Heute ist es technisch einfach eine eigene Seite ins Internet zu stellen oder ein altes
Navigationsgerät auf Ebay zu verkaufen. Allerdings sind dabei zahlreiche rechtliche
Vorschriften zu beachten, denn das World Wide Web ist kein rechtsfreier Raum!
Besonders ärgerlich ist es, wenn man wegen eines Rechtsverstoßes im Internet eine Abmahnung
durch einen Rechtsanwalt erhält. Dabei stehen schnell vierstellige Anwaltsrechnungen im Raum.
Die Betroffenen sprechen dann oft von Abmahnwellen und Abzocke im Internet, zu beachten ist
aber, es gibt sicher auch unter den Anwälten Schwarze Schafe, doch in den meisten Fällen
werden die Abmahnungen zu Recht ausgesprochen. Denn egal, ob man z.B. einen Stadtplan-
Ausschnitt als Anfahrtsskizze verwendet oder die Liedertexte seines Lieblingsinterpreten im
Internet veröffentlicht, immer verletzt man damit Urheberrechte!
Zu oft herrscht noch der Irrglaube, dass das Urheberrecht nicht für Private gilt. Das ist falsch!
Auch wer als Privatmann ohne Gewinnerzielungsabsicht die Urheberrechte eines Dritten
verletzt, verstößt damit gegen geltendes Recht und muss sich nicht wundern, wenn sich der
Rechteinhaber zur Wehr setzt. Wer sich im Internet bewegt sollte daher zumindest die
Grundregeln kennen, die in diesem Medium zu beachten sind. Hier daher die wichtigsten
Fallstricke, die es im Internet zu umschiffen gilt:
1. Eigene Website
Mein Domainname darf nicht gegen fremde Markenrechte, Namensrechte verstoßen
(z.B. shell.de oder guenter-jauch.de).
Die auf der Website verwendeten Bilder und Texte dürfen nur mit der Erlaubnis des
Urhebers veröffentlicht werden. Habe ich die Erlaubnis nicht oder Kenne ich den
Urheber der Texte/Bilder nicht, darf ich sie auch nicht veröffentlichen.
Ich bin grundsätzlich für die Links auf meiner Seite verantwortlich. Führen die Links
von meiner Seite etwa auf unseriöse oder sogar strafbare Seiten, kann ich dafür
haftbar sein, zumindest ab dem Zeitpunkt ab dem ich davon Kenntnis habe.
2. Blog und Forum
Ich bin für meine Äußerungen verantwortlich. Beleidige ich jemanden im Internet ist
dies genauso strafbar, wie im realen Leben.
Berufe ich mich auf meine Meinungsfreiheit, so muss ich tatsächlich meine Meinung
äußern und dies auch zum Ausdruck bringen. Behaupte ich dagegen falsche Tatsachen
habe ich dafür einzustehen.
Als Leiter eines Forums bin ich für die Beiträge auf diesem mitverantwortlich.
Verstößt jemand in meinem Forum gegen geltendes Recht (beleidigt er z.B. Dritte)
habe ich diese Handlungen zu unterbinden. Ich muss die entsprechenden Beiträge
löschen und dafür Sorge tragen, dass entsprechendes nicht nochmals passiert.
Ich darf keine Fotos oder Zeichnungen von Dritten verwenden.
3. Käufe und Verkäufe
Ich darf die von mir angebotenen Waren nicht mit fremden Fotos bewerben oder mit
Gerätebeschreibungen aus fremden Katalogen.
Ist das von mir angebotene Produkt ein Original oder eine Fälschung (z.B. im Ausland
erworben)? Bin ich mir über die Herkunft des Gegenstandes nicht sicher, sollte ich
diesen nicht öffentlich zum Verkauf anbieten.
Darf ich die Ware nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Plattform
überhaupt dort verkaufen?
Verstößt der Verkauf vielleicht gegen Jugendschutzgesetze (z.B. indizierte Spiele oder
Bücher).
Verwende ich unberechtigt Markennamen zur Produktbeschreibung (z.B. „besser als
der IPod“)
Kann ich die Gewährleistung einschränken? Dies wird schwierig, wenn ich
regelmäßig gebrauchte Waren verkaufe.
Muss ich Widerrufsfristen beachten und darüber belehren?
Dies ist nur eine kleine Auswahl der Dinge, die man beachten muss, wenn man sich im Internet
bewegt. Es geht dabei um Marken- Urheber- und Wettbewerbsrechte, um Persönlichkeits- und
Strafrecht. Vieles ist dabei im Fluss oder umstritten, man sollte daher stets vorsichtig sein und
immer dann auf eine Handlung verzichten, wenn man sich nicht sicher darüber ist, ob diese auch
tatsächlich erlaubt ist. Meist warnt einen das gesunde Rechtsempfinden rechtzeitig vor
fragwürdigen Aktionen. Wer sich bewusst über seine eigenen Bedenken hinwegsetzt sollte sich
auch nicht wundern, wenn er eine Abmahnung bekommt.
Wenn Sie aber kommt, dann laufen wir davon!
Sollte man tatsächlich eine Abmahnung erhalten, sollte man gerade dies nicht tun. Im Falle einer
Abmahnung heißt es schnell reagieren, weil ansonsten die Gefahr besteht eine gerichtliche
Einstweilige Verfügung zu erhalten, die mit weiteren Kosten verbunden ist. Bestehen Zweifel an
der Berechtigung der Abmahnung oder an der Höhe der geltend gemachten Kosten, sollte man
sich von einem Anwalt rechtlich beraten lassen. Dieser kann einem am besten Raten, ob man den
Anspruch anerkennt, oder sich vielleicht sogar mit einer negativen Feststellungsklage gegen die
Ansprüche wehrt.
In kleineren Fällen, kann man überlegen, ob man den strittigen Punkt durch Abgabe einer
Unterlassungserklärung aus dem Weg räumt, dabei sollte man jedoch darauf achten, dass man
dies ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht tut und die Kostenforderung, die regelmäßig erhoben
wird nicht anerkennt.