Hallo,
ich habe vor einiger Zeit eine Wohnung in einer Wohnanlage gekauft.
Versprochen war "Wohnen im Grünen" d.h. der Investor, der die Wohnanlage geaut hat sollte laut Zusatz der Baugenehmigung einige Bäume anpflanzen bzw. erhalten.
un jedoch weigert sich dieser die Bäume zu pflanzen.
Was kann ich als einzelner tun?
Habe ich als Käufer der Wohnung das Recht, bei der Behörde eine Durchsetzung einzufordern?
Grüße
Rechte Wohnungseigentümer
22. August 2016
Thema abonnieren
Frage vom 22. August 2016 | 18:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte Wohnungseigentümer
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. August 2016 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatHabe ich als Käufer der Wohnung das Recht, bei der Behörde eine Durchsetzung einzufordern? :
Klar. Jeder Bürger hat das Recht etwas von einer Behörde zu fordern.
Wesentlich interessanter ist aber doch, was man erfolgreich durchsetzen könnte?
Zitatder die Wohnanlage geaut hat sollte laut Zusatz :
Sollte er oder müsste er?
#2
Antwort vom 23. August 2016 | 12:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatHabe ich als Käufer der Wohnung das Recht, bei der Behörde eine Durchsetzung einzufordern? :
Klar. Jeder Bürger hat das Recht etwas von einer Behörde zu fordern.
Wesentlich interessanter ist aber doch, was man erfolgreich durchsetzen könnte?
Zitatder die Wohnanlage geaut hat sollte laut Zusatz :
Sollte er oder müsste er?
Hallo,
er müsste die Pflanzen anlegen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Baurecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. August 2016 | 13:00
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Dann hätte man gute Aussichten das auch einzufordern/durchzusetzen.
Wobei man beachten muss, das es in solchen Sachen auch immer einen Ermessensspielraum geben kann, in dem die Erfüllung der Auflage von der Behörde nicht durchgesetzt wird.
Und jetzt?
Schon
267.045
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten