich definierten Spielregeln, sei es in Deutschland oder sei es mit Blick auf SEPA in Luxemburg. Da sind wir uns doch hoffentlich einig. Die Frage war, was für Auswirkungen das hat und wie nun die rechtliche Einordnung des "Kontos" ist. Meine Aussage war, dass das PayPal-Konto jedenfalls nicht mit dem vergleichbar ist, was der normale deutsche als Girokonto versteht, denn das muss sich an die Spielregeln des SEPA-Zahlungsverkehrs halten.

Du hast insoweit Recht, dass es Konten gibt, die nicht den SEPA-Spielregeln unterworfen sind. Beispielsweise das Konto bei einer Rentenversicherung. Da kann ich keine Lastschriften drauf machen. Richtig. Termineinlagen (=Festgeldkonten) wäre ein zweites Beispiel. Aber diese beiden Beispiele haben auch ihre gesetzlichen Bestimmungen, zumindest in Deutschland.

Stellt sich die Frage, was dem Paypal-Konto am nächsten kommt? Vermutlich gar nichts. Das ist ein Mischmasch aus normalem Zahlungskonto, Zahlungsdienst, Treuhandservice, Schlichtungsstelle usw. Und was die Einordnung besonders schwierig macht ist die Würze aus Willkür, die Paypal regelmäßig an den Tag legt.

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ganz einfach: Paypal ist primär Zahlungsdienstleister

Man bedenke auch die Zahlungen über Kreditkarte etc. Man muß kein klassisches Konto haben, sondern kann auch ohne "Konto". Diese Dienstleister unterliegen auch der Bankenaufsicht.

Zahlungsdienste sind Dienstleistungen, die der Abwicklung des Zahlungsverkehrs dienen. Sie werden im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) definiert

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119328 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Paypal spielt nicht nach den gesetzlich definierten Spielregeln, sei es in Deutschland oder sei es mit Blick auf SEPA in Luxemburg. Da sind wir uns doch hoffentlich einig.

Da sind wir uns einig.

Eigentlich ist Paypal einer Banklizenz derzeit unwürdig, nur hat die Aufsichtsbehörde leider zu wenig Bechwerden um effektiv dagegen vorzugehen.



Zitat (von mepeisen):
Meine Aussage war, dass das PayPal-Konto jedenfalls nicht mit dem vergleichbar ist, was der normale deutsche als Girokonto versteht, denn das muss sich an die Spielregeln des SEPA-Zahlungsverkehrs halten.
Ähm, nö?
Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Es ist ein Bankkonto


Kann es zumindest im Sinne des Gesetzes nicht sein.

Die Aussage bezog sich auf "Bankkonto".

Das PayPal-Konto nicht mit dem vergleichbar ist, was der normale Deutsche als Girokonto versteht, das ist vollkommen korrekt.

Ich sehe halt "Bankkonto" halt als Oberbegriff.
Zu den einzelnen Kontoarten hatte ich mich noch gar nicht durchgearbeitet.



Zitat (von mepeisen):
Stellt sich die Frage, was dem Paypal-Konto am nächsten kommt? Vermutlich gar nichts.

Stimmt. Zu den Kontoarten die der normale Deutsche kennt, passt nichts auf das Paypal-Konto.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Veraltet, aber vielleicht dennoch in Teilen interessant:

http://noedler.de/artikel/paypal-rechtlicher-rahmen.pdf

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Für mich ist Paypal allein schon kein normales Bankkonto, da Paypal nicht die Identität des Kontoinhabers prüft.
Bei der Eröffnung des Paypal-Kontos darf man sich selbst "Max Mustermann" nennen. Postident oder andere Verfahren führt Paypal nicht durch.

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#11
 Von 
Chris63
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Beim PayPal-Konto handelt es sich meiner Meinung nach schlicht um ein E-Geld-Konto, auf welches die Vorschriften der §§ 675c ff. BGB Anwendung finden.

Ferner stellt sich mir die Frage, wie der Vertrag zwischen PayPal und den Nutzern rechtlich einzuordnen ist.

Zwar werden bei der Ausgabe und Nutzung von E-Geld keine Zahlungsdienste iSv § 1 Abs. 2 ZAG erbracht. Gemäß § 675c Abs. 2 BGB sind die Vorschriften für Zahlungsdienste (§ 675c ff. BGB ) aber auf einen Vertrag über die Ausgabe und Nutzung von E-Geld anzuwenden. Da meine Recherchen zur rechtlichen Einordnung der o. g. Vertragsbeziehung erfolglos blieben, wende ich mich an die Spezialisten im Forum. Um was für einen Vertrag handelt es sich hier? Meines Erachtens könnte ein Zahlungsdiensterahmenvertrag iSd § 675f Abs. 2 BGB vorliegen. Allerdings ist die Leistung von PayPal ja gerade nicht als Zahlungsdienst iSv § 1 Abs. 2 ZAG zu verstehen (oder irre ich mich hier?).

