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Rechte des Verwaltungsbeirats

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Rechte des Verwaltungsbeirats

Hallo,

ich wohne in einer Wohnanlage mit Hausverwaltung, Eigentümerversammlung und Verwaltungsbeirat. Im Juni fand eine nicht angekündigte Objektbegehung durch eine einzelne Eigentümerin, die auch im Beirat sitzt, statt. Weder Eigentümer noch Mieter, noch die Hausverwaltung wurde informiert. Es kam auch zu Beleidigungen einzelner Mieter. Zudem wurden sämtliche Gärten fotografiert. Es fanden weitere Begehungen statt. Einige Dinge sind nachvollziehbar, jetzt geht es aber darum, dass Sichtschutzhecken (Thujen) zum Schutze der Tiefgarage entfernt werden müssen. Gleichzeitig wird gedroht, Fahrräder, die nicht mit dem Namen des Eigentümers versehen sind, aus Tiefgarage und Fahrradkeller zu entsorgen.
1) Ist dies legitim?
Außer dem Fahrzeug in der TG abgestellte Gegenstände sind zu entfernen.
2) Zählen dazu auch Elektro-Rasenmäher? (Lacke etc verstehe ich ja)
3) Darf die Verwaltung die Entfernung der Sichtschutzhecken verlangen, ohne dass ein Sachverständiger das Gefahrenpotential geprüft hat? Thujen sind Flachwurzler
Im Innenhof befindet sich seit dem Bau vor 20 Jahren ein kleiner Obstbaumbestand, über der Tiefgarage.
4)Dieser befindet sich sicherlich im Bebauungsplan und darf doch nicht ohne weiteres entfernt werden?

Welche Rechte hat der Verwaltungsbeirat? Er darf doch nicht Gärten, die zu Mietwohnungen gehören, fotografieren?

Wir sind alle höchst verunsichert und fühlen uns gestört. Privatsphäre ist dahin.

Gruß und danke,

Isolde



von ya306353-44 am 07.07.2011 10:31
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>Rechte des Verwaltungsbeirats
--- editiert vom Admin


von guest-12323.08.2011 15:08:53 am 07.07.2011 11:24
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