Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Medizinrecht, Arztrecht » 

Rechte und Pflichten zwischen Arzt und Patient

AFP VOM 12.10.2001 | Ratgeber - Medizinrecht | 56670 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Arzt, Patient, Behandlungsvertrag, Dienstvertrag

Arztrecht - Worum es geht

Jeder, der einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsucht, um sich dort behandeln zu lassen, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dies Rechte und Pflichten mit sich bringt.
Diese Rechte und Pflichten treffen allerdings nicht nur den Arzt. Auch der Patient ist an diese gebunden.

Anders als vielleicht bei einem Kauf eines neuen Sofas denkt man oft nicht darüber nach, dass auch mit dem Arzt oder Krankenhaus ein Vertrag zustande kommt. Dieser Vertrag definiert schließlich, was geschuldet wird. Der Arzt bzw. das Krankenhaus kann z.B. daraus das Honorar fordern und der Patient verlangen, dass ihm eine ordentliche Behandlung zugute kommt.

Das Arztrecht besteht aber nicht nur aus vertraglichen Ansprüchen. Auch können Ansprüche aus Delikt zwischen Arzt und Patient sowie Patient und Arzt gegeben sein.

Aber was ist, wenn der Arzt einen Fehler macht, oder der Patient es mit vereinbarten Terminen nicht so genau nimmt und diese nicht einhält? Wie kann man solche Pflichtverletzungen geltend machen? Was muss man Beweisen, um einen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen zu können?

Patienten- bzw. Arztrechte sind in aller Munde. Doch welche Pflichten und Verhaltensweisen sich aus der Beziehung Arzt - Patient ergeben, ist vielen nicht bewusst.


Seite: 1234 | Weiter »
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Arztrecht - Worum es geht
Seite 2: Der Behandlungsvertrag
Seite 3: Vertrag durch Übernahme der Behandlung (GoA)
Seite 4: Besonderheit: Verträge mit Orthopädie- und Zahntechnikern

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97926
beantwortete Fragen
11
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Maurice Moranc
Köln
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Strafrecht, Vertragsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?