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Rechte an Bezeichnung für Filmplakat

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Rechte an Bezeichnung für Filmplakat

Ich habe vor einen Onlineshop zu erstellen, in dem die Kunden Bilder von sich hochladen können und ich diese dann so verfremde, dass die Kunden später wie eine Figur aus dem Film Avatar aussehen. Diese füge ich dann in ein selbstgestaltetes Filmposter ein. Die Kunden können sich dann das Bild als Plakat oder auf Leinwand bestellen.

Darf ich das im Online-Shop als "Avatar-Style" bezeichnen oder bekomme ich dann Ärger mit James Cameron.

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß
Andreas



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-- Editiert am 07.07.2011 12:17


von fb306213-38 am 07.07.2011 12:14
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Rechte an Bezeichnung für Filmplakat
Der Begriff "Avatar" ist mittlerweile wohl rein beschreibend und deshalb schwer schützbar als Marke
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__4.html
in Deutschland - als Titel
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__5.html
für einen Film natürlich schon.

Also vermeide in nächster Zeit einen Film mit diesem Titel. Nicht aber Schuhe oder sonstwas.

Dass "dass die Kunden später wie eine Figur aus dem Film Avatar aussehen", könnte hingegen gegen Rechte der Rechteinhaber des Filmes verstoßen.

A) Wenn damit wirbt, B) wenn man solche Bilder veröffentlicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."


von Gerd aus Berlin am 09.07.2011 05:20
Status: Unsterblich (1321 Beiträge)
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>Rechte an Bezeichnung für Filmplakat
quote:
oder bekomme ich dann Ärger mit James Cameron.

Nein, eher mit seinen Anwälten oder mit den Anwälten seiner Verwertungsgesellschaft.


Aber man könnte eine Lizenz erwerben ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 11.07.2011 22:29
Status: Tao (17168 Beiträge)
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