Rechte von Versicherten sollen weiter gestärkt werden
AFP VOM 31.1.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1441 Aufrufe Mehr zum Thema:Gesetzentwurf, Versicherten
Gesetzentwurf zu privater Krankenversicherung und Kfz-Haftpflicht
Das Bundesjustizministerium will die Rechte von Versicherten weiter stärken. Ein Gesetzentwurf sehe Änderungen für Versicherte in der privaten Krankenversicherung und bei der Kfz-Haftpflichtversicherung vor, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Dienstag in Berlin. Nach dem neuen Gesetz könne ein Versicherter künftig vor Beginn einer teuren Behandlung von seiner Versicherung Auskunft über die Kostenübernahme verlangen. Diese müsse in dringenden fällen unverzüglich erfolgen. Voraussetzung sei, dass die Behandlung mehr als 3000 Euro koste.
Will ein Versicherter seine private Krankenversicherung wegen einer Beitragserhöhung kündigen, so soll er nach dem neuen Gesetz zwei Monate Zeit dafür haben statt wie bisher nur einen Monat. Sollte der Versicherte im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbart haben und führt dieser nicht dazu, dass sich die Prämie verringert, kann der Selbstbehalt nach dem neuen Gesetz jederzeit gekündigt werden, wie das Ministerium mitteilte.
Die Änderungen für Kfz-Haftpflichtversicherungen beziehen sich dem Ministerium zufolge auf den Fall, dass ein Versicherer pleite geht. In den meisten Fällen hafte zwar die Verkehrsopferhilfe. Dies gelte jedoch nicht für alle Ansprüche. So zahle die Verkehrsopferhilfe zum Beispiel nicht, wenn ein Versicherter eine Ampel oder einen Verteilerkasten beschädigt habe. Künftig sollen Betroffene, die sich schließlich versichert hätten, nicht mehr allein für solche Schäden aufkommen. Ihre Haftung solle auf 2500 Euro beschränkt werden, erklärte das Ministerium. Länder und Verbände könnten jetzt zu dem Entwurf Stellung nehmen.
31.01.2012 - 15:30 Uhr
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