Ich habe vor einen Onlineshop zu erstellen, in dem die Kunden Bilder von sich hochladen können und ich diese dann so verfremde, dass die Kunden später wie eine Figur aus dem Film Avatar aussehen. Diese füge ich dann in ein selbstgestaltetes Filmposter ein. Die Kunden können sich dann das Bild als Plakat oder auf Leinwand bestellen. Darf ich das im Online-Shop als "Avatar-Style" bezeichnen oder bekomme ich dann Ärger mit James Cameron.Vielen Dank für eure Antworten.Gruß Andreas
----------------- ""-- Editiert am 07.07.2011 12:17
Der Begriff "Avatar" ist mittlerweile wohl rein beschreibend und deshalb schwer schützbar als Marke http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__4.html in Deutschland - als Titel http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__5.html für einen Film natürlich schon.Also vermeide in nächster Zeit einen Film mit diesem Titel. Nicht aber Schuhe oder sonstwas.Dass "dass die Kunden später wie eine Figur aus dem Film Avatar aussehen", könnte hingegen gegen Rechte der Rechteinhaber des Filmes verstoßen. A) Wenn damit wirbt, B) wenn man solche Bilder veröffentlicht.Gruß aus Berlin, Gerd
----------------- "I shot the sheriff, but I did not shoot the deputy."