Recht hohe Mahnkosten nach Krankenhausaufenthalt

22. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
seeker123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)
Recht hohe Mahnkosten nach Krankenhausaufenthalt

Hallo zusammen!

Die Mahnkosten sind nicht wirklich gewaltig (6€), aber ich wollte dennoch mal fragen. Meine Mutter kam am 31.08.14 ins Krankenhaus mit Verdacht auf Schlaganfall. Tatsächlich hat man eine Hirnvenenthrombose entdeckt, zum Glück vorm Schlaganfall, aber dennoch war sie mehr oder minder vorrübergehend erblindet und ist bis heute nicht entlassen.

In der Zwischenzeit kam sie mit ihren Müllabfuhrgebühren in den Rückstand, die Mahnung ging letzte Woche ein. Der Betrag ist ca. 53€, die Mahngebühren wie erwähnt 6€. Im Verhältnis zur Summe finde ich das arg hoch. Die Frankierung beträgt 60Cent, der Brief nicht mal persönlich adressiert, somit mechanisch und dürfte wohl nur wenig Arbeitszeit in Anspruch genommen haben.

Kann man -unter den Umständen- da was anfechten oder muss man an die Kulanz appellieren?

Sorry, wenn ich euch mit diesem Kleinkram belästige, aber ich habe auch noch diese Seite gefunden (mahngebuehren.net/zulaessigkeit/), wo eben von einer Begrenzung von 5% die Rede ist.

Danke!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Es gibt dis Dato keine einheitliche Regelung dafür.
Die 6 Euro liegen aber, sicherlich nicht nur aus meiner Sicht, noch hart an der Obergrenze bei einer 1. Mahnung und demzufolge unanfechtbar.


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#2
 Von 
seeker123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Schade, aber danke vielmals für die Auskunft!

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wichtig: Handelt es sich um ein Privatunternehmen oder um die Stadt/Gemeinde?

Bei Privatunternehmen darf ausschließlich das, was an direkten Kosten entsteht (Papier, Toner, Porto) verlangt werden. Bei Gemeinden etc. gibt es im Verwaltungsrecht hierzu durchaus die Berechtigung, auch Personalaufwände u.ä. mit zu verlangen.

Privatunternehmen dürfen nach gängiger Rechtsprechung zwischen 1,50€ bis maximal 2,50€ verlangen. Bei einer Stadt/Gemeinde würde ich das, wie gabimaus schreibt, bei 6€ noch gerade so akzeptieren.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
seeker123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die Ergänzung. Bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher, ist als Laie ein wenig verwirrend. Ich denke Privatunternehmen, denn laut Website (zakb.de) sind sie eine GmbH. Anderseits steht im Briefkopf nur "Körperschaft des öffentlichen Rechts" und Zweckverband. Wikipedia meint jedoch, daß dies nicht zwangsweise staatlich heißen muss.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Ein Abfallentsorgungsbetrieb als kommunaler Zweckverband ist nicht(!) privatrechtlich.
D.h. es gelten die Regelungen der kommunalen Satzung,
https://www.zakb.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/Gebuehrenordnung_des_ZAKB.pdf
Dazu das hessische Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) und das Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG).

Wie schon erwähnt, darf nach dem KAG auch der Personalaufwand in die Mahnkosten einkalkuliert werden, was private Firmen nicht dürfen.

Woher genau die 6€ kommen bleibt allerdings offen, denn in der kommunalen Satzung konnte ich dazu nichts finden und das Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) sieht als Standard-Säumniszuschlag keinen festen Betrag sondern 1% pro angefangenem Monat vor.

Ein Streit dürfte sich aber nicht lohnen. Kostenrecht ist Verwaltungsrecht. Im Verwaltungsrecht hat man ohne Anwalt wenig Chancen. Ein Anwalt kostet mehr als 6€.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#6
 Von 
seeker123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke nochmal für die Mühe. Lohnen tut es nicht, das stimmt. War auch eher eine Frage des Prinzips, weil 6€ ist halt ein wenig heftig.

Meine Mutter wurde gestern entlassen und hat dort angerufen. Die Dame (Vertretung) war ziemlich unverschämt und meinte, meine Mutter hätte es im voraus überweisen sollen, schliesslich kann man erahnen, dass man ins Krankenhaus mit vermeintlichem Schlaganfall kommt und wenn sie die Überweisung nicht hätte erkennen können, hätte sie halt den Nachbarn zur Seite ziehen und ihm Kontonummer und PIN geben sollen. Ist klar. Wie gesagt - Prinzip.

Heute hat sie nochmal mit der eigentlichen Dame von der Buchhaltung gesprochen und diese hat sich immerhin für ihre Kollegin entschuldigt und ihr Verständnis ausgedrückt, aber meinte auch, dass sie damit nicht bei ihrem Chef durchkäme. Wir zahlen also. Aber dennoch danke für eure Hilfe!

PS: Noch in diesem Zusammenhang; Krankenkassen/GEZ, sind die denn an staatliche oder private Mahngebühren gebunden?

-- Editiert seeker123 am 25.09.2014 10:40

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#7
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Einzugsermächtigung erteilen und man spart sich bei soetwas den Ärger und die Mahngebühren.

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#8
 Von 
seeker123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Das hat schon seine Gründe, dass sie diese nur noch eingeschränkt erteilt. Der Ärger ist nämlich ein ganz anderer, wenn diverse Seiten wider Absprache beliebig abbuchen.

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#9
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Das hat schon seine Gründe, dass sie diese nur noch eingeschränkt erteilt. Der Ärger ist nämlich ein ganz anderer, wenn diverse Seiten wider Absprache beliebig abbuchen.


So etwas kommt doch eher selten vor und wenn doch, dann lass ich die Lastschrift einfach platzen.
Ich kenne auch aus meinem Bekanntenkreis keinen einzigen Fall, bei dem eine nicht gerechtfertigte Abbuchung vorgenommen worden ist.

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