Rechte Wohnungseigentümer

22. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Freddj1205
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte Wohnungseigentümer

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit eine Wohnung in einer Wohnanlage gekauft.
Versprochen war "Wohnen im Grünen" d.h. der Investor, der die Wohnanlage geaut hat sollte laut Zusatz der Baugenehmigung einige Bäume anpflanzen bzw. erhalten.

un jedoch weigert sich dieser die Bäume zu pflanzen.
Was kann ich als einzelner tun?
Habe ich als Käufer der Wohnung das Recht, bei der Behörde eine Durchsetzung einzufordern?

Grüße

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Freddj1205):
Habe ich als Käufer der Wohnung das Recht, bei der Behörde eine Durchsetzung einzufordern?

Klar. Jeder Bürger hat das Recht etwas von einer Behörde zu fordern.

Wesentlich interessanter ist aber doch, was man erfolgreich durchsetzen könnte?




Zitat (von Freddj1205):
der die Wohnanlage geaut hat sollte laut Zusatz

Sollte er oder müsste er?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Freddj1205
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Freddj1205):
Habe ich als Käufer der Wohnung das Recht, bei der Behörde eine Durchsetzung einzufordern?

Klar. Jeder Bürger hat das Recht etwas von einer Behörde zu fordern.

Wesentlich interessanter ist aber doch, was man erfolgreich durchsetzen könnte?




Zitat (von Freddj1205):
der die Wohnanlage geaut hat sollte laut Zusatz

Sollte er oder müsste er?


Hallo,
er müsste die Pflanzen anlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dann hätte man gute Aussichten das auch einzufordern/durchzusetzen.

Wobei man beachten muss, das es in solchen Sachen auch immer einen Ermessensspielraum geben kann, in dem die Erfüllung der Auflage von der Behörde nicht durchgesetzt wird.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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