Ich habe folgende Frage zu einer Teilungsversteigerung.
Ich wohne mietfrei ohne Mietvertrag in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses das im Juni teilungsversteigert wird.
Mit den bisherigen Eigentümern wurde vor 3 Jahren notariell vereinbart, dass ich die Wohnung fünf Jahre mietfrei nutzen kann. (Das wären zum jetzigen Zeitpunkt noch zwei Jahre)
Diese Vereinarung ist aber nicht im Grundbuch eingetragen.
Meine Frage ist nun welche Rechte habe ich bei einem Eigentümerwechsel? Gilt auch ohne Mietvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist und was passiert mit dem restlichen Wohnanspruch von Jahren?
Rechte bei Teilungsversteigerung für Bewohner
27. April 2017
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Frage vom 27. April 2017 | 11:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte bei Teilungsversteigerung für Bewohner
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