Recht im VW-Abgasskandal: Schummeldiesel zurückgeben und richtig profitieren, so geht es!

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Geschädigte Verbraucher im Abgasskandal von VW haben zwei besonders lukrative Möglichkeiten, ihren Schummeldiesel profitabel umzusetzen. Wir verraten, was Verbraucher tun können!

Der VW-Abgasskandal zieht auch knapp zwei Jahre nach Bekanntwerden noch große Kreise. Während in den USA bereits Erfolge für Verbraucher verbucht werden können, werden deutsche Autobesitzer noch mit der Legende „Nachrüstung" hingehalten. Mittlerweile zählen neben den 2,4 Millionen betroffenen VW-Kunden noch zahlreiche Autobesitzer anderer Hersteller zu den Geschädigten.

Doch was tun?

Die Nachrüstung und deren Benachrichtigung für Geschädigte im VW-Abgasskandal wurde lange hinausgezögert. Laut Kraftfahrtbundesamt schätzt man ein Ende der Rückruf-Aktion mit betroffenen Zeitplänen und Maßnahmen auf Herbst 2017, geplant war die Umrüstung der manipulierten Volkswagen bis Ende 2016.

VW-Abgasskandal: Ein Status quo

Nach Rückruf der 2.0 TDI-Motoren, die vorrangig in der Amarok-Serie sowie Eos, Tiguan, Passat oder Golf verbaut wurden, folgten die 1.6 TDI-Fahrzeuge, darunter weitere VW-Modelle sowie Seat, Skoda und Audi. Demnach sollen bereits etwa 1,7 Millionen Fahrzeuge umgerüstet und somit ohne Schummelsoftware fahren.

Eine Garantie für Kunden, die eine Aufforderung zur Umrüstung bekommen haben, dass für Folgeschäden aufgekommen wird, gibt es von VW nicht . Seien es Mehrverbrauch oder Motorschäden.

Schwarzer Peter für VW: Doch lieber Auto abgeben?

Bei den ganzen schlechten Nachrichten für VW-Kunden wünscht man sich doch lieber, das Auto abzugeben und das Geld zurückzubekommen. Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein? Ist aber durchaus möglich - wir klären, wie’s geht!

Viele betroffene VW-Kunden scheuen es jedoch, den gerichtlichen Weg gegen den Automobil-Riesen einzuschlagen. Doch in rund 210 Klagen gegen Volkswagen entschieden zuständige Gerichte in knapp 1/4 der Fälle für die Verbraucher (u.a. LG Hagen, Urteil vom 18.10. 2016, Az. 3 O 66/16; LG München II, Urteil vom 15.11.2016, Az. 12 O 1482/16). Gerade im VW-Abgasskandal wurden einige Sensationsurteile zugunsten von geschädigten VW-Kunden gefällt, und zwar häufig mit Signalwirkung. Der Rechtsweg lohnt sich für Sie als Betroffene auf jeden Fall.

Recht im VW-Abgasskandal — Diese 2 Möglichkeiten sind für Sie am lukrativsten!

#1 Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag einfordern!

Mit der Begründung auf Sachmangel oder arglistiger Täuschung ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Nach § 441 BGB ist die Kaufpreisminderung nach erfolgter Nachbesserung mit Folgeschäden legitim. Wie viel VW-Kunden hier erstattet bekommen, richtet sich nach der gerichtlichen Einschätzung.

#2 Autokredit widerrufen!

Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ist es möglich, den Autokredit zu widerrufen. Unter Rückgabe Ihres PKW und Widerruf des Autokredits stehen die Chancen auf Rückerstattung äußerst gut.

Verträge ab 11. Juni 2010 können profitabel widerrufen werden, denn die VW-Bank sowie deren Zweigniederlassungen haben Mustertexte zum Widerrufsrecht fehlerhaft in die eigenen Darlehen eingearbeitet. Hier wird für Verbraucher eine Nutzungsentschädigung fällig.

Zudem stehen die Erfolgschancen für Verträge ab dem 13. Juni 2014 besonders gut: Hier liegt eine Gesetzesänderung zugrunde, die im Sinne der Verbraucher entschieden wurde (EU-Verbraucherrechterichtlinie (RL 2011/83/EU). Durch die damit einhergehende Vollharmonisierung kam es bei der Neu-Einführung von Widerrufstexten erneut zu Fehlern. Auch hier haben Verbraucher die Möglichkeit, aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen Widerruf einzulegen.

Der Vorteil für Sie hier: Bei Widerruf und Rückgabe des Wagens fällt keine Nutzungsentschädigung an! Lediglich Zinsen bis zum Tag des Widerrufs sind zu entrichten. Hierbei handelt es sich aber um niedrige Beträge.

Wir empfehlen in jedem Fall, juristisch gegen Händler und Hersteller als Betroffener im VW-Abgasskandal vorzugehen. Die Chancen sind extrem erfolgversprechend, gerade auch durch die aktuell verbraucherfreundliche Rechtsprechung.

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