Rechtanwalt will Nachweis über Besitz Wohnung
Guten Morgen!
Folgende Situation:
Schwester meiner Frau hat von Opa Wohnung geschenkt bekommen und ist auch im Grundbuch eingetragen.
Meine Frau und ich haben vor ein paar Wochen geheiratet und planen nun auch Kinder usw. und haben mit Schwester vereinbart, dass wir in die Wohnung ziehen können und der Besitz auch irgendwann übertragen wird.
Schwester meiner Frau kündigt dem jetzigen Mieter auf Eigenbedarf. Unterschrieben hat das Schreiben Schwester & Opa
Mieter geht zum RA, der schreibt ja alles o.k., aber zum Termin in 9 Monaten geht das nicht, wir brauchen ein Jahr und weisen Sie nach, wem die Wohnung gehört. (Klar ist die Kündigung vom richtigen geschrieben worden)
Nun denken wir uns: Hallo Herr Rechtsanwalt, hol dir doch einen Grundbuchauszug, dann siehst du doch alles und schiebst nicht die Kosten zu uns.
Ist unsere Denke rechtens, oder MÜSSEN wir den Nachweis der Eigentumsverhältnisse erbringen?
Der Mieter denkt die Wohnung gehört noch Opa, aber das spielt doch keine Rolle, denn der hat die Kündigung ja mit unterschrieben.
Kann uns jemand aufklären, wie wir uns in der Situation verhalten?
Kann es sein, dass durch die Schreiben des RA unser dem Mieter gesetzter Kündigungstermin unwirksam wird?
Gruß
MaF
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von MaF am 09.06.2011 08:35
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>Rechtanwalt will Nachweis über Besitz Wohnung
Das kann ich machen, aber MUSS ich das? Kann er sich nicht selbst drum kümmern und den Auszug besorgen?
Ich habe nichts gegen den RA, aber der Mieter wartet 2 Monate geht zum RA, wir geben sofort nach (Verlängerung Kündigungsfrist)
Dann wartet er wieder 2 Monate, rennt wieder hin und will den Nachweis (wir hatten im ersten Schreiben schon reingeschrieben, dass er sich den holen kann)
Das nervt! Zumal ein sehr gutes privates Verhältnis bestand und nun der Zirkus.
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von MaF am 09.06.2011 09:27
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>Rechtanwalt will Nachweis über Besitz Wohnung
Jo Sassy2 schon klar, aber Leben ist nicht immer Cola und Pommes.
Wenn ich den Grundbuchauszug besorge kostet er mich auch Geld. Klar wenn das mit dem Grundsteuerbescheid auch anerkannt wird ist es o.k.
Dann weiß ich zwar immer noch nicht ob ich den Nachweis erbringen MUSS - Trotzdem Mortinghale - Danke für die Aufklärung
MaF
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von MaF am 09.06.2011 09:45
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>Rechtanwalt will Nachweis über Besitz Wohnung
o.k. dann schicken wir ihm das und werden in der Familie klären, ob wir einen Anwalt eischalten.
Ich denke aber, wenn der Anwalt seinen Mandanten im Recht sieht, hätte er bereits ganz anders geantwortet. Er hat der
Kündigung ja zugestimmt, mit der Bitte um Verlängerung auf 12 Monate und dieser Bitte sind wir nachgekommen.
Das wir den Eigenbedarf nachweisen mussten ist klar und das haben wir auch bereits getan.
Nochmal Danke!
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von MaF am 09.06.2011 09:55
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