Leserwertung:
2706 Aufrufe
Rechte eines Schülers
hallo
2 Fragen:
1. hat eine Lehrkraft das Recht, den Schülern das Essen/Trinken im Unterricht zu verbieten? bzw dieses sogar bis zum ende der unterrichtsstunde einzubehalten?
Gerade bei hohen Temperaturen im klassenzimmer ist flüssigkeitsaufnahme dann doch hilfreich.
2. folgende mögliche Situation: Mein Handy im Unterricht klingelt bzw. vibriert nur da ich dieses vergessen habe auszuschalten und der Lehrer will es mir abnehmen, ich weigere mich allerdings ihm dieses zu überreichen, da es doch ziemlich privat ist.
Darf der Lehrer es mir mit Gewalt abnehmen? Ich denke mal nicht, aber was mache ich in so einem Fall?
von jules am 05.06.2004 14:53
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Rechte eines Schülers
Hallo Jules,
1. Im Unterricht haben Essen und Getränke grundsätzlich nichts verloren. Das kannst du in der Schulordnung nachlesen. Wenn es wirklich sehr heiß sein sollte (was ja in diesem Jahr noch nicht der Fall war), mit dem Lehrer sprechen.
2. Dein Handy hat im Unterricht ebenfalls nichts zu suchen. Auch das kannst du der Schulordnung entnehmen. Wenn du es dennoch mitbringst und dadurch der Unterricht gestört wird, kannst du des Unterrichts verwiesen werden. Der Lehrer darf dir das Handy auch für die Dauer des Unterrichts das Handys abnehmen, bzw. du bist verpflichtet, es freiwillig auszuhändigen. Er darf es nicht über den Unterricht hinaus konfiszieren. Gewalt (was meinst du damit?) darf er nicht anwenden, er darf es aber gegen deinen Willen nehmen.
Ich kann zwar verstehen, dass man sich als Schüler gelegentlich ohnmächtig den Lehrkräften gegenüber fühlt. Bevor du aber von Rechten eines Schülers sprichst, bedenke auch die Pflichten. Was wäre, wenn jeder munter in der Schule anfängt zu essen und zu trinken und hoppla - plötzlich in den Büchern und anderem Schuleigentum entsprechende Flecken sind? Dann wäre das Sachbeschädigung und schadensersatzpflichtig. Obendrein ist alles zu unterlassen, was den Unterricht nachhaltig stört, und dazu gehört eben auch essen, Handyklingeln etc.
Gruß karamel
von karamel am 05.06.2004 15:04
Status: Unsterblich (1808 Beiträge)
Userwertung:
4,3
(von 3 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Rechte eines Schülers
trinken ist nicht verboten, da mus ich korrigieren, essen ja. und das handy musst du aushändigen, darfst es aber natürlich noch ausmachen. aber es steht sonst immer alles in der schulordnung
von Miniway am 05.06.2004 15:21
Status: Philosoph (548 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Rechte eines Schülers
habe einen Verweis von meiner Französischlehrerin für trinken im unterricht bekommen...das nenne ich mal Unrecht!
von jules am 05.06.2004 20:03
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Rechte eines Schülers
Wo bitte steht denn, dass das Trinken im Unterricht nicht verboten ist?
Ich denke, es liegt im Entscheidungsbereich des Lehrers, Essen oder Trinken zu erlauben oder nicht.
von epoeri am 05.06.2004 20:59
Status: Unsterblich (1511 Beiträge)
Userwertung:
3,0
(von 3 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Rechtsberatung online
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop