Rechte als Mieter

22. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb464288-16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte als Mieter

Hallo zusammen meine Familie und ich sind letztes Jahr im November in ein Haus gezogen mit angrenzendem Garten die Vermieterin hat ebenfalls auf dem Grundstück einen abgegrenzten Garten eine Scheune und eine Garage am Anfang sagte sie zu uns ihr seht mich fast nie seit ein paar Wochen ist sie aber leider jede Woche da und arbeitet draußen im Garten setzt zeune schneidet Bäume et ceteraselbst Ostern war sie jeden Tag da Karfreitag machte sie ein Osterfeuer mit ihrer Familie in ihrem Gartenbereich und wie gesagt jede Woche Samstag bis Sonntag ist sie anwesend darf sie das ohne Voranmeldung denn es nervt sie jede Woche zu sehen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

es gibt neben der rechtschreibung und der grammatik auch so etwas wie satzzeichen wie zum beispiel punkt und komma die das lesen erheblich erleichtern gut man kann es auch lassen aber dann wird das lesen halt sehr mühselig und es macht überhaupt keinen spass mehr sich mit der geschichte zu beschäftigen ich bin wirklich nicht kleinlich aber so den ein oder anderen punkt oder mal ein komma wäre echt hilfreich gewesen bevor man bei solchen endlos-monster-sätzen dann am ende schon wieder den anfang vergessen hat im übrigen wenn euch der anblick der vermieterin nervt dann macht die Augen zu schaut weg oder zieht um denn auf ihrem grundstücksteil darf sie sich sooft aufhalten wie sie will auch ohne voranmeldung ob euch das nun passt oder nicht ist dabei egal



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb464288-16):
die Vermieterin hat ebenfalls auf dem Grundstück einen abgegrenzten Garten


Zitat (von fb464288-16):
in ihrem Gartenbereich


Zitat (von fb464288-16):
wie gesagt jede Woche Samstag bis Sonntag ist sie anwesend darf sie das ohne Voranmeldung denn es nervt sie jede Woche zu sehen


Klar darf sie in ihrem Gartenstück sein?!

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#3
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von fb464288-16):
darf sie das ohne Voranmeldung denn es nervt sie jede Woche zu sehen


Natürlich darf sie das.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb464288-16):
denn es nervt sie jede Woche zu sehen

Da gibt es zwei gute Möglichkeiten:
1) nicht hinsehen, bzw Augen zu machen
2) Dunkle Sonnenbrille kaufen, der Zeitpunkt ist günstig, zum Frühjahr bieten die Optiker Sonderpreise.

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#5
 Von 
fb464288-16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Antworten. Und die unglaubliche nette Art zu antworten. Das ist das erste und letzte mal, das ich hier was frage, denn so nen Umgangston muss ich mir nicht geben. Hoffe das die Satzzeichen genehm waren.

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Immer gerne. Du kannst ja dann fuer dich selbst noch mal ueberlegen, ob der Garten der VM einen eigenen Zugang besitzt.
Nur wenn der VM ueber das vermietete Grundstück muss, um zu seinem Garten zu kommen, haettest du entsprechende Rechte ( sofern im MV nichts zum Zugang steht)

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb464288-16):
denn so nen Umgangston muss ich mir nicht geben.

Aber so eine hingerotzte Frage findet man zumutbar für die hier Helfenden?



Zitat (von Akkarin):
Nur wenn der VM ueber das vermietete Grundstück muss, um zu seinem Garten zu kommen, haettest du entsprechende Rechte

Eigentlich nicht.
Zumindest könnte man nicht die gewünschte Zugangsregulierung durchsetzen.
Es ist für mich sogar zweifelhaft, ob da eine vorherige Anmeldug notwendig wäre, wegen dem evetnuell vorhandenen Wegerecht. Das müsste man aber noch mal im Detail prüfen.


Selbst als Eigentümer könnte man den Nachbarn ja weder die Anwesendeheit noch die Nutzugn des Gartenteils verbieten.
Und hier ist man ja nicht mal Eigentümer sondern nur ein gegen Zahlung von Entgelt geduldeter Gast auf Zeit (=Mieter)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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