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Recht im Internet
Seite 1 - vom 18.04.2008

Recht im Internet

Der Autor
Guido Brand, Augsburg
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht.
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Heute ist es technisch einfach eine eigene Seite ins Internet zu stellen oder ein altes Navigationsgerät auf Ebay zu verkaufen. Allerdings sind dabei zahlreiche rechtliche Vorschriften zu beachten, denn das World Wide Web ist kein rechtsfreier Raum! Besonders ärgerlich ist es, wenn man wegen eines Rechtsverstoßes im Internet eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt erhält. Dabei stehen schnell vierstellige Anwaltsrechnungen im Raum.

Die Betroffenen sprechen dann oft von Abmahnwellen und Abzocke im Internet, zu beachten ist aber, es gibt sicher auch unter den Anwälten Schwarze Schafe, doch in den meisten Fällen werden die Abmahnungen zu Recht ausgesprochen. Denn egal, ob man z.B. einen Stadtplan- Ausschnitt als Anfahrtsskizze verwendet oder die Liedertexte seines Lieblingsinterpreten im Internet veröffentlicht, immer verletzt man damit Urheberrechte!

Zu oft herrscht noch der Irrglaube, dass das Urheberrecht nicht für Private gilt. Das ist falsch!
Auch wer als Privatmann ohne Gewinnerzielungsabsicht die Urheberrechte eines Dritten verletzt, verstößt damit gegen geltendes Recht und muss sich nicht wundern, wenn sich der Rechteinhaber zur Wehr setzt. Wer sich im Internet bewegt sollte daher zumindest die Grundregeln kennen, die in diesem Medium zu beachten sind. Hier daher die wichtigsten Fallstricke, die es im Internet zu umschiffen gilt:

1. Eigene Website

  • Mein Domainname darf nicht gegen fremde Markenrechte, Namensrechte verstoßen (z.B. shell.de oder guenter-jauch.de).
  • Die auf der Website verwendeten Bilder und Texte dürfen nur mit der Erlaubnis des Urhebers veröffentlicht werden. Habe ich die Erlaubnis nicht oder Kenne ich den Urheber der Texte/Bilder nicht, darf ich sie auch nicht veröffentlichen.
  • Ich bin grundsätzlich für die Links auf meiner Seite verantwortlich. Führen die Links von meiner Seite etwa auf unseriöse oder sogar strafbare Seiten, kann ich dafür haftbar sein, zumindest ab dem Zeitpunkt ab dem ich davon Kenntnis habe.

2. Blog und Forum

  • Ich bin für meine Äußerungen verantwortlich. Beleidige ich jemanden im Internet ist dies genauso strafbar, wie im realen Leben.
  • Berufe ich mich auf meine Meinungsfreiheit, so muss ich tatsächlich meine Meinung äußern und dies auch zum Ausdruck bringen. Behaupte ich dagegen falsche Tatsachen habe ich dafür einzustehen.
  • Als Leiter eines Forums bin ich für die Beiträge auf diesem mitverantwortlich. Verstößt jemand in meinem Forum gegen geltendes Recht (beleidigt er z.B. Dritte) habe ich diese Handlungen zu unterbinden. Ich muss die entsprechenden Beiträge löschen und dafür Sorge tragen, dass entsprechendes nicht nochmals passiert.
  • Ich darf keine Fotos oder Zeichnungen von Dritten verwenden.

3. Käufe und Verkäufe

  • Ich darf die von mir angebotenen Waren nicht mit fremden Fotos bewerben oder mit Gerätebeschreibungen aus fremden Katalogen.
  • Ist das von mir angebotene Produkt ein Original oder eine Fälschung (z.B. im Ausland erworben)? Bin ich mir über die Herkunft des Gegenstandes nicht sicher, sollte ich diesen nicht öffentlich zum Verkauf anbieten.
  • Darf ich die Ware nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Plattform überhaupt dort verkaufen?
  • Verstößt der Verkauf vielleicht gegen Jugendschutzgesetze (z.B. indizierte Spiele oder Bücher).
  • Verwende ich unberechtigt Markennamen zur Produktbeschreibung (z.B. „besser als der IPod“)
  • Kann ich die Gewährleistung einschränken? Dies wird schwierig, wenn ich regelmäßig gebrauchte Waren verkaufe.
  • Muss ich Widerrufsfristen beachten und darüber belehren?

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Dinge, die man beachten muss, wenn man sich im Internet bewegt. Es geht dabei um Marken- Urheber- und Wettbewerbsrechte, um Persönlichkeits- und Strafrecht. Vieles ist dabei im Fluss oder umstritten, man sollte daher stets vorsichtig sein und immer dann auf eine Handlung verzichten, wenn man sich nicht sicher darüber ist, ob diese auch tatsächlich erlaubt ist. Meist warnt einen das gesunde Rechtsempfinden rechtzeitig vor fragwürdigen Aktionen. Wer sich bewusst über seine eigenen Bedenken hinwegsetzt sollte sich auch nicht wundern, wenn er eine Abmahnung bekommt.

Wenn Sie aber kommt, dann laufen wir davon!

Sollte man tatsächlich eine Abmahnung erhalten, sollte man gerade dies nicht tun. Im Falle einer Abmahnung heißt es schnell reagieren, weil ansonsten die Gefahr besteht eine gerichtliche Einstweilige Verfügung zu erhalten, die mit weiteren Kosten verbunden ist. Bestehen Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung oder an der Höhe der geltend gemachten Kosten, sollte man sich von einem Anwalt rechtlich beraten lassen. Dieser kann einem am besten Raten, ob man den Anspruch anerkennt, oder sich vielleicht sogar mit einer negativen Feststellungsklage gegen die Ansprüche wehrt.

In kleineren Fällen, kann man überlegen, ob man den strittigen Punkt durch Abgabe einer Unterlassungserklärung aus dem Weg räumt, dabei sollte man jedoch darauf achten, dass man dies ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht tut und die Kostenforderung, die regelmäßig erhoben wird nicht anerkennt.


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