Rechte des Reisenden wenn Airline den Zielort des Rückflugs einfach weit im voraus ändert?

27. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
msn448082-92
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte des Reisenden wenn Airline den Zielort des Rückflugs einfach weit im voraus ändert?

Welche Rechte steht einem Reisen genau zu wenn die Airline ein zuvor bestätigtes Ticket einfach ändert?
Die Änderung betrifft einen Flug der erst in 3,5Monaten statt finden soll, daher sind mir die Rechte und Möglichleiten nicht ganz klar.
Es handelt sich um eine deutsche Airline und der Flug soll von einem EU-Flughafen zu einem Deutschen Flughafen statt finden.
Jetzt wurde eine Information mit der "Flugänderung" per Mail geschickt der neue Flughafen liegt nun etwa 350km entfernt.
Ein Anruf bei der Standardhotline, hat nur ergeben die zuständige Abteilung gerade keine Dienstzeiten hätte und man wohl nur ein Bahnticket anbieten würde.
An sich wäre ein Bahnticket ja ok aber da der Flug erst gegen Mitternacht ankommt wird es keine Z***erbindung mehr dort weg geben ein Hotel für eine Nacht wäre also nötig.

Welche Rechte gibt's als Reisender in so einer Situation außer der Möglichkeit kostenlos zu stornieren noch?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die EU-Fluggast-VO 261/2004 laesst Annullierungen von Fluegen ausdruecklich zu. Geschieht diese Annullierung mehr als zwei Wochen vor dem geplanten Flug muss die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlung leisten.

Sie haben zwar einen Befoerderungsvertrag den die Fluggesellschaft eigentlich einzuhalten haette, aber wenn die Fluggesellschaft den kompletten Umlauf streicht, dann koennen hoechstwahrscheinlich Schadenersatzansprueche entfallen. Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Annullierung um eine Streichung im Rahmen der Kapazitaetsanpassung einer deutschen Fluggesellschaft handelt, die einen Hauptstadtnamen in ihrer Namensbezeichnung traegt.

Ich denke, dass Sie da auch aus Kulanzgruenden auf taube Ohren stossen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#2
 Von 
msn448082-92
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

das es keine Ausgleichzahlung geben wird ist absolut klar es geht hier auch viel mehr um die anderen grundsätzlichen Rechte die im Bereich des Möglichen sind.

Der Umlauf scheint aber nicht gestrichen worden zu im Flugplan ist dieser immer noch enthalten und ja es handelt sich um die "roten"

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von msn448082-92):
......Der Umlauf scheint aber nicht gestrichen worden zu......

Dann sollten Sie nachweisbar der Umbuchung widersprechen. Dann wird die Airline sagen muessen was Sache ist.

Denn das die Maschine so lange im voraus ueberbucht ist, das halte ich fuer ziemlich unwahrscheinlich.

Zitat (von msn448082-92):
......im Flugplan ist dieser immer noch enthalten......

Kann man auch buchen?


Viele Gruesse
bernardoselva

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Der Beförderungsvertrag ist von Air Berlin einzuhalten. Gucken Sie mal, ob eine andere Fluggesellschaft eine Fl***erbindung anbietet.

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
.......Der Beförderungsvertrag ist von Air Berlin einzuhalten......

Aber nur dann wenn der Umlauf beibehalten wird. Ist dieser Umlauf jedoch vollstaendig eingestellt kann der Befoerderungsvertrag nicht eingehalten werden - wie denn auch?.

Hier hat die Fluggesellschaft einen adaequaten Ersatz aus ihrem Angebot angeboten, wenn dem Kunden das nicht passt, dann kann er selbstverstaendlich zuruecktreten und eine vollständige Rueckzahlung seines Ticketpreises verlangen.

Zitat (von vundaal76):
......ob eine andere Fluggesellschaft eine Fl***erbindung anbietet......

Diese Verbindung muesste aber identische Voraussetzungen haben um dann evtl. einen Vertrauensschaden geltend zu machen.

Zitat (von msn448082-92):
.....der neue Flughafen liegt nun etwa 350km entfernt......

In Deutschland? Wo hier doch praktisch Flughafen an Flughafen liegt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#6
 Von 
msn448082-92
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

gestern stand der Flug noch im Flugplan und auch der Buchungsvorgang konnte gestartet werden das hat sich heute geändert jetzt ist der Flug nicht mehr im Flugplan enthalten und kann auch nicht mehr gebucht werden.

Natürlich es fliegen zahlreiche andere Airlines die gebuchte Strecke

ja es stimmt es sind nur knapp 250km das Problem ist auch weniger der Wechsel des Flughafens sondern die Ankunftszeit um kurz vor Mitternacht da nutzt dann auch das ergänzende Rail&Fly Ticket nichts mehr

-- Editiert von msn448082-92 am 28.06.2017 16:40

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von msn448082-92):
........Natürlich es fliegen zahlreiche andere Airlines die gebuchte Strecke.......

Und was hindert Sie daran alternativ zu buchen.

Oder war Ihre Frage darauf gemuenzt: Wie kann ich das was rauslutschen???


Viele Gruesse
bernardoselva

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#8
 Von 
msn448082-92
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ganz einfach weil die anderen zu schlechteren Konditionen fliegen!

Keine Buchung durch Meilen möglich, weniger günstige Flugzeiten dann noch zB Gepäck nur gegen Aufpreis oder in einem Fall Gepäck inkludiert aber nur 20kg für ein Stück statt 2 Gepäckstücke mit 23kg Berechtigung zur Nutzung der Lounge usw. usw.

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