Vielen Dank im Voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Chris63
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

"Für mich ist Paypal allein schon kein normales Bankkonto, da Paypal nicht die Identität des Kontoinhabers prüft.
Bei der Eröffnung des Paypal-Kontos darf man sich selbst "Max Mustermann" nennen. Postident oder andere Verfahren führt Paypal nicht durch."

Das stimmt, wenn das PayPal-Konto den Status "nicht verifiziert" hat. Der Nutzer kann sein Konto aber verifizieren lassen. Die Verifizierung erfolgt über sein Bankkonto bzw. seine Kreditkarte. Da bei der Eröffnung eines Bankkontos eine Legitimationsüberprüfung stattfindet und auch zur Nutzung einer Kreditkarte ein Bankkonto hinterlegt werden muss, partizipiert PayPal hier an den gesetzlichen Prüfungspflichten der Bank.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
partizipiert PayPal hier an den gesetzlichen Prüfungspflichten der Bank

Was aber - aus gesetzlicher Sicht - Quatsch ist.

Die Verifikation muss jeder Verpflichtete durchführen. Das "wird schon stimmen, wenn er ein Bankkonto hat" ist eigentlich Unsinn.

-- Editiert von mepeisen am 08.06.2017 12:21

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Die Postidentklamotte mit dem hektischen Aushilfsbriefträger an der Haustür ist ja nun auch DIE sichere Sache!

Habe ich ja auch nie behauptet ;-)
Es gibt keine absolute Sicherheit. Es gibt nur Hürden, die hoch genug sind.

Zitat:
PayPal ist ganz einfach praktisch orientiert und weltweit so erfolgreich, weil es sich NICHT an jedes iota irgendwelcher Gesetze hält. Was ja nun auch völlig unmöglich ist, wenn international agiert wird.

Deswegen werden PayPal-Konten so oft gehackt. Deswegen tummeln sich so viele Trickbetrüger ausgerechnet bei Paypal. Weil die seriösen Banken ihre Sicherheitshürden zu hoch für den Gelegenheits-Betrüger geschraubt haben... Das ist die Kehrseite des "Ich wills praktisch und einfach"

Zitat:
Der tranfunzlige Seitenscheitel im Glaspalast der Sparkasse oder Volksbank hat schlicht ausgedient. Ganz abgesehen davon, dass in diesen Läden die Leute lediglich unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften um ihre Ersparnisse betrogen werden.
Wenn ich da nur an mein wohlverdientes Erbe denke, das vom "Grünen Band der Sympathie" meinen Eltern abgezockt wurde. "Erfolgsaktien" aus Übersee zum Zwanzigfachen des Kurswertes verkauft, die knapp zwei Jahre später völlig wertlos wurden.
Zur Belohnung gab es etwa 400 Seiten gerichtlicher Korrespondenz in englischer Sprache als kostenlose Zugabe.
Bin ich froh, dass in Deutschland das Bankaufsichtswesen sooo effizient funktioniert !!!

Reichsbürger? Oder was soll dieses Mini-Manifest?

Hier geht's um Paypal und die Frage der rechtlichen Einordnung von deren Konten. Nicht um eine Pauschal-Schelte oder um das Märchen der "Zwangsenteignung durch Banken". Damit kannst du auch getrost aus dem Forum draußen bleiben, denn dafür ist dieses Forum nicht da...

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Das Problem haben alle, die ihr Passwort in dieser Liste wiederfinden:

Das ist absoluter Schwachsinn, so etwas als alleiniges Problem hinstellen zu wollen. Und würdest du dich auch nur ansatzweise mit dem Thema Sicherheit auskennen, wüsstest du das.
Zitat:
Wer beim Einkaufen seine Geldschein mit Stecknadeln an den Rücken seines Jackets heftet, muss sich nicht wundern, dass er am Kassenband ohne Geld dasteht.

Und was hat diese lustige vollkommen widersinnige Anekdote mit der rechtlichen Einordnung des Paypal-Kontos zu tun?
Zitat:
dass Institute, die sich "streng an geltendes Recht" halten, ihre Kunden auch gerne mal über den Tisch ziehen, dass es nur so scheppert

Und deswegen ist Paypal irgendwie "besser" oder deswegen ist es Paypal "erlaubt", so etwas zu tun?
Zitat:
Was die Sicherheit angeht, ist ja wohl bei den "honorigen Banken" noch nie ein Konto in Betrugsabsicht abgeräumt worden - das ist wirklich beruhigend. Aber leider nicht wahr!

Es gibt keine absolute Sicherheit. Die gab es noch nie. Aber es gibt entsprechend deutlich höhere Hürden. Bei Paypal ist es besonders leicht, zu betrügen und danach mehr oder minder unerkannt zu verschwinden. Nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben.

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#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Absoluter Schwachsinn ist es, die "gesetzkonformen Banken" über den grünen Klee zu loben

Das hat niemand getan.
In diesem Thema geht's um Paypal und nicht um Bashing gegen die Banken im Allgemeinen. wieso kapierst du das nicht?

Wenn du allgemeines Banken-Bashing betreiben willst, kann du ja gerne dein eigenes Thema aufmachen, statt hier zu trollen.

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