Schönen guten Tag,
es geht um folgendes Testament meiner verstorbenen Mutter. Wir sind 3 Kinder.
-Kind 1 + 2 sind als Erben eingesetzt (erhalten nur das Bar- und Bankgeld) und müssen dem Kind 3 das Haus überschreiben. Im Gegenzug muss Kind 3 den anderen jeweils einen Geldbetrag innerhalb eines Jahres ausbezahlen.
noch hat der Übertrag des Hauses nicht stattgefunden aufgrund der Bearbeitungszeit der Behörden, jedoch laufen aktuell alle Kosten auf Kind 1+2 die noch aktuell die Eigentümer des Hauses sind.
Nun ist die Frage:
-Könnten wir Inalte des Hauses veräußern (bspw. ein voller Gastank, den meine Mutter angeschafft hat?)
-Dürfen wir die laufenden Kosten des Hauses auf Kind 3 übertragen, da wir ja in dem Sinne nichts dafür können, dass dieser Prozess sehr langwierig ist.
-Kann es passieren das das Geld nicht ausgezahlt wird und wenn ja, was dann?
Vielen Dank im Voraus
Rechte aus Testament unklar
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:-Könnten wir Inhalte des Hauses veräußern (bspw. ein voller Gastank, den meine Mutter angeschafft hat?)
Nein
Zitat:-Dürfen wir die laufenden Kosten des Hauses auf Kind 3 übertragen, da wir ja in dem Sinne nichts dafür können, dass dieser Prozess sehr langwierig ist.
Ja, dafür kann nach der Übertragung Ersatz gefordert werden.
Zitat:-Kann es passieren das das Geld nicht ausgezahlt wird und wenn ja, was dann?
Geht es um die Auszahlung des Geldes von Kind 3? Wenn ja, dann ist so ein Fall im Vermächtniserfüllungsvertrag zu regeln.
Zitat:noch hat der Übertrag des Hauses nicht stattgefunden aufgrund der Bearbeitungszeit der Behörden
Welche Bearbeitungszeit welcher Behörden?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Muss diese Übertragung auf den Ersatz über einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden? Und müssen die Rechtsanwaltskosten Kind 1 und 2 übernehmen? Kosten für die Übertragung muss Kind 3 lt. Testament tragen.
Denn das wären ja wieder lauter Kosten auch einen Vermächtnserfüllungsvertrag zu schließen,
Denn es kann nicht sein, dass wir komplett aktuell für das Haus meiner Mutter zahlen (da wir als Erben eingetragen sind) und parallel meine Schwester in diesem Haus wohnt.
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Für die Übertragung des Hauses von Kind 1+2 an Kind 3 ist ein notarieller Vermächtniserfüllungsvertrag erforderlich. Es ist sinnvoll, darin alles Notwendige zu regeln. Die damit verbundenen Kosten für Notar und Grundbuchamt sind von den Erben zu tragen.
Die Rechtslage zur Übernahme der laufenden Kosten durch den Vermächtnisempfänger ergibt sich klar aus § 2185 BGB
, so dass im ersten Schritt ein Rechtsanwalt von demjenigen bezahlt werden muss, der ihn beauftragt.
Mir ist auch völlig unklar, auf welche Behörden denn gewartet wird, denn eigentlich ist alleine die Testamentseröffnung Voraussetzung dafür, dass der Vermächtniserfüllungsvertrag abgeschlossen werden kann. Da Kind 1+2 aber bereits als Eigentümer eingetragen sind, gibt es keinen Grund, auf irgendetwas zu warten.
Hat die Schwester denn schon die Annahme des Vermächtnisses erklärt?
Nach dem Tod meiner Mutter muss laut den Behörden das Testament wieder geöffnet werden. Danach haben wir einen Termin beim Notar. Und der Tod ist nun schon 3 Wochen her. Und in diesem Übertrag des Hauses wird gleichzeitig geregelt, was geschieht wenn eines Jahres das Geld von Kind 3 nicht abgegolten wurde an Kind 1&2? Und das die laufenden Kosten des Hauses Kind 3 zahlt?
Wie sieht es eigentlich aus mit den Beerdigungskosten? Tragen diese alle drei Kinder?
Denn bisher liefen alle Kosten auf 1&2.. und das schlägt natürlich zu Buche.
Aufgrund der Frage war ich davon ausgegangen, dass bereits deutlich mehr Zeit seit dem Tod der Mutter vergangen ist und das Testament längst eröffnet ist. Bis zur Testamentseröffnung dauert es typischerweise 6-8 Wochen.
Zitat:Und in diesem Übertrag des Hauses wird gleichzeitig geregelt, was geschieht wenn eines Jahres das Geld von Kind 3 nicht abgegolten wurde an Kind 1&2? Und das die laufenden Kosten des Hauses Kind 3 zahlt?
Ja, das sollte in dem Vermächtniserfüllungsvertrag geregelt werden, damit die Sache für alle Beteiligten klar ist. Wie man das genau regeln kann, sollte mit dem Notar besprochen werden.
Zitat:Wie sieht es eigentlich aus mit den Beerdigungskosten? Tragen diese alle drei Kinder?
Nein, die Beerdigungskosten werden nur von den Erben, d.h. Kind 1+2 getragen
Zitat:Danach haben wir einen Termin beim Notar.
Vorbereiten, d.h. einen Vertragsentwurf erstellen lassen, kann man das Ganze schon vor der Testamentseröffnung.
-- Editiert von hh am 27.07.2017 22:15
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