Rechte an ausländischem Bildmaterial

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Marcel Kernter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte an ausländischem Bildmaterial

Guten Tag,

ich habe eine Frage und möchte diejenigen, die es wirklich wissen, um Antwort bitten.

Ich habe vor, ausländisches Bilderartwork zu einem Film kommerziell zu verwerten. Es handelt sich um einen Film, der in den USA bzw. in Neuseeland gedreht worden ist. In Deutschland hat der Film seine Rechteinhaber.

Nun die Frage: bei wem muss ich nach dem Verwendungsrecht für ausländisches Bildmaterial anfragen? Das doch sicher nicht bei demjenigen, der die deutschen Verwertungsrechte hat, oder?

Wichtig ist mir, dass ich aus Deutschland nicht abgemahnt werden kann.

Gruß
Marcel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das doch sicher nicht bei demjenigen, der die deutschen Verwertungsrechte hat, oder? <hr size=1 noshade>

Entweder dort, eben weill er alle Rechte für Deuschland hat oder er kann denjenigen bennenen der ihn die Rechte eingeräumt hat.



Ansosnten kann man noch versuchen über den Film selbst weiter zukommen. Meist wird im Abspann mitgeteilt an wen man sich wenden muss, manchmal auch schon im Vorspann.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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